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Überwachung und Bekämpfung von Nadelholz-Borkenkäfern im Privatwald im Ostalbkreis

Symbolbild Aalen Landratsamt Ostalbkreis Foto: Georg Lindner

Ostalbkreis (wz). Die Untere Forstbehörde im Landratsamt Ostalbkreis weist darauf hin, dass die Waldbe­sitzenden nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Aus­breitung der Nadelholz-Borkenkäfer Buchdrucker, Kupferstecher, Krummzähniger Tannenborkenkäferund Kleiner Tannenborkenkäfer, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.Der Hinweis bezieht sich auf mit Fichte oder Weißtanne bestockte Grundflächen in Rein- und Mischbeständen im Privatwald des gesamten Ostalbkreises. Die genannten Wälder sowie die dort lagernden Nadelhölzer sind von den jeweiligen Eigentümern, Nutzungsberechtigten oder beauftragten Personen unverzüglich und bis 31. August 2020 einmal wöchentlich auf Befall durch die oben genannten Nadelholzborkenkäfer zu kontrollieren.

Erkennbar wird der Befall an folgenden Symptomen:

Nadelholzborkenkäfer sind von den jeweiligen Eigentümern, Nutzungsberechtigten  oder beauftragten Personen unverzüglich und wirksam,  sachkundig und nach dem Stand der Technik zu bekämpfen oder von einem Dritten bekämpfen zu lassen.

Erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen sind:

Nicht dringlich ist die Aufarbeitung von dürren Bäumen oder Bäumen, deren Rinde schon großflächig oder fast vollständig abgefallen ist. Sie können stehen bleiben, solange keine Arbeits- oder Verkehrssicherungsaspekte dagegensprechen, denn hier ist der Käfer bereits ausgeflogen. Der angespannte Holzmarkt sollte keinesfalls mit diesem Holz zusätzlich belastet werden. Zur Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen setzt die Untere Forstbehörde eine Frist bis zum 22.05.2020. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Waldbesitzende mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen An­ordnung rechnen, die mit einem Bußgeld belegt ist und deren Umsetzung bei Nichtbeachtung mit Mitteln der Verwaltungsvollstreckung wie Ersatzvornahme oder Zwangsgeld erzwungen werden kann. Für eventuelle Rückfragen und fachliche Beratung stehen die zuständigen Revierleiter zur Verfügung. Sofern Waldbesitzende nicht in der Lage sind, die genannten Maßnahmen zu ergreifen, kann die Untere Forstbehörde bei der Vermittlung von Forst-Unternehmern unterstützen. Für einige Bekämpfungsmaßnahmen können Fördermittel in Anspruch genommen werden.

• Kontaktdaten unter www.wald.ostalbkreis.de

Foto: Georg Lindner

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