POL-UL: (HDH) Heidenheim – Fahrzeug beschädigt und geflüchtet / Nach einem Unfall am Dienstag oder Mittwoch in Heidenheim blieb der Verursacher unbekannt.

Polizeipräsidium Ulm

Ulm (ots)

Zwischen 20 Uhr und 9 Uhr streifte ein Auto den Mercedes eines 28-Jährigen beim Ausparken in der Rechbergstraße. Der Verursacher beschädigte dabei beide Türen der Beifahrerseite. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, fuhr er davon. Die Polizei schätzt den Schaden auf etwa 2.000 Euro. Das Polizeirevier Heidenheim (07321/3220) hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei informiert:

Im Jahr 2020 hat sich nach etwa jedem fünften Verkehrsunfall der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle entfernt.
Für Autofahrer ist eine Beschädigung am Auto ärgerlich. Vor allem, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. Denn dann muss der Betroffene die Kosten für den Schaden selbst übernehmen. Ist der Verursacher des Unfalles bekannt, wird die Schadensregulierung über die Versicherung des Verursachers abgewickelt. Nicht nur aus diesem Grund hat der Autofahrer nach einem Unfall nicht einfach wegzufahren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer einen Unfall verursacht, hat sich darum zu kümmern oder die Polizei zu verständigen. Sonst droht Geldstrafe oder Haftstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist meist nur ein geringes Bußgeld fällig.

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Jürgen Rampf / Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111

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