Steuerliche Vorteile durch Privatschulbesuch: Tipps für Eltern

von | 5. Oktober 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Mit Bay­ern hat im letz­ten Bun­des­land das neue Schul­jahr für die gut 11 Mil­lio­nen Schü­ler in der Bun­des­re­pu­blik begon­nen. Die Mehr­heit der Kin­der und Jugend­li­chen gehen auf öffent­li­che Schu­len, den­noch besu­chen gemäß Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt rund 1 Mil­li­on eine Pri­vat­schu­le. Damit wird jedem elf­ten Schü­ler eine exklu­si­ve­re Schul­bil­dung zuteil. Den Löwen­an­teil ver­bu­chen Pri­vat­gym­na­si­en, die mehr als ein Drit­tel aller Gym­na­si­as­ten ver­ei­nen. In Sach­sen, Ber­lin und Meck­len­burg-Vor­pom­mern sind antei­lig die meis­ten Pri­vat­schü­ler zu ver­zeich­nen. Eltern zah­len im Schnitt 2.030 Euro Schul­geld pro Jahr für den Platz an der Schu­le ihres Kin­des. Die­ses bringt bis zu 5.000 Euro Steu­er­vor­tei­le, infor­miert die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern (Lohi).

30 Pro­zent des Schul­gel­des min­dern die Steu­er­last

Steu­er­lich abset­zen lässt sich das Schul­geld, wenn die pri­va­te Schu­le oder Schu­le in frei­er Trä­ger­schaft staat­lich aner­kannt ist. Das bedeu­tet, dass sie in einem aner­kann­ten all­ge­mei­nen oder berufs­bil­den­den Abschluss endet. Zudem müs­sen die Eltern in Deutsch­land unbe­schränkt steu­er­pflich­tig sein und für ihr Kind Kin­der­geld bekom­men. Dann las­sen sich 30 Pro­zent des Schul­gel­des und der Anmel­de­ge­bühr bis maxi­mal 5.000 Euro als Son­der­aus­ga­be bei der Steu­er abset­zen. Es wird also ein Schul­geld bis zu 16.666 Euro pro Jahr berück­sich­tigt. Bei getrenn­ten Eltern rech­net das Finanz­amt dem­je­ni­gen Eltern­teil die Kos­ten an, der sie getra­gen hat. Bei­spiel: Die Kos­ten für ein Pri­vat­gym­na­si­um belau­fen sich auf 450 Euro im Monat. Für jedes Kalen­der­jahr las­sen sich von den 5.400 Euro, die an die Schu­le gezahlt wer­den, 1.620 Euro vom Finanz­amt zurück­ho­len.

Absetz­bar­keit ist nicht auf Deutsch­land beschränkt

Die­se Steu­er­ent­las­tung gilt glei­cher­ma­ßen für Eltern, deren Kin­der ein Inter­nat in der EU oder einem EWR-Staat sowie eine inter­na­tio­na­le oder deut­sche Schu­le im Aus­land, sogar außer­halb Euro­pas, besu­chen. Hier­für kön­nen monat­li­che Gebüh­ren von 2.000 bis 4.000 Euro anfal­len. Das Abset­zen ist wie­der an die Erfül­lung der zuvor genann­ten Vor­aus­set­zun­gen geknüpft. Die Kos­ten für die Unter­kunft und Ver­pfle­gung zäh­len nicht zu den Schul­ge­büh­ren und sind in der Regel nicht absetz­bar. Aus­ga­ben für die nach­mit­täg­li­che Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung kön­nen indes als Son­der­aus­ga­be bei den Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten zusätz­lich zum Schul­geld gel­tend gemacht wer­den. Dies ist zu zwei Drit­teln und bis zu 4.000 Euro bis zum 14. Geburts­tag des Kin­des mög­lich.

Als Nach­weis ist eine Schul­be­suchs­be­schei­ni­gung erfor­der­lich. Auf der Rech­nung der Bil­dungs­ein­rich­tung muss das Schul­geld getrennt von ande­ren Kos­ten wie Unter­kunft, Ver­pfle­gung, Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung, Nach­hil­fe oder gebüh­ren­pflich­ti­gen Frei­zeit­be­schäf­ti­gun­gen auf­ge­führt wer­den. Nur wenn alle Gebüh­ren sepa­rat aus­ge­wie­sen wer­den, ist die Akzep­tanz vom Finanz­amt und damit die Steu­er­sen­kung gesi­chert.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.: Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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