Der Bayerische Bauernverband, Kreisverband Weißenburg-Gunzenhausen, weist darauf hin, dass für landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Vegetationszeit besondere Betretungsregelungen gelten. Grundlage hierfür ist Artikel 30 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG).
„Demnach ist es in der Zeit von Anfang April bis einschließlich Oktober nicht zulässig, landwirtschaftlich genutzte Flächen außerhalb der vorhandenen Wege zu betreten.“ erklärt BBV-Geschäftsführer Daniel Meier. Dies gilt für Grünland während der Vegetationszeit, also von April bis Oktober, sowie für Ackerland zwischen Saat und Ernte. Ziel ist es, die Nutzung der Flächen sowie die Erzeugung gesunder Lebensmittel zu sichern.
Ein besonderes Augenmerk gilt dem Umgang mit Hunden. Kreisobmann Erwin Auernhammer verdeutlicht: „Freilaufende Tiere sowie nicht beseitigter Hundekot beeinträchtigen die Qualität des Futters indem sie Krankheitserreger auf landwirtschaftliche Flächen eintragen.“ In der Praxis führt dies bei Nutztieren zu Infektionen, Fehlgeburten oder auch zu schweren Krankheitsverläufen. Für die Betriebe entstehen dadurch sowohl tierschutzrelevante als auch wirtschaftliche Belastungen.
Auch das Betreten der Flächen abseits der Wege kann Folgen haben: Pflanzenbestände werden geschädigt, Böden verdichtet und Erträge gemindert. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Futter- und Lebensmittelproduktion aus.
Diese Regelungen sind auch in Bezug auf den Artenschutz von besonderer Bedeutung.
Insbesondere während der Brut- und Setzzeit von April bis Juli sind Wiesen und Feldfluren wichtige Lebensräume für Wildtiere. Rehkitze, Bodenbrüter wie Kiebitz, Feldlerche oder Rebhuhn sowie Junghasen sind in dieser Zeit besonders gefährdet. Durch Betreten, Freilaufenlassen von Hunden oder Störungen in den Flächen kann es zu erheblichem Stress, zum Verlassen der Gelege oder sogar zum Tod der Jungtiere kommen.
Der Bayerische Bauernverband Weißenburg-Gunzenhausen bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, Hunde möglichst auf den Wegen zu führen und Hinterlassenschaften zu entfernen. Gleichzeitig wird um besondere Rücksichtnahme auf Wildtiere gebeten, indem Wiesen und Felder nicht unnötig betreten werden. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme lässt sich ein gutes Miteinander zwischen Landwirtschaft, Erholungssuchenden und dem Schutz der heimischen Tierwelt erreichen.
Plakat: Bayerischer Bauernverband — Kreisverband Weißenburg-Gunzenhausen


