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Soforthilfe Corona für Unternehmen in Baden-Württemberg – Antragstellung ab heute (25.3.2020) möglich

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Euro Quelle: pixabay

Ostalbkreis (wz). Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Anträge können vollelektronisch ab Mittwochabend, 25. März, über ein gemeinsames Portal aller Kammern (Handwerk, IHK) gestellt werden. Die IHK übernimmt auch die Freien Berufe. Über automatische Benachrichtigungen können die Unternehmen den Antrag weiterverfolgen und ggf. noch fehlende Angaben ergänzen. Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u. a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u. Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

Informationen zu den notwendigen Angaben im Antragsformular sind schon jetzt auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg unter

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/ zu finden.

Antragsformulare können über das noch freizuschaltende Online-Portal an die jeweils zuständige Kammer übermittelt werden.

Grundsätzlich stehen für Förderfragen derzeit folgende Hotlines und Websites bereit:

 

Darüber hinaus stehen auch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung – Europabüro – Kontaktstelle Frau und Beruf des Ostalbkreises unter Tel. 07361 503-1214 und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO) unter Tel. 07171 92753-0 für Fragen zur Verfügung.

Foto: pixabay

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