NGG, Arbeitszeit, Kontrollen, Pausen

Zu seltene Arbeitszeit-Kontrollen

DONAU-RIES (RED). Tricksereien bei der Arbeitszeit fast nie geahndet: Die rund 3.600 Betriebe im Landkreis Donau-Ries müssen nur äußerst selten mit einer Arbeitszeit-Kontrolle der Behörden rechnen. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach NGG-Angaben führte die Bayerische Gewerbeaufsicht im vergangenen Jahr landesweit lediglich 4.367 Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch. Dabei deckten die Beamten 2.895 Verstöße auf. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der Prüfungen um 31 Prozent zurück.

Rein rechnerisch wird ein Betrieb im Freistaat demnach nur alle 85 Jahre kontrolliert, kritisiert NGG-Geschäftsführer Tim Lubecki. Es könne nicht sein, dass die Behörden ihre Kontrollen „ausgerechnet in einer Zeit zurückfahren, in der Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit immer stärker zunehmen“, so die NGG Schwaben. Ohne eine echte Kontrolle drohe das Arbeitszeitgesetz zu einem bloßen „Papiertiger“ zu werden. Das sei gerade auch mit Blick auf die Digitalisierung ein großes Problem. „Viele Beschäftigte im Kreis Donau-Ries müssen immer flexibler arbeiten und teils ständig für den Chef erreichbar sein. Da ist es umso wichtiger, dass sie auch mal Luft holen können“, sagt Lubecki. Nicht ohne Grund schreibe das Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Ende und Anfang der Arbeit vor. Letztlich gehe es dabei um die Gesundheit der Menschen. Aktuell arbeitet bereits jeder Neunte länger als 48 Stunden in der Woche, so das Statistische Bundesamt. Einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes, wie sie etwa der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert, erteilt Tim Lubecki eine klare Absage. „Flexible Lösungen, die für die Betriebe und die Beschäftigten passen, lassen sich per Tarifvertrag vereinbaren“, so der Gewerkschafter.

In Branchen wie dem Gastgewerbe und der Ernährungsindustrie hätten sich etwa Arbeitszeitkonten bewährt. „Statt Änderungen am Arbeitszeitgesetz brauchen wir mehr Kontrollen, damit es auch eingehalten wird“, fordert Lubecki. Dafür müsse das Personal bei den Arbeitsschutzbehörden massiv aufgestockt werden. Nach Angaben der Bundesregierung waren in ganz Bayern zuletzt nur 360 Beamte für die Kontrolle der Arbeitszeiten zuständig – bei 370.000 Betrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bildunterschrift:  Für Beschäftigte in der Gastronomie gehört Nachtarbeit zum Alltag. Das Arbeitszeitgesetz soll sie vor extremer Belastung schützen. Doch Behörden kontrollieren nur sehr selten.   FOTO:  Tobias Seifert / NGG

 

 

 

 

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