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Arbeitsausfälle durch Corona

ANSBACH (RED). Die Anzeigen auf Kurzarbeit in Bayern, die bei der Bundesagentur für Arbeit aufgrund der aktuellen Lage eingehen, sind rasant angestiegen. Das ist das Ergebnis eines Monitorings, bei dem alle Arbeitsagenturen befragt wurden.

Seit Monatsbeginn sind bei den Arbeitsagenturen die Anzeigen auf Kurzarbeitergeld in Bayern auf bisher rund 14.600 angestiegen, bei denen Betriebe nach eigenen Angaben die Kurzarbeit infolge der Ausbreitung des Coronavirus angezeigt haben. Die Anzeigen kommen überwiegend aus den Bereichen Transport und Logistik, Hotel- und Gaststättengewerbe, Messebau und Tourismus.

„Mit dem Kurzarbeitergeld helfen wir, Arbeitslosigkeit zu verhindern und den Unternehmen die Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Durch die weitgehende Einschränkung des öffentlichen Lebens können viele Betriebe nicht mehr öffnen. Auch in der Industrie kündigen Unternehmen Kurzarbeit an. Wir machen alles was geht. Wir haben die Organisation komplett auf die Existenzsicherung von Unternehmen und Beschäftigten sowie auf Beratung ausgerichtet. Und auch viele Beschäftigte machen sich Sorgen um ihren Arbeitsplatz und ihr Einkommen. Der Gesetzgeber hat schnell reagiert und Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld verabschiedet. Für die Stabilisierung von Beschäftigung und um Unternehmen in der unsicheren Lage zu unterstützen, ist dies nur zu begrüßen. Kurzarbeitergeld ist eine gesetzliche Pflichtleistung und wird auf jeden Fall bezahlt. Wir verfügen über ausreichend Rücklagen. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Wir empfehlen Arbeitgebern, sich unter www.arbeitsagentur.de oder telefonisch unter der 0800 45555 20 zu informieren“, sagte Ralf Holtzwart, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit.

Wichtig ist, dass vor dem Antrag auf Kurzarbeitergeld, die Kurzarbeit angezeigt wird. Die Anzeige von Kurzarbeit können Arbeitgeber am besten online erledigen. Grundsätzliche Informationen zum Kurzarbeitergeld können Arbeitgeber auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld abrufen. Diese Seite wird laufend aktualisiert. Außerdem sind auf der Internetseite Kurzfilme eingestellt, die Schritt für Schritt erklären, welche Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erforderlich sind und die weitere Vorgehen ist, wenn Kurzarbeit angezeigt bzw. beantragt werden muss. Die Filme sind hier eingestellt: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

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