POL-UL: (BC)(GP)(UL) Region – Unfallverursacher auf und davon / Nicht um den Schaden gekümmert haben sich Unbekannte am Montag oder Dienstag in der Region.

Polizeipräsidium Ulm

Ulm (ots)

Nach vier Unfällen in den Landkreisen Biberach und Göppingen und der Stadt Ulm machten sich die Verursacher aus dem Staub:

(BC) Nicht um den Schaden gekümmert hat sich ein Unbekannter am Dienstag in Ochsenhausen: Zwischen 5 und 11.30 Uhr muss der Autofahrer in der Memminger Straße unterwegs gewesen sein. Er streifte eine Hauswand und flüchtete. Um den Schaden in Höhe von ungefähr 3.000 Euro hatte er sich nicht gekümmert. Seine Erreichbarkeit hatte er auch nicht hinterlassen. Die Polizei aus Ochsenhausen (07352/202050) ermittelt nun.

(GP) Auch in Geislingen machte sich ein Unbekannter aus dem Staub, nachdem er einen Unfall verursacht hatte: Ein Zeuge beobachtete am Dienstag gegen 5 Uhr, wie ein Sprinter gegen einen Granitpfosten in der Brunnensteige fuhr. Anschließend flüchtete der Unfallverursacher ohne sich um den Schaden in Höhe von ungefähr 1.000 Euro gekümmert zu haben. Die Geislinger Polizei (07331/93270) sucht nun den Unfallverursacher.

Nach einem Unfall am Montag oder Dienstag in Göppingen suchen die Ermittler (07161/632360) nun auch dort einen Unfallverursacher, der einen Schaden in Höhe von ungefähr 2.000 Euro verursacht hat: Der Unbekannte war zwischen 14 und 11.30 Uhr in der Dürerstraße unterwegs und prallte gegen einen Opel. Der parkte dort. Anschließen flüchtete er.

(UL) Geflüchtet ist auch ein Unfallverursacher in Ulm: Am Montag oder Dienstag war er gegen einen Ford geprallt und anschließend geflüchtet ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ungefähr 1.000 Euro gekümmert zu haben. Der Unfall passierte zwischen 21.30 und 6.15 Uhr im Kelternweg. Die Ulmer Polizei (0731/1880) hat die Spuren gesichert und sucht nun den Unfallverursacher.

Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.

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Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de

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