Das Vertragsnaturschutzprogramm – ein Erfolgsmodell

von | 5. Mai 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Alt­mühl­fran­ken (red). Mit dem Baye­ri­schen Ver­trags­na­tur­schutz­pro­gramm Offen­land (VNP) wer­den öko­lo­gisch wert­vol­le Lebens­räu­me, die auf eine natur­scho­nen­de Bewirt­schaf­tung ange­wie­sen sind, erhal­ten, ent­wi­ckelt und ver­bes­sert. Land­wir­te erhal­ten dafür ein Ent­gelt für den Auf­wand und den ent­gan­ge­nen Ertrag. Die Maß­nah­men wer­den in der Regel für einen Zeit­raum von fünf Jah­ren abge­schlos­sen. Das VNP ist ein wich­ti­ges Instru­ment zur Umset­zung der Baye­ri­schen Bio­di­ver­si­täts­stra­te­gie und zum Auf­bau des euro­päi­schen Schutz­ge­biets­net­zes Natu­ra 2000. Außer­dem sol­len die Zie­le des Volks­be­geh­rens für Arten­viel­falt umge­setzt wer­den.

Im Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen ist das VNP seit 40 Jah­ren ein Erfolgs­mo­dell: Die teil­neh­men­den Land­wir­tin­nen und Land­wir­te sind star­ke Koope­ra­ti­ons­part­ner, die eine beson­ders ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit ermög­li­chen. Etwa 300.000 Euro För­der­mit­tel gibt der Frei­staat Bay­ern mit Unter­stüt­zung der Euro­päi­schen Uni­on im Jahr 2024 allein im Land­kreis frei. Die För­der­mit­tel von fast 2,5 Mio. Euro ver­tei­len sich hier ins­ge­samt auf etwa 5.000 ha Flä­che.

Der Schwer­punkt der Maß­nah­men liegt auf öko­lo­gisch wert­vol­lem Grün­land: Etwa 3.600 ha Wie­sen befin­den sich der­zeit im Pro­gramm. Der Rest ver­teilt sich auf Wei­den (ca. 1.200 ha), Äcker (ca. 160 ha) und Tei­che (ca. 15 ha).

Auch Streu­obst hat im VNP eine Bedeu­tung: Rund 6.000 Obst­bäu­me befin­den sich der­zeit in der För­de­rung. Damit wird der Erhalt des Lebens­raum Streu­obst­wie­se vor­an­ge­trie­ben. Streu­obst­wie­sen sind einer der arten­reichs­ten Lebens­räu­me unse­rer Kul­tur­land­schaft und die alten Bäu­me beher­ber­gen vie­le Tier­ar­ten wie Fle­der­maus, Specht oder Stein­kauz. Daher ist die För­de­rung des Erhalts hier beson­ders wich­tig.

Land­wir­tin­nen und Land­wir­te kön­nen jähr­lich im Antrags­zeit­raum (etwa Janu­ar bis Febru­ar) beim zustän­di­gen Amt für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und Fors­ten einen För­der­an­trag stel­len. Vor­ab ist ein Bera­tungs­ge­spräch an der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de not­wen­dig, bei dem die geeig­ne­ten Maß­nah­men erör­tert und fest­ge­legt wer­den.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter www.stmuv.bayern.de/vnp.htm. Die zustän­di­gen Ansprech­part­ner fin­den Sie auf der Sei­te der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de www.landkreis-wug.de/umwelt/naturschutz/.

Bild­un­ter­schrift: Streu­obst­wie­sen sind einer der arten­reichs­ten Lebens­räu­me unse­rer Kul­tur­land­schaft. Foto: Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen / Ale­na Vogt