Corona: In ersten Alten- und Pflegeeinrichtungen im Ostalbkreis wird im Laufe dieser Woche geimpft

Ostalbkreis (wz). Am 27. Dezember 2020 fiel in Stuttgart der landesweite Startschuss für die Impfaktion gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2. Im ersten Schritt sind damit die neun Zentralen Impfzentren in den Universitätsstädten Ulm, Tübingen, Heidelberg und Freiburg sowie zusätzlich in Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg und Rot am See und das Impfzentrum Mannheim in Betrieb gegangen. Die ersten Impfungen werden prioritär von mobilen Impfteams in Alten- und Pflegeheimen durchgeführt. Bis zum Start des Kreisimpfzentrums des Ostalbkreises, das wie die anderen rund 50 Impfzentren in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs Mitte Januar 2021 beginnen wird, sind mobile Impfteams aus dem Zentralen Impfzentrum Stuttgart für den Ostalbkreis zuständig. Bewohner und Beschäftigte der ersten Pflegeeinrichtung werden noch diese Woche von einem mobilen Impfteam mit dem Impfstoff der Unternehmen BioNtech und Pfizer gegen SARS-CoV-2 geimpft werden.

„Der Start der Impfaktion ist ein historischer Moment, denn die Impfung ist der erste Schritt zurück zur Normalität. Ich freue mich, dass im Ostalbkreis noch in dieser Woche die ersten Impfungen in Pflegeeinrichtungen möglich sind und dann fortlaufend weitere Häuser folgen werden. Dennoch wird es viele Wochen und Monate dauern, bis sich ausreichend Bürgerinnen und Bürger impfen lassen können und so eine Herdenimmunität erreicht sein wird “, so Landrat Dr. Joachim Bläse. „Wir müssen uns deshalb weiterhin streng an die Kontaktbeschränkungen und die Abstands- und Hygienevorschriften halten. Angesichts der erst langsam aufwachsenden Kapazitäten an Impfstoff müssen wir weiterhin Geduld haben. Die Alten- und Pflegeheime im Ostalbkreis haben wir gebeten, bei den Bewohnerinnen und Bewohnern und gegebenenfalls bei deren Betreuern die Einwilligung für eine Impfung einzuholen. Die Träger der Einrichtungen bereiten vor Ort bereits alles gewissenhaft vor, um unnötige Verzögerungen im Impfprozess zu vermeiden und um zu gewährleisten, dass möglichst alle Impfwilligen einer Einrichtung an einem Termin zum Zuge kommen.“

Die Reihenfolge der Impfungen wurde vom Bundesgesundheitsministerium in einer Rechtsverordnung festgelegt, die eine dreistufige Priorität vorsieht: Zur Personengruppe mit höchster Priorität gehören vor allem 80-Jährige und Ältere, Menschen in Pflegeheimen, Personal auf Intensivstationen und in Notaufnahmen. Eine hohe Priorität haben unter anderem die 70- bis 80-Jährigen, Menschen mit Demenz, Trisomie 21, Transplantationspatienten sowie bestimmte Kontaktpersonen. Erhöhte Priorität haben dann die 60- bis 70-jährigen Bürger, medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei und Feuerwehr, Personal in Kitas, Schulen und im Einzelhandel. Wichtig für einen vollständigen Impfschutz ist eine zweite Impfung, die 21 Tage nach der ersten Impfung erfolgen sollte.  Personen, die zur Gruppe mit oberster Priorität gehören und nicht in einer Pflegeeinrichtung leben, also beispielsweise 80-Jährige und Ältere, die noch in den eigenen vier Wänden wohnen, müssen zur Impfung in ein Impfzentrum kommen. Dazu ist vor dem Besuch des Impfzentrums eine Terminvereinbarung notwendig.

Noch keine Terminreservierung für Kreisimpfzentrum des Ostalbkreises möglich

Da momentan erst ausschließlich die Zentralen Impfzentren geöffnet sind, kann eine Terminvereinbarung auch nur für diese zentralen Zentren erfolgen. Ein Impftermin dort kann nur über die von der Kassenärztlichen Vereinigung geschaltete Telefonnummer 116 117 und über die Internetseite www.impfterminservice.de vereinbart werden. Sobald die Kreisimpfzentren in Betrieb gehen, müssen Impfwillige einen Impftermin dann ebenfalls über die genannte Rufnummer bzw. Internetseite vereinbaren. Beim Landratsamt direkt oder bei den Hilfsorganisationen, die im Auftrag des Ostalbkreises die Impfstraßen in der Ulrich-Pfeifle-Halle betreuen, werden keine Termine vergeben. Die Landkreisverwaltung weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass Terminvereinbarungen für das Kreisimpfzentrum des Ostalbkreises – wie im übrigen auch für die anderen Kreisimpfzentren in allen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs – derzeit noch nicht möglich sind. „Wir informieren Sie tagesaktuell, sobald die Telefonnummer und die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung auch für unser Kreisimpfzentrum freigeschaltet ist“, kündigt Landrat Dr. Bläse an.

Foto: pixabay

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