Ein Verbot allein greift zu kurz

von | 20. Februar 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Jour­na­lis­tik-Pro­fes­so­rin Anni­ka Sehl zur Social-Media-Nut­zung von Kin­dern und Jugend­li­chen

Eich­stätt – Soll­te Kin­dern und Jugend­li­chen die Nut­zung von Tik­Tok, Snap­chat, Insta­gram und Co. ver­bo­ten wer­den? Seit Dezem­ber dür­fen Unter-16-Jäh­ri­ge in Aus­tra­li­en kei­ne Social-Media-Kon­ten mehr besit­zen. Vie­le Län­der dis­ku­tie­ren nun ein ähn­li­ches Ein­grei­fen der Poli­tik, auch in Deutsch­land nimmt die Debat­te der­zeit Fahrt auf. Die SPD schlägt ein voll­stän­di­ges Ver­bot für Kin­der unter 14 Jah­ren vor und eine „Jugend­ver­si­on“ der Platt­for­men für unter 16-Jäh­ri­ge. Die CDU dis­ku­tiert auf ihrem Bun­des­par­tei­tag an die­sem Wochen­en­de eben­falls über Ein­schrän­kun­gen der Social-Media-Nut­zung für Min­der­jäh­ri­ge. Wie ist die For­de­rung nach einem Social-Media-Ver­bot aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht zu bewer­ten? Dar­über spricht hier Prof. Dr. Anni­ka Sehl, Inha­be­rin des Lehr­stuhls für Jour­na­lis­tik mit dem Schwer­punkt Medi­en­struk­tu­ren und Gesell­schaft an der Katho­li­schen Uni­ver­si­tät Eich­stätt-Ingol­stadt.

Wie bewer­ten Sie aus kom­mu­ni­ka­ti­ons­wis­sen­schaft­li­cher Sicht die For­de­rung nach einem Social-Media-Ver­bot für unter 16-Jäh­ri­ge?

SEHL: Ob ein sol­ches Ver­bot Kin­der und Jugend­li­che tat­säch­lich bes­ser schützt, ist umstrit­ten. Ziel­füh­ren­der schei­nen alters­ab­hän­gi­ge Beschrän­kun­gen und Min­dest­an­for­de­run­gen an die Ange­bo­te. Denn denk­bar ist sonst sogar das Gegen­teil: Wenn jun­ge Nut­ze­rin­nen und Nut­zer bis 16 Jah­re ein­fach aus­ge­schlos­sen wer­den, könn­te der Jugend­schutz für Platt­form­un­ter­neh­men an Bedeu­tung ver­lie­ren. Gleich­zei­tig ist die Fra­ge, ob und wie ein sol­ches Ver­bot wirk­sam durch­ge­setzt wer­den kann, offen. Bereits aus juris­ti­scher Sicht ist die Umset­zung anspruchs­voll. Vor allem in der Pra­xis stellt sich die Her­aus­for­de­rung, ein Ver­bot so aus­zu­ge­stal­ten, dass es nicht ein­fach umgan­gen wer­den kann. Zudem wür­de durch ein Ver­bot die digi­ta­le sozia­le Teil­ha­be jun­ger Men­schen ein­ge­schränkt und sie könn­ten kei­ne alters­ge­rech­te Nut­zung erler­nen.

Bei alters­ab­hän­gi­gen Beschrän­kun­gen und Funk­ti­ons­an­for­de­run­gen an die Platt­for­men dage­gen wür­de ein voll­stän­di­ges Ver­bot nur bei einem nied­ri­ge­ren Alter grei­fen. Die Natio­na­le Aka­de­mie der Wis­sen­schaf­ten Leo­pol­di­na schlägt ein Ver­bot von Social-Media-Accounts für Kin­der unter 13 Jah­re vor und eine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne elter­li­che Zustim­mung für 13- bis 15-Jäh­ri­ge. Sie plä­diert gleich­zei­tig für eine alters­ge­rech­te Gestal­tung sozia­ler Netz­wer­ke für 13- bis 17-Jäh­ri­ge. Das heißt, bestimm­te Anfor­de­run­gen müss­ten erfüllt sein. Unter ande­rem wird emp­foh­len, bei Kin­dern und Jugend­li­chen unter 16 Jah­ren kei­ne Push-Benach­rich­ti­gun­gen anzu­bie­ten oder end­lo­ses Scrol­len zu ver­hin­dern. Auf die­se Wei­se sol­len Kin­der voll­stän­dig geschützt wer­den und bei Jugend­li­chen die Risi­ken gesenkt wer­den, wäh­rend digi­ta­le sozia­le Teil­ha­be trotz­dem ermög­lich wird.

