Landratsamt Ostalbkreis erlässt Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation

Ostalbkreis (wz). Das Landratsamt Ostalbkreis informiert darüber, dass am heutigen Freitag, 27. März 2020, eine Allgemeinverfügung des Landkreises zur häuslichen Isolation von Corona-Infizierten und Kontaktpersonen ersten Grades erlassen wurde. Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 28. März 2020 in Kraft und ist auf der Internetseite www.ostalbkreis.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ in vollem Wortlaut veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung des Ostalbkreises regelt, welche Personen sich wie lange häuslich absondern, also in häusliche Isolation begeben müssen. Gemäß den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts stellt die häusliche Isolation ein adäquates und erforderliches Mittel dar, um im Sinne des Infektionsschutzes eine Weiterverbreitung des Corona-Virus frühzeitig zu verhindern.

Corona-Erkrankte müssen sich ab Zeitpunkt des Bekanntwerdens ihrer Erkrankung 14 Tage häuslich absondern. Die Krankheit wird dem Betroffenen bekannt, wenn er vom Gesundheitsamt die Bestätigung über ein positives Testergebnis erhält oder ihm sein Arzt mitteilt, dass er an COVID-19 erkrankt ist.

Auch direkte Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten müssen sich ab dem Zeitpunkt der Mitteilung durch das Gesundheitsamt, dass sie Kontaktperson sind, 14 Tage in ihrer Wohnung häuslich absondern, gerechnet ab dem Tag des letzten Kontakts mit der infizierten Person. Der Erlass der Allgemeinverfügung durch das Landratsamt Ostalbkreis hat zur Folge, dass Corona-Erkrankte und Kontaktpersonen nun keine Bescheide mehr direkt von den Bürgermeisterämtern ihres Wohnorts erhalten. Die Maßgaben der Verfügung gelten unmittelbar mit Bekanntwerden der Corona-Erkrankung bzw. des Status als Kontaktperson.

Das Landratsamt Ostalbkreis weist ausdrücklich darauf hin, dass der behördlichen Anordnung der häuslichen Isolation unbedingt Folge zu leisten ist. Verstöße werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.

Foto: Georg Lindner

  • Wochenzeitung - Werbung - Hier könnte Ihre Werbung stehen

Ähnliche Beiträge

Sonderveröffentlichung: Berufsinformationstag in Rothenburg am 19. April 2024
Sonderveröffentlichung: Stellenmarkt / Ausbildung 2024 – now hiring
Sonderveröffentlichung: Stellenmarkt – now hiring