Betreuer werden ist nicht schwer

von | 22. September 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung am 24. Sep­tem­ber im Land­rat­st­amt Wei­ßen­burg

Wei­ßen­burg — Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, sei­ne eige­nen Ange­le­gen­hei­ten zu regeln, kann eine recht­li­che Betreu­ung erfor­der­lich wer­den. Meist ist eine Behin­de­rung, eine Krank­heit, ein Unfall oder nach­las­sen­de Kräf­te im Alter hier­für der Grund. Wäh­rend einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zeigt die Betreu­ungs­stel­le des Land­rats­am­tes Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen in Koope­ra­ti­on mit den Betreu­ungs­ver­ei­nen der Cari­tas und der AWO auf, wie man recht­li­che Betreue­rin oder recht­li­cher Betreu­er wird und was die­se Auf­ga­be bedeu­tet.

Wer sei­ne eige­nen Ange­le­gen­hei­ten nicht mehr regeln kann, ist auf die ver­ant­wor­tungs­vol­le Hil­fe ande­rer Men­schen ange­wie­sen. Falls kei­ne Vor­sor­ge­voll­macht vor­liegt, bestellt das Betreu­ungs­ge­richt im Betreu­ungs­fall dem Betrof­fe­nen eine recht­li­che Betreue­rin oder einen recht­li­chen Betreu­er.

Das Betreu­ungs­recht ist von den Grund­sät­zen der per­sön­li­chen Betreu­ung und Hil­fe zur Selbst­be­stim­mung bestimmt und will eine Ent­rech­tung hilfs­be­dürf­ti­ger Mit­men­schen ver­hin­dern.

Mehr als 150.000 Men­schen in Bay­ern haben der­zeit eine recht­li­che Betreu­ung. Die über­wie­gen­de Mehr­heit der Betreu­er über­nimmt die­se Auf­ga­be als Ehren­amt. Sie leis­ten die erfor­der­li­che Hil­fe in recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten für Ange­hö­ri­ge, Bekann­te oder aus sozia­lem Pflicht­ge­fühl für Men­schen, die sonst nie­man­den haben.

Wenn Sie sich viel­leicht schon ein­mal gefragt haben, ob Sie nicht etwas Beson­de­res für die Gemein­schaft tun kön­nen, dann kann ein ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment als Betreue­rin oder Betreu­er für Sie in Betracht kom­men.

In der Ver­an­stal­tung der Betreu­ungs­stel­le im Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen in Koope­ra­ti­on mit den Betreu­ungs­ver­ei­nen der Cari­tas und der AWO wer­den u.a. fol­gen­de Fra­gen auf­ge­grif­fen:

  • Wie wird man ehren­amt­li­che Betreue­rin oder ehren­amt­li­cher Betreu­er?
  • Wer kann Betreue­rin oder Betreu­er wer­den?
  • Was macht ein ehren­amt­li­cher Betreu­er?
  • Wel­che Unter­stüt­zung wird gebo­ten?

Ihr Inter­es­se ist geweckt?

Die Betreu­ungs­stel­le des Land­rats­am­tes Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen lädt sehr herz­lich zur Ver­an­stal­tung am 24. Sep­tem­ber 2026 ab 18.00 Uhr bis etwa 19.30 Uhr ein. Die­se fin­det im Sit­zungs­saal des Land­rats­am­tes, Bahn­hofstr. 2, 91781 Wei­ßen­burg i. Bay. statt. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung ist nicht erfor­der­lich.

Foto: Pix­a­bay