Strafanzeige wegen PFC-Gift: Ermittlungsverfahren eingestellt

ANSBACH (RED). Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Ansbach zur Verseuchung durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) ist eingestellt. Die Bürgerinitiative (BI) „Etz langt´s“ hatte Anfang Januar 2020 Strafanzeige wegen Gift im Grundwasser gestellt. Durch jahrelange Untätigkeit der US-Armee als Verursacher und deutscher Behörden seien die krebserregenden Stoffe immer weiter gesickert, sodass Brunnen, Bäche und Böden in der Stadt Ansbach sowie in der Gemeinde Sachsen b. Ansbach inzwischen weit über dem Grenzwert kontaminiert seien.

Als Begründung führt Leitender Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger aus, dass zum einen US-Militärangehörige aufgrund Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts strafrechtlich nicht belangt werden könnten. Daher will Schrotberger die Verfahrensakten an die US-Streitkräfte weiterleiten, zur Strafverfolgung nach US-Recht. Zum anderen sehe die Staatsanwaltschaft aufgrund der Komplexität der Sanierungsmaßnahmen eine „vorwerfbare Untätigkeit“ deutscher Behörden „noch nicht“ gegeben. Gleichzeitig rechnet Schrotberger mit einer „Ausbreitung der Kontamination“ des PFC-Gifts.

„Die Ansbacher Staatsanwaltschaft hat deutlich gemacht, dass die Ausbreitung der Vergiftung umgehend gestoppt werden muss. Dabei sind auch deutsche Behörden in der Pflicht, wie klar aus dem Einstellungsbeschluss hervorgeht. Eine vorwerfbare Untätigkeit kann bei weiteren Verzögerungen durchaus gegeben sein“, erklärt BI-Sprecher Boris-André Meyer zu dem Beschluss.

Sehr problematisch sei für die BI die Tatsache, dass das NATO-Truppenstatut eine Strafverfolgung der Verursacher vor deutschen Gerichten praktisch unmöglich mache. Dennoch werde man weiterhin für den Schutz der Bevölkerung vor dem Kasernengift kämpfen, betonte Meyer. Die Strafanzeige habe die Herausgabe des Gutachtens beschleunigt. „Wir bleiben auf politischer und juristischer Ebene dran.“

Rechtsanwältin Dr. Sylvia Meyerhuber erklärt: „Eine kluge und diplomatische Einstellung des Verfahrens! Außerdem entspricht die rechtliche Analyse der Staatsanwaltschaft ganz der unsrigen, wenn auch nicht die tatsächliche.“

Weiter wies die anwaltschaftliche Vertreterin der Bürgerinitiative darauf hin, dass Oberstaatsanwalt Schrotberger sowohl einen mahnenden als auch einen warnenden Zeigefinger erhoben habe.

Die Mahnung gehe an die US-Behörden, sofort mit der Sanierung zu beginnen und die strafrechtlichen Aspekte innerhalb der US-Armee zu prüfen.

Der warnende Zeigefinger aber sei gegenüber den deutschen zuständigen Behörden und auch der Stadt Ansbach erhoben. „Noch“, dieses Wort habe die Staatsanwaltschaft durch einen Klammerzusatz in der Verfügung gewissermaßen betont und hervorgehoben, „noch“ hat sich kein Behördenleiter oder Oberbürgermeister (oder Ex) strafbar gemacht, das könne aber sehr wohl eintreten.

Wörtlich meinte die Staatsanwaltschaft: „Allerdings besteht für einen Garanten die Verpflichtung, eine weitere noch bevorstehende Verunreinigung zu verhindern“.

Garanten aber sind Stadtspitze und Behördenleitung allemal, betont Dr. Sylvia Meyerhuber, das heißt, sie müssen unter Umständen strafrechtlich dafür geradestehen, wenn die Sanierung nicht mit allen Mitteln zügig vorangetrieben wird.

 

Foto: pixabay

 

 

 

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