Justizbetrieb in Ansbach bleibt aufrechterhalten

ANSBACH (RED). Als tragende Säule des Rechtsstaats stellt die Justiz auch in der Corona-Krise nicht die Arbeit ein. Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur Bewältigung der Pandemie ist es aber wichtig, sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten. Das bedeutet derzeit für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft im Ansbacher Justizgebäude:

1. Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt. Die Gerichtsgebäude sind nur bei dringenden Anliegen, wie etwa für die Teilnahme an Gerichtsverfahren, aufzusuchen. Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen per Post übersandt werden.

2. Es finden strenge Eingangskontrollen statt, welche auch zur Zurückweisung von Besuchern führen können. Ggf. wird dazu mit dem zuständigen Richter oder Rechtspfleger Rücksprache gehalten. Vor dem Betreten des Gerichtsgebäudes sollen die Hände an den aufgestellten Desinfektionsspendern desinfiziert werden. Bitte halten Sie im Gebäude Abstand zu anderen Personen.

3. Gerichtsverhandlungen bleiben, soweit es die Prozessordnung vorsieht, weiter öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort kann die Zahl der Zuschauer so beschränkt werden, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird. Im eigenen Interesse sollten Sie auch hier soweit möglich einen Abstand zu anderen Personen einhalten (Stühle freilassen). Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Vorsitzende.

4. Ob und wann Gerichtstermine stattfinden, entscheiden die zuständigen Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Maßgeblich ist die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall, die sich auch an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Bitte informieren Sie sich in Zweifelsfällen auf den Webseiten der Gerichte.

5. Alle Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit, wie etwa Ausstellungen und Theatervorstellungen wurden abgesagt.

Die Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus ist äußerst dynamisch, so dass sich auch kurzfristig Veränderungen ergeben können. Die Öffentlichkeit wird dann auf der Homepage der jeweiligen Gerichte darüber informiert.

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