Kreisimpfzentrum (KIZ) im Ostalbkreis startet am kommenden Freitag, 22. Januar

Ostalbkreis (wz). Rund 50 Kreisimpfzentren nehmen landesweit am kommenden Freitag (22. Januar 2021) den Betrieb auf, darunter auch das KIZ des Ostalbkreises in der Aalener Ulrich-Pfeifle-Halle. Wer zum Personenkreis mit höchster Priorität nach der Corona-Impfverordnung des Bundes gehört, kann ab Dienstag, 19. Januar, einen Impftermin im KIZ des Ostalbkreises vereinbaren. Dies ist telefonisch über die zentrale Nummer 116 117 oder über die Website www.impfterminservice.de möglich. „Schon seit Silvester sind mobile Impfteams des Zentralen Impfzentrums aus Stuttgart in Altenpflegeeinrichtungen im Ostalbkreis unterwegs. Wir freuen uns, dass wir jetzt auch unser eigenes Impfzentrum hochfahren können. So können wir in der Ulrich-Pfeifle-Halle Corona-Impfungen anbieten und gleichzeitig unsere eigenen mobilen Impfteams vor Ort in die Altenpflegeheime schicken“, sagt Landrat Dr. Joachim Bläse zum Start des KIZ. Die Freude über den Impfbeginn im KIZ wird allerdings dadurch getrübt, dass die Landkreise nur alle 14 Tage mit Impfstoff versorgt werden und jeweils nur eine relativ geringe Menge erhalten. Deshalb kann auch nur eine begrenzte Zahl an Impfterminen vergeben werden.

• Wer ist impfberechtigt? – Berechtigung wird vor Ort im KIZ überprüft

Zum impfberechtigten Personenkreis mit der höchsten Priorität gehören:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin

Die Landkreisverwaltung appelliert an alle, nur dann einen Impftermin zu buchen, wenn tatsächlich eine Berechtigung nach der Impfverordnung vorliegt. Vor Ort im Kreisimpfzentrum wird dies überprüft, insbesondere muss ein Ausweis vorgelegt werden. Angesichts der anfangs ohnehin nur begrenzt zur Verfügung stehenden Termine sollten diese nicht ohne Not von nicht Berechtigten blockiert werden.

 

• Betreutes Wohnen an Altenpflegeeinrichtungen kann jetzt mitgeimpft werden

Bewohner und Beschäftigte von Altenpflegeeinrichtungen brauchen allerdings keinen Termin im Kreisimpfzentrum buchen, denn sie werden von den mobilen Teams der Impfzentren aufgesucht. Ganz aktuell hat das Sozialministerium des Landes auch entschieden, dass impfberechtigte Bewohner aus einem Betreuten Wohnen, das einer Altenpflegeeinrichtung räumlich angegliedert ist und zum selben Gebäudekomplex gehört, mit den Bewohnern der Einrichtung zusammen geimpft werden können. „Ich bin froh, dass sich das Land nun dazu entschieden hat, dann dies führte zu vielen Härtefällen und war in der Sache nicht nachvollziehbar“, begrüßt Dr. Bläse die Neuerung, über die das Landratsamt diesen Donnerstagabend informiert wurde.

Keine schriftliche Einladung des Landratsamts an Impfberechtigte – Kassen sollen Fahrtkosten zum KIZ übernehmen

Alle anderen genannten Impfberechtigten müssen sich selbst um einen Impftermin bemühen und werden von der Landkreisverwaltung nicht schriftlich zum Impfen eingeladen. „Diese falsche Annahme kursiert leider immer noch“, erklärt der Landrat und bittet alle Angehörigen, Nachbarn oder Bekannte darum, vor allem ältere Mitbürger bei Bedarf bei der Reservierung eines Impftermins zu unterstützen. Dass vor allem die selbständige Anfahrt ans Kreisimpfzentrum nach Aalen für viele ältere Impfberechtigte ein großes Hindernis darstellt, haben die Krankenkassen inzwischen erkannt. So empfiehlt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen diesen nun, die Kosten für eine vom Hausarzt verordnete Fahrt mit dem Taxi oder sogar einen Krankentransport zu übernehmen. Bei Fragen zur Kostenübernahme empfiehlt die Landkreisverwaltung, sich an die eigene Krankenkasse zu wenden.

