Bürgeramt: Ab sofort Terminvereinbarung auch online möglich

ANSBACH (RED). Um die Terminvereinbarungen im Bürgeramt zu vereinfachen, bietet die Stadt Ansbach ab sofort die Möglichkeit Termine online zu buchen. Bürgerinnen und Bürger können in diesem neuen Programm aber nicht nur Termine vereinbaren, sondern wählen direkt aus, welches Anliegen sie haben und erhalten dann Informationen, was sie alles zum Termin mitbringen müssen. „Ich freue mich sehr, dass wir so die Abläufe für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleichtern können“, so Bürgermeister Thomas Deffner.

Soll beispielsweise ein neuer Personalausweis beantragt werden, geht man auf die städtische Homepage (bei Dienstleistungen aus dem Rathaus), klickt auf die Online- Terminvereinbarung für das Bürgeramt – direkt auf der Stadtseite – und wählt „Personalausweis beantragen“ aus. Dann erscheint eine Liste mit Unterlagen, die bei dem Termin vorgelegt werden müssen und weitere Informationen:

  • Ihr alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass oder Geburt- bzw. Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein halbes Jahr (schwarzweiß oder farbig), in der Größe 45 mm x 35 mm, Abbildung ohne Kopfbedeckung
  • das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung, auch bei Kindern, ist zwingend erforderlich
  • die Ausstellung eines Personalausweises für Minderjährige unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss oder Negativattest, die Bestellung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgeerklärung vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen, Kopien sind ausreichend. 
Danach kann im einem Kalender der gewünschte Termin ausgewählt werden, der dann per Mail bestätigt wird. Kann der Termin doch nicht wahrgenommen werden, kann dieser in dem Programm von den Bürgerinnen und Bürgern auch wieder selbst gelöscht werden. 
Aufgrund der bestehenden Einschränkungen während der Corona-Pandemie ist ein Besuch des Bürgeramts nur mit Termin möglich!

Foto: pixabay

 

 

 

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