Auf einer über­ge­ord­ne­ten Ebe­ne stellt sich jedoch noch eine grund­sätz­li­che­re Fra­ge: Wenn die Nut­zung von Platt­for­men Risi­ken sowohl für das Indi­vi­du­um als auch für die Gesell­schaft mit sich bringt, soll­te man dann jun­ge Men­schen aus­schlie­ßen oder wäre es nicht ziel­füh­ren­der, die digi­ta­le Umge­bung ins­ge­samt siche­rer zu gestal­ten? Davon wür­den schließ­lich alle Nut­ze­rin­nen und Nut­zer pro­fi­tie­ren. Phä­no­me­ne wie Des­in­for­ma­ti­on oder Hass­re­de betref­fen die Gesell­schaft ins­ge­samt. Hier setzt eine stär­ke­re, all­ge­mei­ne­re Regu­lie­rung von Platt­form­un­ter­neh­men an. Ers­te Schrit­te in die­se Rich­tung gibt es bereits auf euro­päi­scher Ebe­ne.

Wel­che Aus­wir­kun­gen hat inten­si­ve Social-Media-Nut­zung auf die psy­chi­sche Gesund­heit jun­ger Men­schen?

SEHL: Die For­schungs­la­ge ist der­zeit noch ver­gleichs­wei­se dünn. Die vor­han­de­nen Stu­di­en deu­ten jedoch auf Zusam­men­hän­ge zwi­schen inten­si­ver Nut­zung sozia­ler Medi­en und psy­chi­schen Belas­tun­gen bei jun­gen Men­schen hin. Auch dar­auf weist das Dis­kus­si­ons­pa­pier der Leo­pol­di­na hin, das die For­schungs­la­ge zusam­men­trägt. Ins­be­son­de­re eine sehr inten­si­ve oder sucht­ähn­li­che Nut­zung steht in Zusam­men­hang mit dem psy­chi­schen, emo­tio­na­len und sozia­len Wohl­be­fin­den. So wer­den unter ande­rem depres­si­ve Ver­stim­mun­gen, Angst­sym­pto­me, Auf­merk­sam­keits- und Schlaf­pro­ble­me beob­ach­tet.

Dabei ist wich­tig zu beto­nen, dass die For­schung oft nur Zusam­men­hän­ge beschreibt und kei­ne ein­deu­ti­gen Kau­sa­li­tä­ten nach­weist. Es besteht daher wei­te­rer For­schungs­be­darf. Nur auf einer soli­den empi­ri­schen Grund­la­ge las­sen sich Wir­kun­gen ver­läss­lich beur­tei­len und Schutz­maß­nah­men und Medi­en­kom­pe­tenz­an­ge­bo­te bewer­ten und gezielt wei­ter­ent­wi­ckeln.

Wäre ein Ver­bot aus Ihrer Sicht wirk­sam?

