Ostalbkreis überschreitet 7-Tage-Inzidenz von 50 Corona-Neuinfektionen – weitere Beschränkungen gelten ab Samstag

Ostalbkreis (wz). 181 Menschen hatten sich bis einschließlich Donnerstag, 22. Oktober, im Ostalbkreis binnen sieben Tagen neu mit Corona infiziert. Damit hat der Landkreis die 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten. Das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz beim Regierungspräsidium Stuttgart hatte noch am Donnerstagabend die Überschreitung der „Inzidenz 50“ offiziell bestätigt. Im Rahmen einer Pressekonferenz am gestrigen Freitag informierte Landrat Dr. Joachim Bläse über die Beschränkungen, die ab dem heutigen Samstag, 24. Oktober,  für die Bürger des Ostalbkreises gelten.

„Wir haben heute eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der wir ein generelles Alkohol- und Alkoholausschankverbot sowie das verpflichtende Tragen von Mund-Nasen-Schutz auf Märkten jeglicher Art festsetzen. Außerdem verfügen wir verbindlich die Einführung einer Sperrzeit für Gast- und Vergnügungsstätten ab 23 Uhr bis 6 Uhr, was mit einem generellen Außenabgabeverbot von Alkohol für die Gastronomie einhergeht. Zudem dürfen auch andere Verkaufs- und sonstige Ausgabestellen in dieser Zeit keinen Alkohol verkaufen“, erklärt Landrat Dr. Joachim Bläse. Ursprünglich habe er auf die Einführung einer Sperrstunde ab 23 Uhr verzichten wollen, weil das Infektionsgeschehen im Ostalbkreis eine solche Maßnahme nicht rechtfertige und damit aus seiner Sicht unverhältnismäßig sei. Der Großteil der Neuinfektionen finde im privaten, häuslichen Umfeld statt. „Allerdings hat uns das Land heute unmissverständlich mitgeteilt, dass wir diese Maßnahme in unsere Allgemeinverfügung aufnehmen müssen“, betont der Landrat.

Gleichzeitig wurden die Landkreise bei entsprechendem Inzidenzwert vom Sozialministerium dazu verpflichtet, bei Messen im Sinne der „Corona-Verordnung Messen“ Begrenzungen der Zahl der Besucherinnen und Besucher zu verfügen.  „Deshalb haben wir nun kurzfristig auch noch entsprechend diesem Erlass des Ministeriums in unsere Allgemeinverfügung mit aufgenommen, dass auf Messen die Besucherzahl so begrenzt werden muss, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher bezogen auf die für die  Besucher zugängliche Ausstellungsfläche nicht unterschritten wird.“

Wer gegen die Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verstößt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Der Verstoß gegen das Alkoholausschankverbot auf Märkten wird mit 2.000 Euro geahndet. Bei Verstoß gegen die Sperrstunde werden 15.000 Euro, bei Verstoß gegen das Alkoholabgabeverbot innerhalb der Sperrstunde werden 5.000 Euro fällig. Beim Verstoß gegen die Beschränkungen auf Messen drohen 1.000 Euro Bußgeld. Kontrollen werden vermehrt durchgeführt.

Neben einem diffusen Infektionsgeschehen quer durch den gesamten Landkreis verzeichnet das Gesundheitsamt seit gut einer Woche wieder Corona-Infektionen in Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Inzwischen gibt es Infektionsfälle in sieben Einrichtungen. Mobile Testteams nehmen jeweils vor Ort Corona-Abstriche bei den vom Gesundheitsamt ermittelten Kontaktpersonen 1. Grades unter Bewohnern und Beschäftigten.

Auch an den Schulen im Ostalbkreis gibt es zunehmend Corona-Infizierte in der Schülerschaft und bei Lehrkräften. In Kindertageseinrichtungen zählt das Gesundheitsamt vergleichsweise wenige Infektionen. Stand 22. Oktober gab es in 30 Schulen und drei Kitas sogenannte Indexfälle, also Infizierte, die die Einrichtung besuchen. „In diesem Zusammenhang werden wir vielfach gefragt, warum nur das Schul- oder Kitakind, das Kontaktperson 1. Grades eines Infizierten ist, in 14-tägige Quarantäne muss und nicht die gesamte Familie. Dies liegt an den Vorgaben des RKI, wonach nur die Kontaktperson 1. Grades isoliert werden muss. Für die Kontaktperson 2. Grades, also die Kontaktperson einer Kontaktperson 1. Grades, gilt dies nicht“, erklärt der Landrat. Auch habe man auf Hinweise und Beschwerden aus den Reihen der Eltern in Sachen Schülerbeförderung reagiert. Das Verkehrsministerium des Landes habe kurz vor dem ersten Schultag des neuen Schuljahres ein Förderprogramm zum Einsatz von Verstärkerbussen aufgelegt. Auf Nachweis, das bedeute mindestens zwei Zählungen der jeweiligen Fahrt, will das Land für diese zusätzlichen Busse den Großteil der Mehrkosten mit übernehmen. Der Rest der Kosten verbleibe beim Ostalbkreis als Aufgabenträger.

„In den ersten Schulwochen im September wären Zählungen wenig aufschlussreich gewesen, da die Stundenpläne oft noch geändert werden und zahlreiche Schüler zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Manche Busunternehmer haben bereits Zählungen durchgeführt und Bedarfe gemeldet. Weitere Busunternehmer führen nun seit Anfang Oktober diese Zählungen auf ihren Linien durch und melden dies bei Bedarf an uns“, so Bläse. „Inzwischen liegen uns für den gesamten Ostalbkreis Zahlen vor, die sukzessive geprüft und abgearbeitet werden. Es haben außerdem Gespräche mit allen geschäftsführenden Schulleitern im Ostalbkreis stattgefunden mit dem Ziel, nach den Herbstferien möglichst einen Teil des Unterrichtsbeginns und -starts zu entzerren.“ Auf einigen Linien sind bereits Verstärkerbusse – bislang rund 25 – unterwegs.

Landrat Dr. Bläse kündigte im Pressegespräch außerdem an, dass ab dem kommenden Montag in der Ulrich-Pfeifle-Halle 20 Soldaten der Bundeswehr zum Einsatz kommen, die das Gesundheitsamt bei der Kontaktpersonennachverfolgung unterstützen. Wie zeitintensiv diese Aufgabe ist, machen die Zahlen der vergangenen beiden Wochen deutlich. Rund 295 Neuinfizierte und 1.100 Kontaktpersonen mussten kontaktiert, informiert und in häusliche Isolation bzw. Quarantäne geschickt werden. „Auch heute kann ich nur an Sie alle und erneut appellieren, die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften sowie die Kontaktbeschränkungen ernst zu nehmen. Wir alle wollen unser soziales und gesellschaftliches Leben nicht auf Null herunterfahren!“, ruft Landrat Dr. Bläse die Bevölkerung zur Solidarität auf. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf www.ostalbkreis.de in der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen zum Download eingestellt.

Foto: pixabay

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