• Wie viel Impfstoff erhält der Ostalbkreis und wie wird dieser verimpft?

Nach Informationen des Sozialministeriums Baden-Württemberg erhält der Ostalbkreis alle 14 Tage so viele Flaschen BioNTech-Impfstoff, dass daraus 1.170 Einzelimpfdosen gewonnen werden können. Davon wird entsprechend einer vom Ministerium empfohlenen Quotierung über zwei mobile Impfteams des Kreisimpfzentrums ein großer Teil für die Impfaktion in den Altenpflegeeinrichtung verwendet. 24 Heime werden vom Zentralen Impfzentrum Stuttgart geimpft, 28 Einrichtungen von den mobilen Impfteams des Ostalbkreises. Weitere Impfdosen werden für Klinik-Beschäftigte in Notaufnahmen sowie Corona-Isolier- und -intensivstationen und für Personal der Rettungsdienste vorgehalten. Somit können knapp 300 Impfberechtigte je Woche im Kreisimpfzentrum in der Ulrich-Pfeifle-Halle geimpft werden. Die Belieferung der Landkreise mit Impfstoff im 2-Wochen-Turnus soll für die nächsten sechs Wochen gelten. „Wir sind sehr bemüht, die geringen Impfstoffmengen bestmöglich an die Impfberechtigten zu verteilen und zügig zu verimpfen. Besonders wichtig ist uns mit Blick auf die begrenzte Verfügbarkeit und die schwierigen Transport- und Lagerbedingungen, dass keine einzige Impfdosis vergeudet wird“, betont Landrat Bläse.

• Abstands- und Hygieneregeln weiterhin einhalten und Regelungen des Lockdown beachten

„Die Corona-Pandemie hat uns auch weiterhin fest im Griff! Die allmählich anlaufenden Impfungen geben uns allen endlich eine Perspektive. Wir müssen uns aber darauf einstellen, dass wir noch viele Wochen und Monate die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beachten müssen. Lassen Sie uns weiterhin durchhalten, bis wir alle, die sich freiwillig impfen lassen wollen, auch impfen können“, so der Appell des Landrats, der gleichzeitig alle Bürgerinnen und Bürger ermutigt, sich auch tatsächlich impfen zu lassen, sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht.

 

Wie kommt man zum Kreisimpfzentrum?

Adresse und Anfahrt: Kreisimpfzentrum (KIZ) Ostalbkreis, Ulrich-Pfeifle-Halle, Parkstraße 15, 73430 Aalen (siehe Anfahrtsskizze)

 

Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr ab Hauptbahnhof Aalen:

  • ZOB Aalen, Bussteig 2, Buslinie 31 (OVA) bis zur Haltestelle Greut
    Von der Haltstelle „Greut“ ca. 280 m Fußweg bis zum Kreisimpfzentrum. Der Bus verkehrt werktags tagsüber halbstündlich ab ZOB.
  • Die ca. 500 m von der Ulrich-Pfeifle-Halle entfernte Bushaltstelle Stadthalle/Limesmuseum ist werktags tagsüber im 20-Minuten-Takt an den ZOB mit mehreren OVA-Linien angebunden.
  • Verbindungssuche über die elektronische Fahrplanauskunft efa-bw.de

Grafik: Landratsamt

  • Wochenzeitung - Werbung - Hier könnte Ihre Werbung stehen

Ähnliche Beiträge

Mitteleuropapappelapapp
Eröffnung Sozialberatungszentrum der Stadt
Rotary Club Aalen-Limes spendet Essen und arbeitet mit in der Vesperkirche