POL-UL: (HDH)(UL) Heidenheim / Ulm – Unter Drogen und betrunken / Neun Verkehrsteilnehmer zogen Polizisten am Wochenende in Heidenheim und Ulm aus dem Verkehr.

Polizeipräsidium Ulm

Ulm (ots)

(HDH) Am Sonntag sah die Polizeistreife einen Renault gegen 0.30 Uhr in der Zanger Straße fahren. Sie fuhr deutlich zu schnell. Auch die 30er Zone in der Bergstraße schien die 19-Jährige nicht sonderlich zu interessieren. Sie roch nach Alkohol. Der Alkomattest ergab einen geringen Wert. Da die 19-Jährige sich jedoch noch in der Probezeit befindet, musste sie ihr Auto stehen lassen. Am Samstag stoppten Polizisten in der Kapellstraße einen 34-jährigen Mercedes Fahrer. Aus dem Auto roch es stark nach Mariuhana. Wie sich herausstellte hatte der Mann kurz zuvor im Auto einen Joint geraucht. Bei der Durchsuchung seines Autos fanden die Beamten noch geringe Mengen an Mariuhane, das sie sicherstellten. In einem Krankenhaus musste er eine Blutprobe abgeben. Drei weitere Autofahrer im Alter zwischen 23 und 57 Jahren zog die Polizei am Samstag und Sonntag auch noch aus dem Verkehr, da sie zu viel getrunken hatten.

(UL) Drei berauschte E-Scooter Fahrer ertappte die Polizei am Wochenende. Am Samstag fuhr der 27-Jährige gegen 20.15 Uhr in der Magirusstraße. Bei der Kontrolle schien er unter dem Einfluss von Drogen zu stehen. Das bestätigte der Drogentest. Eine Fahrerlaubnis konnte der Mann ebenfalls nicht vorweisen. Am Sonntag fuhren ein 20-Jähriger und ein 25-Jähriger kurz vor 5.45 Uhr mit E-Scootern in der Hirschstraße. Beide Männer waren bei der Kontrolle deutlich alkoholisiert. Das bestätigten die Akomattests. Ein Arzt nahm beiden Männern Blut ab. Am Sonntag fuhr ein 21-Jähriger deutlich zu schnell auf dem Kurt-Schumacher-Ring in Richtung Eselsberg. Eine Polizeistreife wollte BMW Fahrer kontrollieren. Der fuhr in der Straße „In der Wanne“ auf einen Parkplatz und schaltete schnell sein Licht aus, wohl in der Hoffnung die Polizei würde ihn nicht sehen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann Alkohol getrunken hatte, obwohl er sich noch in der Probezeit befand. Weitere Ermittlungen ergaben, dass ihm wegen eines anderen Delikts die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Hinweis der Polizei: Im Straßenverkehr wird der „berauschte“ Fahrer zur Gefahr für sich und seine Mitmenschen. Zum eigenen Schutz und dem Schutz anderer muss jedem klar sein: Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige körperliche und geistige Fitness!

0,0 Promille: Für Fahranfänger gilt innerhalb der gesetzlichen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot. Für Inhaber eines Führerscheins auf Probe hat eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zusätzlich eine kostenpflichtige Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre zur Folge. Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, zum Beispiel Schlangenlinien fährt.

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Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111

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Telefon: 0731 188-0
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