Wilhelma: Gewächshäuser, Landhaus und Streichelgehege öffnen nun auch

Ostalbkreis/Stuttgart (wz). Dank konsequenter Infektionsschutz-Maßnahmen der Wilhelma und disziplinierten Verhaltens ihrer Gäste können weitere Attraktionen des Zoologisch-Botanischen Gartens in Stuttgart in den Blick der Öffentlichkeit zurückkehren. Ab Mittwoch, 1. Juli, öffnet die Wilhelma auch ihre Pflanzenschau-Häuser, den Streichelzoo und das Schwingaffenhaus. Zugleich erweitert sie die Zahl der Zeitfenster für den Einlass von zwei auf fünf Termine. Damit wird auch wieder ein vergünstigtes Abendticket ab 16 Uhr verfügbar. Die Dauer des Besuchs ist nicht begrenzt. Notwendig bleibt jedoch für jeden Besuch ein Online-Ticket mit Terminreservierung, auch für Besitzer von Dauerkarten. Erstmals seit dreieinhalb Monaten sind dadurch das traditionsreiche Maurische Landhaus und die historische Gewächshauszeile von innen zu sehen. So stehen zum Beispiel die Türen offen zum idyllischen Wintergarten mit dem Koi-Teich und zu den eindrucksvollen Kakteenschauen. Bei den Tropischen Nutzpflanzen wachsen gerade Jackfrucht, Bananen, Ananas und Kakao. Und die virtuosen Singvögel Asiens, wie die Schamadrossel, finden endlich Zuhörerschaft. Mädchen und Jungen dürfen zudem wieder in die Kontaktzone mit den Afrikanischen Zwergziegen, Kamerunschafen und Skudden, die über Ostern Nachwuchs bekommen haben. Das Außengelände ist bereits seit dem 11. Mai wieder zugänglich, ausgewählte Tierhäuser und Freiflugvoliere kamen am 8. Juni hinzu. Die zunächst generelle Maskenpflicht ist inzwischen reduziert auf Gebäude, die Eingangsbereiche von Park und Gastronomie sowie vor Außengehegen von Raubtieren und Affen. Denn diese Tierarten können sich nachweislich beim Menschen mit COVID-19 anstecken.

• Die Einlasszeiten gehen nun von 8.15 bis 10 Uhr und dann in Zwei-Stunden-Intervallen bis 16 Uhr. Danach gelten im Abendtarif 14 statt 19 Euro für Erwachsene und 5,50 statt 8 Euro für Kinder, um für die langen Sommerabenden eine günstige Alternative zu bieten. Der Park schließt um 20 Uhr, alle wieder zugänglichen Gebäude um 18 Uhr. In den Häusern gelten neben der Maskenpflicht jeweils eine individuelle Beschränkung der Gästezahl und eine Einbahnstraßenregel.

 

Fotos: Wilhelma Stuttgart

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