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Frist für den Gemeinsamen Antrag endet am 15. Mai 2019

AALEN (PM) Bis zum 15. Mai 2019 können Landwirte den Gemeinsamen Antrag 2019 einreichen. Bei späterer Einreichung vom 16. Mai bis einschließlich 11. Juni erfolgen Kürzungen der Beihilfen, danach wird der Antrag als verfristet abgelehnt.

Änderungen oder Nachmeldungen einzelner Schläge können bis 31. Mai ohne Kürzung der Beihilfen vorgenommen werden. Hierzu ist der in der Internet-Anwendung FIONA vorliegende Antrag wieder zu öffnen, entsprechend zu ergänzen und anschließend wieder abzuschließen und unterschrieben beim Landratsamt einzureichen. Dies kann auch bei einem Termin innerhalb des Geschäftsbereichs Landwirtschaft gemeinsam mit dem Sachbearbeiter erfolgen (hierfür ist die PIN-Nr. notwendig!).

Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass nach dem 15. Mai der in FIONA vorliegende Antrag nochmals geprüft wird. Hierzu muss der Antrag nicht geöffnet werden, sondern nur eine neue Fehlerprüfung gestartet werden. Nach der Abgabe des Antrages können sich Überlappungen mit anderen Antragstellern ergeben haben, die durch die neue Fehlerprüfung erkannt und anschließend ohne Sanktion bis zum 21. Juni 2019 korrigiert werden können. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass ein komprimierter Antrag erneut beim Geschäftsbereich eingereicht wird.

Zudem werden die in FIONA hinterlegten Abgrenzungen der förderfähigen Flächen laufend aktualisiert. Dadurch können sich neue Fehler oder Hinweise ergeben, die bei Bedarf korrigiert werden können.

Bei Fragen zum Antrag stehen die Mitarbeiter des Geschäftsbereich Landwirtschaft der Landkreisverwaltung zur Klärung gerne zur Verfügung (Tel. 07961 9059-0)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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