7-Tage-Inzidenz im Ostalbkreis unter 35 – seit dem heutigen Montag weitere Lockerungen

Ostalbkreis (wz). Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Ostalbkreis seit dem gestrigen Sonntag, 13. Juni, bei 21,7 und somit den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 35. Grundlage und maßgeblicher Indikator für die Feststellung sind die ausgewiesenen Zahlen des Robert-Koch-Institutes für den jeweiligen Stadt- und Landkreis. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes finden Sie auf der Website des Landkreises.

Der Ostalbkreis hat somit nun die niedrigste Stufe des Öffnungskonzepts des Landes Baden-Württemberg erreicht. Somit treten seit dem heutigen Montag, 14. Juni, unter anderem folgende Lockerungen in Kraft:

  • Wegfall der Testpflicht für den Außenbereich von Gastronomie, Veranstaltungen und bestimmte Einrichtungen (wie bspw. Freibäder).
  • Zulässigkeit von privaten Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen (innen und außen). Ausgenommen sind Tanzveranstaltungen! Mit Test, Genesenen- oder Impfnachweis.
  • Kulturveranstaltungen außen bis 750 Personen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ oder www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf

Ab Dienstag, 15. Juni, ist an allen Schulen im Ostalbkreis fachpraktischer Sportunterricht unter den Bedingungen der CoronaVO Schule möglich und es gibt weitere Lockerungen in den Bereichen Jugend- und Jugendsozialarbeit.  Überschreitet der Ostalbkreis an drei Tagen in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 35, müssen diese Lockerungen zurückgenommen werden.

• Wichtig: Die Maskenpflicht bleibt bestehen! Treffen in öffentlichem und privaten Raum sind weiterhin auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten begrenzt. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Auch Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.

Foto: pixabay

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