Damit Streuobstbäume wichtige ökologische Funktionen erfüllen können und lange leben, müssen Sie regelmäßig und fachkundig gepflegt werden. Dafür steht aus dem Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm Geld zur Verfügung.
Die Antragstellung für die Maßnahme I 82 Streuobstpflege ist heuer von 1. bis 30. September und nur online über iBalis möglich. Die zu pflegenden Bäume müssen bereits in die KULAP-Maßnahme K 78 (Streuobst – erschwerte Bewirtschaftung) einbezogen sein. Ihr Standort muss eindeutig bestimmbar sein und als digitalisierter Stützpunkt in der Feldstückskarte vorliegen. Die Pflege dieser Bäume darf im Betrachtungszeitraum (2023 bis 2027) noch nicht über I 82 gefördert worden sein.
Der Pflegeschnitt muss durch eine sachkundige dritte Person gegen Entgelt durchgeführt werden. Der Antragsteller muss sich spätestens bei der Auftragserteilung vergewissern, dass die geforderte Qualifikation vorliegt, und entsprechende Nachweise einholen. Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle sind die Nachweise über die Auftragserteilung (z. B. Auftragsbestätigung, Auftragsschreiben) sowie über die Qualifikation des ausführenden Dritten vorzulegen.
Mit dem Vorhaben darf förderunschädlich ab 1. Oktober 2025 begonnen werden. Ab diesem Datum dürfen geeignete Personen mit der Durchführung der Pflegemaßnahme beauftragt werden. Die Umsetzung muss innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Bewilligung erfolgen. Nach dem Pflegeschnitt müssen die Streuobstbäume noch mindestens fünf Jahre erhalten bleiben. Bäume, die aus natürlichen Gründen während dieser Frist umstürzen, dürfen erst nach vorheriger Meldung ans AELF entfernt werden.
Weitere Informationen sind im Merkblatt I 82 nachzulesen, das im Internet unter www.stmelf.bayern.de/foerderung und dann „Aktuelles“ abrufbar ist.
Wer in den Landkreisen Roth und Nürnberger Land wohnt und allgemein Fragen zum Thema Streuobst hat, kann sich an Streuobstkoordinator Matthias Busch an der Regierung von Mittelfranken wenden, Tel. 0981 531481, Email matthias.busch@reg-mfr.bayern.de
Für Landwirtinnen und Landwirte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist Streuobstberater Andreas Hofmann, Tel. 09141/902–299, Email andreas.hofmann@landkreis-wug.de der Ansprechpartner vor Ort.
Bildunterschrift: Ein auseinandergebrochener Apfelbaum: Mit der richtigen Pflege hätte dies verhindert werden können. Foto: Elisabeth Remlein
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