Beglaubigungstag am 30. Juni: Vorsorgevollmacht einfach und ohne Termin absichern

von | 26. Juni 2026 | Allgemein, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Die Betreu­ungs­stel­le am Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen lädt am 30. Juni 2026 von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr erneut zu einem beson­de­ren Ser­vice ein: Beim Beglau­bi­gungs­tag kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ihre Vor­sor­ge­voll­macht oder Betreu­ungs­ver­fü­gung unkom­pli­ziert und ohne vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung beglau­bi­gen las­sen.

Eine Vor­sor­ge­voll­macht ist ein zen­tra­les Instru­ment, um für den Ernst­fall vor­zu­sor­gen. Sie ermög­licht es, eine Ver­trau­ens­per­son zu bestim­men, die bei Krank­heit, Unfall oder nach­las­sen­der Ent­schei­dungs­fä­hig­keit die eige­nen Ange­le­gen­hei­ten regelt. Liegt eine wirk­sa­me Voll­macht vor, kann in den meis­ten Fäl­len die Bestel­lung einer gesetz­li­chen Betreu­ung ver­mie­den wer­den.

Dabei ist jedoch wich­tig: Die bevoll­mäch­tig­te Per­son han­delt eigen­ver­ant­wort­lich und wird nur in Aus­nah­me­fäl­len gericht­lich kon­trol­liert. Des­halb soll­te die Voll­macht aus­schließ­lich an Per­so­nen erteilt wer­den, denen unein­ge­schränkt ver­traut wird. Bestehen Zwei­fel, kann eine Betreu­ungs­ver­fü­gung eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve sein.

Eine Beglau­bi­gung der Unter­schrift ist zwar nicht immer gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, erhöht jedoch die Akzep­tanz der Voll­macht bei Behör­den und Insti­tu­tio­nen erheb­lich. In bestimm­ten Fäl­len – etwa bei Ange­le­gen­hei­ten rund um das Grund­buch und bei Erb­aus­schla­gun­gen – ist sie sogar zwin­gend erfor­der­lich. Für beson­ders weit­rei­chen­de Rege­lun­gen, bei­spiels­wei­se im Immo­bi­li­en­be­reich oder bei Dar­le­hen, kann zudem eine nota­ri­el­le Beur­kun­dung not­wen­dig sein.

Für die Beglau­bi­gung benö­ti­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ledig­lich das Ori­gi­nal­do­ku­ment (Vor­sor­ge­voll­macht oder Betreu­ungs­ver­fü­gung) sowie einen gül­ti­gen Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass. Ergän­zend soll­te erwähnt wer­den, dass das per­sön­li­che Erschei­nen des Voll­macht­ge­bers erfor­der­lich ist. Die Gebühr beträgt 10 Euro; bei nach­ge­wie­se­ner Bedürf­tig­keit kann sie erlas­sen wer­den. Der Beglau­bi­gungs­tag fin­det in den Räu­men der Betreu­ungs­stel­le (Nie­der­ho­fe­ner Stra­ße 3, Wei­ßen­burg i. Bay.) statt.

Wer den Beglau­bi­gungs­tag nicht wahr­neh­men kann, hat wei­ter­hin die Mög­lich­keit, einen indi­vi­du­el­len Ter­min bei der Betreu­ungs­stel­le zu ver­ein­ba­ren.

Die Betreu­ungs­stel­le freut sich auf zahl­rei­che Besu­che­rin­nen und Besu­cher und steht für Fra­gen rund um die per­sön­li­che Vor­sor­ge ger­ne zur Ver­fü­gung.

Foto: Pix­a­bay