MdL Harry Scheuenstuhl begrüßt Unterstützung für Kommunen
Berlin/München – Der Bund geht voran und stärkt die Zukunft der kommunalen Schwimmbäder: Mit einem neuen Förderprogramm stellt die Bundesregierung erstmals gezielt 250 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung von Schwimmstätten bereit. Die Mittel sind im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verankert. Mit dem Projektaufruf hat Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) das Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ gestartet.
Der SPD-Landtagsabgeordnete und Sprecher für Kommunalfinanzen der SPD-Fraktion im Landtag, Harry Scheuenstuhl, begrüßt die Initiative ausdrücklich: „Schwimmbäder sind ein unverzichtbarer Be-standteil unserer kommunalen Infrastruktur – für den Breitensport, für die Schwimmausbildung unse-rer Kinder und für das gesellschaftliche Miteinander. Das Förderprogramm des Bundes ist ein wichti-ges Signal für unsere Städte und Gemeinden. Hiervon können auch die sanierungsbedürftigen bzw. stark sanierungsbedürftigen kommunalen Schwimmbäder in den Landkreisen Ansbach, Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen profitieren.“
Das Programm zielt darauf ab, die Sanierung und Modernisierung kommunaler Schwimmbäder nach-haltig zu unterstützen und deren langfristigen Betrieb zu sichern. Gefördert werden kommunale Schwimmbäder einschließlich ihrer baulichen Bestandteile und funktionalen Einrichtungen. Im Mittel-punkt stehen umfassende Sanierungen bestehender Anlagen. Ersatzneubauten sind nur in Ausnah-mefällen möglich, wenn sie wirtschaftlicher als eine Sanierung sind.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der energetischen Modernisierung: Gebäude müssen definierte Effizienzstandards erreichen. Bei Freibädern stehen Maßnahmen zur klimaneutralen Wärmeversorgung sowie zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs im Fokus. Darüber hinaus werden Barrierefreiheit, nachhaltige Baustoffe sowie eine langfristige und breite Nutzung der Anlagen besonders berücksichtigt. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise, sofern sie Eigentümer der Sportstätte sind. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen öffentlich zugänglich sind und dem Breitensport dienen.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Die Min-destfördersumme beträgt 250.000 Euro. Besonders hervorzuheben ist, dass sogenannte Investitions-budgets vollständig als Eigenmittel der Kommunen angerechnet werden können. Dies erleichtert vie-len Kommunen die Teilnahme am Förderprogramm erheblich und schafft zusätzliche finanzielle Spielräume.
Bei der Auswahl der Projekte spielen neben der energetischen Qualität auch Kriterien wie der Beitrag zum sozialen Zusammenhalt, die Projektreife sowie eine zügige Umsetzbarkeit eine wichtige Rolle. Kommunen können ihre Projektskizzen bis zum 19. Juni 2026 digital beim Bundesinstitut für Bau‑, Stadt- und Raumforschung einreichen. Die endgültige Auswahl der Projekte trifft der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. MdL Harry Scheuenstuhl weist darauf hin, dass weitere Informationen zum Förderprogramm ab sofort in seinem Bürgerbüro erhältlich sind: „Interessierte Kommunen in Mittelfranken können sich gerne an uns wenden – wir unterstützen bei Fragen, und informieren über die Fördermöglichkeiten.“
Bildunterschrift: MdL Harry Scheuenstuhl; Foto: Jens Hartmann/BayernSPD


