Extra-Schub“ fürs Portemonnaie gibt es vor allem für Beschäftigte mit Tarifvertrag

von | 19. Dezember 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

„Weih­nachts­geld-Check“ sol­len auch Azu­bis und Mini-Job­ber im Kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen machen

(red). Zeit für einen „Extra-Schub“ im Porte­mon­naie: Beschäf­tig­te im Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen sol­len den „Weih­nachts­geld-Check“ machen. Das emp­fiehlt die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG). „Es gibt immer wie­der Chefs, die die Son­der­zah­lung zum Jah­res­en­de gern mal ‚ver­ges­sen‘, obwohl das Weih­nachts­geld im Tarif- oder Arbeits­ver­trag schwarz auf weiß zuge­si­chert ist. Vor allem Azu­bis und Mini-Job­ber gehen oft leer aus“, sagt Regi­na Schle­ser von der NGG Nürn­berg-Fürth.

Wenn der Betrieb Weih­nachts­geld zah­le, dann hät­ten auch die Mini-Job­ber im sel­ben Unter­neh­men Anspruch auf die Son­der­zah­lung, so die NGG. „Es lohnt sich, jetzt den Check zu machen, ob einem Weih­nachts­geld zusteht – und ob es noch vor den Fei­er­ta­gen auf dem Kon­to ist“, so NGG-Geschäfts­füh­re­rin Regi­na Schle­ser. Pro­ble­me ums Weih­nachts­geld tauch­ten häu­fig in Unter­neh­men auf, in denen es kei­nen Betriebs­rat gebe. Im Zwei­fels­fall loh­ne ein Anruf bei der zustän­di­gen Gewerk­schaft, rät Schle­ser.

Kon­kret weist die NGG Nürn­berg-Fürth auf Bäcke­rei­en im Kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen hin: „In Betrie­ben der Bäcker-Innung haben alle, die län­ger als ein Jahr dort arbei­ten – von der Back­stu­be bis zum Ver­kauf am Tre­sen – Anspruch auf ein Weih­nachts­geld. Das liegt zwi­schen 25 und 45 Pro­zent des Monats­lohns – je nach­dem, wie lan­ge der Gesel­le oder die Fach­ver­käu­fe­rin schon in der Bäcke­rei arbei­tet“, so NGG-Geschäfts­füh­re­rin Regi­na Schle­ser. Außer­dem fal­le das Weih­nachts­geld mit einem Tarif­ver­trag meis­tens höher aus als ohne. „So gehen Beschäf­tig­te der baye­ri­schen Süß­wa­ren­in­dus­trie, der Milch­wirt­schaft und in Braue­rei­en mit einem vol­len 13. Monats­lohn nach Hau­se“, sagt Schle­ser.

Grund­sätz­lich sei das Weih­nachts­geld aber nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. „Im Vor­teil ist, wer in einem Betrieb mit Tarif­ver­trag arbei­tet: Dort gibt es näm­lich für 77 Pro­zent aller Beschäf­tig­ten Weih­nachts­geld“, sagt Regi­na Schle­ser. Im Schnitt bekommt aber nur gut die Hälf­te (52 Pro­zent) aller Beschäf­tig­ten Weih­nachts­geld, so die NGG Nürn­berg-Fürth. Das gehe aus einer aktu­el­len bun­des­wei­ten Ana­ly­se des Wirt­schafts- und Sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Insti­tuts (WSI) der Hans-Böck­ler-Stif­tung her­vor.

Bild­un­ter­schrift: „Extra-Euro“ unterm Weih­nachts­baum: Jetzt den „Weih­nachts­geld-Check“ machen, rät die Gewerk­schaft NGG Nürn­berg-Fürth. Foto: NGG/| Nils Hil­le­brand