SEHL: Ein Ver­bot allein greift, wie schon ange­spro­chen, aus mei­ner Sicht zu kurz. Ent­schei­dend ist viel­mehr, dass Kin­der und Jugend­li­che einer­seits durch alters­ab­hän­gi­ge Zugangs­be­schrän­kun­gen und kla­re Vor­ga­ben zur Aus­ge­stal­tung der Ange­bo­te geschützt wer­den, ande­rer­seits aber auch zu einem reflek­tier­ten und ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit sozia­len Medi­en befä­higt wer­den und digi­ta­le sozia­le Teil­ha­be erfah­ren kön­nen. Dafür braucht es geziel­te Medi­en- und Infor­ma­ti­ons­kom­pe­tenz­pro­gram­me, die früh anset­zen, idea­ler­wei­se bereits im Kin­der­gar­ten und spä­tes­tens ver­bind­lich in der Schu­le. Dort soll­te alters­ge­recht ver­mit­telt wer­den, wie digi­ta­le Medi­en funk­tio­nie­ren, wel­che Risi­ken sie ber­gen und wie man sie bewusst nutzt.

Eben­so wich­tig ist die geziel­te Stär­kung päd­ago­gi­scher Fach­kräf­te und Lehr­kräf­te. Sie müs­sen pro­ble­ma­ti­sches Nut­zungs­ver­hal­ten erken­nen kön­nen und wis­sen, wie sie ange­mes­sen dar­auf reagie­ren. Ergän­zend soll­ten auch Eltern stär­ker durch Infor­ma­ti­ons­an­ge­bo­te unter­stützt wer­den, die Ori­en­tie­rung für eine gesun­de Medi­en­nut­zung im Fami­li­en­all­tag bie­ten.

Wel­che Rol­le spie­len Eltern­haus und Schu­le bei der Regu­lie­rung von Social Media?

SEHL: Damit Kin­der und Jugend­li­che zu selbst­stän­di­gen und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Mit­glie­dern der Gesell­schaft her­an­wach­sen kön­nen, braucht es kla­re Regeln. Die­se ent­ste­hen nicht allein durch Regu­lie­rung sei­tens der Poli­tik, son­dern eben­so im Eltern­haus und in der Schu­le. Aus medi­en­päd­ago­gi­scher Per­spek­ti­ve ist ent­schei­dend, die Bedürf­nis­se der Kin­der und Jugend­li­chen im Blick zu behal­ten und Regeln im Dia­log alters­ge­recht aus­zu­han­deln und zu begrün­den. Andern­falls besteht die Gefahr, dass jun­ge Men­schen die­se Regeln nicht akzep­tie­ren und gezielt umge­hen. Das gilt ins­be­son­de­re für sozia­le Medi­en, die für vie­le Jugend­li­che ein fes­ter Bestand­teil ihres All­tags sind. Auch die beglei­ten­de Nut­zung durch Eltern ist hilf­reich. Und selbst wenn Kin­der oder Jugend­li­che Regeln unter­lau­fen und dabei nega­ti­ve Erfah­run­gen machen, ist es wich­tig, dass sie sich wei­ter­hin ver­trau­ens­voll an ihre Eltern wen­den kön­nen.

Gleich­zei­tig stellt Medi­en­er­zie­hung hohe Anfor­de­run­gen an Eltern und kann sie teil­wei­se über­for­dern, da das The­ma digi­ta­le Medi­en kom­plex ist und sich auch stän­dig wei­ter­ent­wi­ckelt. Umso wich­ti­ger ist es, auch Eltern durch nied­rig­schwel­li­ge Infor­ma­ti­ons- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te zu ent­las­ten, damit Gesprä­che über Medi­en­nut­zung in der Fami­lie gut gelin­gen.

Schu­len wie­der­um haben die Auf­ga­be, Medi­en­kom­pe­tenz sys­te­ma­tisch zu ver­mit­teln und jun­ge Men­schen auf einen reflek­tier­ten Umgang mit sozia­len Medi­en vor­zu­be­rei­ten. Ins­ge­samt zeigt sich: Es gibt nicht die eine ver­ant­wort­li­che Instanz. Wirk­sam ist nur das Zusam­men­spiel von Eltern­haus, Schu­le und Platt­form­re­gu­lie­rung.

PI Social-Media-Ver­bot für Jugend­li­che – wis­sen­schaft­li­che Ein­ord­nung

Foto: Prof. Anni­ka Seel