BfE-Präsident König informiert in Günzburg zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle

GÜNZBURG (PM) „Verantwortungsübernahme, konsequentes Handeln und der Blick auf das Ziel bilden das Fundament, um zügig einen dauerhaft sicheren Ort für die Hinterlassenschaften der Kernenergie zu finden“, sagt Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), am Rande einer Diskussionsveranstaltung mit Bürgerinnen und Bürgern in Günzburg. König informiert zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle im Rahmen einer Veranstaltung der Bürgerinitiative „FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.“. Das BfE überwacht das Standortauswahlverfahren und organisiert die Beteiligung der Öffentlichkeit.

„Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass der Prozess selbst dazu einlädt, sich mehr über die Fragen zum Verfahren als zu den Inhalten auszutauschen“, sagt König. Dabei bietet kein anderes Gesetz in Deutschland so viele Mitgestaltungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger wie das Standortauswahlgesetz. Das Ziel des aufwendigen Verfahrens ist dabei, in einem vertretbaren Zeitraum ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland zu errichten. „Auch mit Blick auf die Betriebszeit der Zwischenlagerung sind wir alle gefordert, mit den jeweils uns zur Verfügung stehenden Mitteln das Verfahren voranzubringen.“

Für Spekulationen zu möglicherweise infrage kommenden Standorten bietet das nun laufende Verfahren keinerlei Grundlagen. Im süddeutschen Raum hatten Karten einer Bürgerinitiative immer wieder den Eindruck erweckt, es gäbe bereits Erkenntnisse, welche Gebiete möglicherweise geeignet sein könnten. „Die Suche muss ergebnisoffen sein. Das ist sie nur dann, wenn sie sich nachvollziehbar an fachlichen Kriterien orientiert und nicht an eigenen interessengeleiteten Interpretationen.“

Mit der Verabschiedung des Standortauswahlverfahrens 2017 hat die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle begonnen. Mit der Suche ist ein bundeseigenes Unternehmen, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH beauftragt. Sie erhebt derzeit geologische Daten aus ganz Deutschland. Die erste Auswertung, welche Gebiete für weitere Erkundungen infrage kommen oder ausgeschlossen werden, wird sie nach eigenen Angaben im Jahr 2020 veröffentlichen. Das Gesetz sieht einen Standort für das Jahr 2031 vor.

„Ich erlebe, dass das Interesse am Thema Endlagerung bisher leider auf Orte und Gruppen begrenzt bleibt, die sich beispielsweise in der Nähe von Zwischenlagern befinden oder sich schon seit Längerem mit dem Thema beschäftigen“, so König. Gleichzeitig fordert das Standortauswahlgesetz möglichst eine frühzeitige breite Beteiligung. „Auch das ist eine Herausforderung, die sich nur im Konzert aller Akteure, Organisationen und der politisch Verantwortlichen bewältigen lässt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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