Brenzbahn: Ausbau und Elektrifizierung sind zwei Paar Stiefel

Förderrichtlinie des Bundes für die Elektrifizierung von Schienenstrecken für 2019 vorgesehen

(pm). Wahlkreisabgeordneter Roderich Kiesewetter hat sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bezüglich des im Koalitionsvertrag festgelegten neuen Förderprogramms für die Elektrifizierung von Schienenstrecken informiert.

Laut Auskunft des BMVI ist geplant, bis Ende 2018 das Konzept der Förderinitiative zu entwickeln. Die Vorlage der Förderrichtlinie soll dann 2019 erfolgen. Die Bundesregierung hat vorsorglich einen Titel zur Elektrifizierung von Bahnnebenstrecken im Haushaltsentwurf 2019 eingerichtet. Insgesamt hat der Bund für den Zeitraum 20192022 zunächst 75 Mio. Euro eingestellt.
Kiesewetter: „Ob damit auch die Brenzbahn zum Zuge kommt, bleibt jedoch fraglich, denn bei der Brenzbahn handelt es sich offensichtlich um eine Strecke des Nahverkehrs, für die vorrangig also das Land zuständig ist. Für Nahverkehrsstrecken besteht bereits jetzt grundsätzlich die Finanzierungsmöglichkeit für Elektrifizierungsvorhaben im Rahmen der entsprechenden Förderprogramme der Länder. Aktuell prüft das BMVI jedoch, wie die bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten ergänzt werden können, um auch regionale Strecken und innovative Kombinationslösungen mit alternativ betriebenen Schienenfahrzeugen finanzieren zu können.“
Welche Strecken Eingang in die geplante Förderinitiative des Bundes finden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, teilte das BMVI Kiesewetter mit. Für ein Vorhaben „Elektrifizierung der Brenzbahn“ bestehe nach derzeitiger Lage grundsätzlich aber die Möglichkeit einer Finanzierung gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), sofern das Land Baden-Württemberg zustimme und die Fördervoraussetzungen für das GVFG-Bundesprogramm erfüllt würden.
Auf dieses Programm setzt Kiesewetter auch in Bezug auf den teilweise zweigleisigen Ausbau der Brenzbahn:

„Dass der Ausbau der Brenzbahn nicht in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufgenommen wurde, ist deshalb überhaupt nicht verwunderlich, denn der BVWP bezieht sich auf Fernverkehrsstrecken und Güterverkehr. Nahverkehrsmaßnahmen wurden und werden ohnehin über Programme wie das LGVFG oder ab einer Größenordnung von 50 Mio. Euro über das GVFG des Bundes finanziert. Das ist also keine Neuigkeit, wie dies kürzlich leider öffentlich präsentiert wurde.“
Hierzu weist Kiesewetter darauf hin, dass es sich bei der Brenzbahn eisenbahnrechtlich um Schienenpersonennahverkehr (SPNV) handelt. Entsprechend weist die Strecke keine Fernverkehrs-Relevanz auf und ist somit seitens des Personenverkehrs nicht BVWP-geeignet. Es hilft auch nicht, dies ständig zu beklagen. Aufgrund eines SPNV-Anteils am Gesamtverkehr von über 90% ist ein Ausbau der Strecke Ulm – Aalen durch das Land Baden-Wü̈rttemberg als zuständigem Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs zu verfolgen.
Roderich Kiesewetter begrüßt deshalb die von Landrat Thomas Reinhardt eingeleiteten Maßnahmen, des Stresstests und der Vorbereitungen für eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, die dazu dienen sollen, dass die Brenzbahn letztlich für das GVFG-Programm des Bundes angemeldet werden könnte und der teilweise 2-gleisige Ausbau finanziert würde.

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