POL-MFR: (222) Falsche Polizeibeamte ergaunerten hohen Geldbetrag – Verhaltenshinweise

Dinkelsbühl (ots)

Am Mittwochnachmittag (15.02.2023) wurde eine 50-Jährige aus dem Raum Dinkelsbühl (Lkrs. Ansbach) Opfer einer Betrugsmasche von Schockanrufern. Das Polizeipräsidium Mittelfranken warnt und gibt Verhaltenshinweise.

Eine im Raum Dinkelsbühl lebende 50-Jährige übergab gegen 13:30 Uhr auf dem Parkplatz eines Supermarkts einen Betrag von über 35.000 Euro an einen angeblichen Polizeibeamten.

Zuvor wurde das spätere Opfer mit einem Schockanruf konfrontiert. Im Verlauf des Telefonats täuschte der Gesprächsteilnehmer die Notlage eines Familienmitglieds vor und forderte die Herausgabe von Geld für eine angebliche Kautionsleistung. Andernfalls sollte das Familienmitglied ins Gefängnis kommen.

Als die 50-Jährige den Betrug bemerkte, erstatte sie umgehend bei der Polizei Anzeige. Der angebliche Polizeibeamte verschwand mit dem Geld und blieb bislang unerkannt.

Das zuständige Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei hat die Ermittlungen in dem Fall übernommen.

Mit dieser oder ähnlichen Betrugsmaschen gelingt es Tätern immer wieder, ihre Opfer um hohe Geldbeträge zu bringen. Das Polizeipräsidium Mittelfranken gibt daher folgende Verhaltenstipps:

   - Sprechen Sie mit Angehörigen über Gefahren durch betrügerische 
     Telefonanrufe.
   - Wenn Ihre Telefonnummer nicht in öffentlichen Verzeichnissen 
     stehen soll (z.B. dem Telefonbuch), dann lassen Sie die Nummer 
     dort löschen.
   - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie 
     einfach auf.
   - Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen 
     Verhältnissen preis. Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge
     bitten oder nach Ihren Vermögensverhältnissen ausfragen.
   - Übergeben Sie niemals Geld oder Schmuck an unbekannte Personen. 
     Die Polizei wird niemals telefonisch die Herausgabe von Bargeld 
     oder Wertgegenständen fordern.
   - Melden Sie verdächtige Anrufe umgehend der Polizei. Scheuen Sie 
     sich nicht davor, den Polizeinotruf unter der 110 zu wählen, 
     wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt.
   - Wenn Sie der Anrufer auffordert, die 110 zu wählen, um die 
     Richtigkeit des Anrufers zu verifizieren, dann beenden Sie das 
     Gespräch, legen den Hörer auf und rufen dann eigenständig bei 
     der Polizei an.

Entsprechende Informationen und Broschüren, auch zu anderen Betrugsmaschen, finden Interessierte oder Betroffene im Internet unter:

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/

Erstellt durch: Sebastian Schmidt

Rückfragen bitte an:

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Sonntag11:00 bis 14:00 UhrTelefon: +49 (0)911 2112 1030Telefax: +49 (0)911 2112 1025

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