Bayerischer Landtag gibt weitere Mittel frei 

von | 12. Mai 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Mün­chen (red). Im Rah­men der Hei­mat­stra­te­gie der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung ist in Gun­zen­hau­sen das Baye­ri­sche Lan­des­amt für Schu­le errich­tet wor­den. Die Bau­kos­ten für das Pro­jekt am Ran­de der Gun­zen­hau­se­ner Alt­stadt sind stark gestie­gen, nun hat der Land­tag reagiert. CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Alfons Brandl: „Die­sem Umstand hat nun der Haus­halts­aus­schuss des Land­ta­ges mit den Stim­men der CSU, FW und SPD Rech­nung getra­gen und die Finanz­mit­tel für das Pro­jekt auf 67,30 Mil­lio­nen Euro erhöht“.

Das Lan­des­amt für Schu­le ist eine nach­ge­ord­ne­te Behör­de des Kul­tus­mi­nis­te­ri­ums mit den Kern­auf­ga­ben Schul­fi­nan­zie­rung, schu­li­sche Per­so­nal­ver­wal­tung, Qua­li­täts­agen­tur, Zeug­nis­an­er­ken­nung und Schul­sport. Dane­ben wur­de bereits ein Teil des Prü­fungs­amts des Minis­te­ri­ums nach Gun­zen­hau­sen ver­la­gert. Die Ver­la­ge­rung soll mit Bezugs­fä­hig­keit des Neu­baus abge­schlos­sen wer­den.

Sowohl das Lan­des­amt als auch der bereits ver­leg­te Teil des Prü­fungs­am­tes sind der­zeit vor­über­ge­hend in ange­mie­te­ten Räu­men in meh­re­ren Objek­ten in Gun­zen­hau­sen unter­ge­bracht. Der zu errich­ten­de Neu­bau soll bei­de Behör­den dau­er­haft und ange­mes­sen beher­ber­gen.

Die Bau­maß­nah­me wird in zwei Teil­bau­schrit­ten durch­ge­führt, um die Pla­nungs- und Bau­zeit zu opti­mie­ren. Der 1. Bau­ab­schnitt umfasst die Bau­feld­frei­ma­chung, der zwei­te die Errich­tung des Neu­baus. Die Bau­feld­frei­ma­chung wur­de am 12.05.2022 vom Haus­halts­aus­schuss geneh­migt und befin­det sich in der Bau­aus­füh­rung. Die Fer­tig­stel­lung der Gesamt­maß­nah­me ist bis Ende 2026 vor­ge­se­hen.

Die Bau­maß­nah­me ist das Ergeb­nis eines Archi­tek­ten­wett­be­werbs aus dem Früh­jahr 2020. Der Neu­bau besteht aus zwei ver­bun­de­nen ring­för­mi­gen Gebäu­de­tei­len, die in Holz­hy­brid­bau­wei­se und im Pas­siv­h­aus­stan­dard errich­tet wer­den. Das in einen zwei- und einen drei­ge­schos­si­gen Bau­teil geglie­der­te Ämter­ge­bäu­de ver­fügt über eine Tief­ga­ra­ge im ers­ten Unter­ge­schoss und Tech­nik­flä­chen in einer Teil­un­ter­kel­le­rung im zwei­ten Unter­ge­schoss. Das Lan­des­amt für Schu­le und das Prü­fungs­amt nut­zen gemein­sam einen Haupt­ein­gang und einen zen­tra­len Erschlie­ßungs­kern in Mas­siv­bau­wei­se. Durch die Glie­de­rung in zwei Bau­tei­le sind das Prü­fungs­amt und das Lan­des­amt für Schu­le auch von außen als eigen­stän­di­ge Orga­ni­sa­ti­ons­ein­hei­ten gut ables­bar.

Die Gesamt­kos­ten soll­ten ursprüng­lich bei 44,00 Mil­lio­nen Euro lie­gen, heu­te wur­den im Haus­halts­aus­schuss des Baye­ri­schen Land­ta­ges ange­sichts der mas­siv stei­gen­den Bau­kos­ten und neu­en Vor­ga­ben ins­ge­samt 67,30 Mil­lio­nen Euro für das Bau­pro­jekt bewil­ligt. Die neu­en Kos­ten­an­sät­ze lie­gen unter Berück­sich­ti­gung der Markt­si­tua­ti­on im Bereich aktu­el­ler Erfah­rungs­wer­te. Die Wirt­schaft­lich­keit der Maß­nah­me ist ins­ge­samt gege­ben.

Brandl: „Die Mehr­kos­ten bei den Bau­kos­ten und über­pro­por­tio­na­le Preis­stei­ge­run­gen bei ein­zel­nen Gewer­ken machen die­se Preis­an­pas­sung erfor­der­lich. In ihr ist auch eine Reser­ve für wei­te­re Preis­stei­ge­run­gen ent­hal­ten.“

Zusätz­li­che Maß­nah­men auf­grund von geän­der­ten Vor­schrif­ten, wie z.B. eine voll­flä­chi­ge Dach­be­grü­nung in Kom­bi­na­ti­on mit einer größt­mög­li­chen PV-Anla­ge, Fas­sa­den­be­grü­nung und wei­te­re E‑Ladepunkten bean­spru­chen von den Mehr­kos­ten fast eine Mil­li­on Euro zusätz­lich.

„Die Ämter­ver­la­ge­rung und der Neu­bau der Behör­de sind hier in Gun­zen­hau­sen auf einen guten Weg. Mit dem Neu­bau wird deut­lich: Das Lan­des­amt für Schu­le ist in Gun­zen­hau­sen fest ver­an­kert“, so Brandl abschlie­ßend.

Foto: MdL Alfons Brandl