Aktuelle Informationen zum Coronavirus

ANSBACH (RED). Leider verstarben zwei weitere Personen infolge einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus. Damit sind an der Lungenkrankheit Covid-19 bereits vier Menschen im Landkreis Ansbach gestorben. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters zählten alle Verstorbenen zur Risikogruppe. Es gibt 10 weitere Infektionsfälle und damit insgesamt 343 bestätigte Corona-Fälle in Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach. 276 der mit dem Coronavirus infizierten Personen stammen aus dem Landkreis Ansbach. Davon gelten 24 Personen in Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach als genesen.

„Im Landkreis Ansbach gibt es mittlerweile nahezu in jeder Gemeinde wie auch in der Stadt Ansbach Fälle von Covid-19-Erkrankungen. Wenn man dies zugrunde legt und dazu die hohe Dunkelziffer sowie die vielen mild verlaufenden Fälle berücksichtigt, muss davon ausgegangen werden, dass die Region flächendeckend betroffen ist“, betont Dr. Franziska Lenz, Leiterin des Gesundheitsamtes für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach. „Dies zeigt umso deutlicher, dass noch keine Entwarnung gegeben werden kann und die Vermeidung von Sozialkontakten und Einhaltung der Hygieneregeln weiterhin oberstes Gebot sind, um insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen vor der lebensgefährlichen Erkrankung zu schützen“, so die leitende Ärztin des Gesundheitsamtes weiter.

Das Landratsamt Ansbach möchte die älteren und vorerkrankten Menschen, die durch die Lungenkrankheit Covid-19 besonders gefährdet sind, noch besser schützen. Daher wurde in Abstimmung mit dem für den Landkreis Ansbach zuständigen Versorgungsarzt, Dr. Hans-Erich Singer, entschieden, das Betretungsverbot für vollstationäre Pflege- und Behinderteneinrichtungen zu verstärken.

„Die beste Möglichkeit jedes Einzelnen, aktiv etwas gegen das Virus zu unternehmen, besteht derzeit vor allem darin, die Ausgangsbeschränkungen und Hygieneregeln konsequent zu beachten“, betont Dr. Franziska Lenz, Leiterin des Gesundheitsamtes für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach.

„Wer positiv auf Corona getestet wurde, keine schweren Symptome entwickelt hat und 14 Tage nach Symptombeginn bzw. Testung keine Symptome wie etwa Husten, Fieber oder Schnupfen mehr zeigt, gilt als genesen. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass man ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ansteckend ist. Dies wird bei Quarantäneregelungen entsprechend berücksichtigt. Zudem sind bis zu dem Vorliegen genauerer wissenschaftlicher Erkenntnisse, die empfohlenen Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen im Sozialkontakt, einzuhalten. Am Ende der häuslichen Quarantäne kann ein Corona-Patient, wenn er 48 Stunden keine Symptome mehr gezeigt hat, wieder das Haus verlassen. Ein weiterer Test zur Kontrolle gehört nicht zu den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts“, so Dr. Franziska Lenz, Leiterin des Gesundheitsamtes für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach.

Am 30. März hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder bekannt gegeben, dass die geltenden Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich 19. April 2020 verlängert werden. „Die geltenden Beschränkungen verlangen von uns allen viel ab. Wir müssen uns unterstützen und gegenseitig unter die Arme greifen. Besonders ältere und vorerkrankte Menschen oder Personen in Quarantäne brauchen unsere Hilfe und können z.B. beim Einkaufen unterstützt werden“, so Landrat Dr. Ludwig.“

„Inzwischen gibt es sehr viele Personen, die einen direkten Kontakt zu einem COVID-19-Patienten hatten. Daher muss aus fachlicher Sicht fast jeder Bürger und fast jede Bürgerin als Kontaktperson betrachtet werden. Die Bevölkerung darf nicht müde werden, sich an die Allgemeinverfügung zu halten, denn COVID-19 ist bereits zwei Tage vor dem Beginn von Krankheitsanzeichen ansteckend. Eine Ansteckung wird durch Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen, das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 m zu anderen Personen sowie die Beachtung der bayerischen Ausgangsbeschränkungen in der Regel vermieden“, betont Dr. Franziska Lenz, Leiterin des Gesundheitsamtes für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach.

Eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus lässt sich nur durch einen positiven Test nachweisen. Hierzu wird im Mund-, Nasen- oder Rachenraum ein Abstrich vorgenommen und die Probe anschließend im Labor analysiert. Das Gesundheitsamt für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach geht davon aus, dass jeder, der Kontakt zu eine COVID-19-Patienten hatte, ebenfalls an COVID-19 erkrankt ist. „Die Anzahl der Menschen in Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach, die die Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus bereits überstanden haben und mittlerweile wieder genesen sind, lässt sich leider nicht genau ermitteln. Zum einen ist es nicht meldepflichtig, wenn jemand die Erkrankung überstanden hat. Zum anderen ist von einer hohen Dunkelziffer an Infektionen auszugehen. Beim Großteil der Infizierten ist der Verlauf sehr mild und es treten nur geringe Symptome auf, daher bleibt die Krankheit unter Umständen unerkannt,“ so Dr. Franziska Lenz.

„Wenngleich mehr als zwei Drittel der Fälle nur leichte Symptome aufweisen, muss nach derzeitigem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass die Schwere der Fälle noch zunehmen wird“, so die Leiterin des Gesundheitsamtes. Die aktuelle Lage stelle zudem auch viele Menschen vor eine psychische Herausforderung. Hier stellt der Krisendienst Mittelfranken eine große Hilfe dar, der unter der Telefonnummer 0911 – 42 48 55 0 täglich von 9.00 bis 24.00 Uhr erreichbar ist.

Foto: pixabay

 

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