Anträge für Bildungsförderungen aus dem Kulturfonds Bayern bis 1. März 2025 einreichen

von | 29. Januar 2025 | Allgemein, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Der Kul­tur­fonds Bay­ern för­dert Pro­jek­te ver­schie­de­ner Spar­ten. Mit der För­de­rung im Bereich BIL DUNG wer­den Bil­dungs­pro­jek­te mit künst­le­risch-kul­tu­rel­lem Schwer­punkt für Kin­der, Jugend­li­che und „Lai­en­künst­ler“ unter­stützt. Anträ­ge aus Mit­tel­fran­ken kön­nen noch bis 1. März 2025 bei der Regie rung von Mit­tel­fran­ken, Pro­me­na­de 27, 91522 Ans­bach, schrift­lich oder per E‑Mail unter kulturpflege@reg-mfr.bayern.de gestellt wer­den.

Geför­dert wer­den Vor­ha­ben, durch die die Teil­neh­men­den ihr Umfeld und ihre Gemein­schaft aktiv mit­ge­stal­ten sowie ihre Ideen und Kom­pe­ten­zen ein­brin­gen. Im Mit­tel­punkt steht dabei das Gestal­ten selbst als schöp­fe­ri­sches und ästhe­ti­sches Han­deln. Das umfasst bei­spiels­wei­se Kunst, Musik, Lite­ra­tur, Thea­ter, Gam­ing, Film, Archi­tek­tur, Design und Medi­en­ge­stal­tung. Vor­aus­set­zung ist, dass die Teil­neh­men­den selbst aktiv ein­ge­bun­den sind und die Pro­jek­te außer­halb des Schul­un­ter­richts statt­fin­den. Der Basis­för­der­satz liegt bei bis zu 60 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten. Das För­der­ge­biet umfasst ganz Bay­ern.

Infor­ma­tio­nen zum För­der­pro­gramm, Antrags­for­mu­la­re und Ant­wor­ten auf wich­ti­ge Fra­gen (FAQ) fin­den Sie auf der Inter­net­sei­te des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Unter­richt und Kul­tus unter https://www.km.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html.

Bei wei­te­ren Fra­gen steht das Team Kul­tur­pfle­ge der Regie­rung von Mit­tel­fran­ken unter der Tele­fon­num­mer 0981 /53 — 1617 ger­ne zur Ver­fü­gung.

Foto: Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­ri­um für Unter­richt und Kul­tus