POL-UL: (HDH) Heidenheim – Vorfahrt missachtet / Am Donnerstag ereignete sich in Heidenheim ein Unfall mit Sachschaden.

Ulm (ots)

Um 15 Uhr fuhr eine 33-Jährige mit ihrem Mercedes in der Karlstraße. An der Einmündung zur Marienstraße missachtete sie die Vorfahrt einer 60-Jährigen und ihrem Opel. Die Fahrzeuge stießen zusammen. Die Polizei schätzt den Sachschaden an beiden Autos auf etwa 7.500 Euro. Auf die Verursacherin kommt eine Anzeige zu.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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