Ostalbkreis (wz). Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Anträge können vollelektronisch ab Mittwochabend, 25. März, über ein gemeinsames Portal aller Kammern (Handwerk, IHK) gestellt werden. Die IHK übernimmt auch die Freien Berufe. Über automatische Benachrichtigungen können die Unternehmen den Antrag weiterverfolgen und ggf. noch fehlende Angaben ergänzen. Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u. a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u. Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
- 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.
Informationen zu den notwendigen Angaben im Antragsformular sind schon jetzt auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg unter
Antragsformulare können über das noch freizuschaltende Online-Portal an die jeweils zuständige Kammer übermittelt werden.
Grundsätzlich stehen für Förderfragen derzeit folgende Hotlines und Websites bereit:
- Corona-Hotline für Unternehmen in Baden-Württemberg des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg:
0800 40 200 88 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr)
Website:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
- Corona-Hotline für Handwerksbetriebe der Handwerkskammer Ulm:
0731 1425 6900 (Montag bis Freitag: 8 bis 17:30 Uhr, Samstag: 9 bis 13 Uhr)
Website: https://www.hwk-ulm.de/infos-zum-coronavirus-fuer-handwerksbetriebe/ - IHK Ostwürttemberg
Website:
https://www.ostwuerttemberg.ihk.de/produktmarken/standortpolitik/corona - L-Bank Baden-Württemberg Hotline Wirtschaftsförderung: 0711 122 2345
Website:
https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html - Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Hotline: 0711 1645 6
Website:
https://www.buergschaftsbank.de/hilfspaket-corona-krise - KfW-Hotline: 0800 5399001
Website:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Darüber hinaus stehen auch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung – Europabüro – Kontaktstelle Frau und Beruf des Ostalbkreises unter Tel. 07361 503-1214 und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) unter Tel. 07171 92753-0 für Fragen zur Verfügung.
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