Die Abgabefrist für die Steuererklärung schmilzt dahin

von | 19. Mai 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Wie eine Kugel Eis in der Son­ne schmilzt auch die Abga­be­frist für die Steu­er­erklä­rung 2025 dahin. Was noch nach aus­rei­chend Zeit klingt, kann schnel­ler ver­ge­hen als gedacht. Für das ver­gan­ge­ne Steu­er­jahr gilt die Frist bis zum 31. Juli 2026. Auch wenn der Ter­min noch ent­fernt im Som­mer erscheint, zeigt die Erfah­rung eines: Vie­le Steu­er­pflich­ti­ge unter­schät­zen den Auf­wand und gera­ten dann unter Zeit­druck. Wer zu lan­ge war­tet, ris­kiert unnö­ti­gen Stress und even­tu­ell finan­zi­el­le Nach­tei­le.

Mehr Zeit mit Unter­stüt­zung

Wer sich pro­fes­sio­nel­le Hil­fe holt, kann ent­spannt blei­ben. Wird die Steu­er­erklä­rung durch einen Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein oder eine Steu­er­be­ra­tung erstellt, ver­län­gert sich die Frist auto­ma­tisch bis zum 01. März 2027. Doch auch hier ist vor­aus­schau­en­des Han­deln rat­sam, da die Nach­fra­ge nach Bera­tungs­ter­mi­nen rund um den Frist­ab­lauf erfah­rungs­ge­mäß hoch ist. Lie­gen trif­ti­ge Grün­de wie eine Krank­heit oder ein Umzug vor, kann man selbst eine kur­ze Zeit­ver­län­ge­rung beim Finanz­amt schrift­lich anfra­gen.

Wer muss über­haupt abge­ben?

Nicht jeder ist ver­pflich­tet, eine Steu­er­erklä­rung beim Finanz­amt ein­zu­rei­chen. Für vie­le Arbeit­neh­mer ohne beson­de­re Zusatz­kon­stel­la­tio­nen ist sie frei­wil­lig. „Aber oft loh­nend, da im Schnitt meh­re­re hun­dert Euro Rück­zah­lung raus­sprin­gen“, so die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern. In bestimm­ten Fäl­len besteht eine Pflicht. Zu den häu­figs­ten Sach­ver­hal­ten zäh­len nicht ver­steu­er­te Ein­künf­te über 410 Euro im Jahr, z.B. aus Ver­mie­tung, Ehe­paa­re mit den Steu­er­klas­sen 3/5 oder 4 mit Fak­tor sowie Ein­zel­ver­an­la­gung, ein­ge­tra­ge­ne Frei­be­trä­ge auf der Lohn­steu­er­kar­te, z.B. Wer­bungs­kos­ten, der Bezug von Lohn­er­satz­leis­tun­gen über 410 Euro im Jahr, z.B. Eltern­geld, eine Beschäf­ti­gung bei meh­re­ren Arbeit­ge­bern gleich­zei­tig mit Steu­er­klas­se 6, Rent­ner mit Ein­künf­ten über dem Grund­frei­be­trag von 12.096 Euro oder schlicht­weg, wenn das Finanz­amt dazu auf­for­dert.

Wer sich nicht sicher ist, kann beim Finanz­amt nach­fra­gen. Bei einer ver­pflich­ten­den Abga­be soll­te die Frist unbe­dingt ein­ge­hal­ten wer­den. Denn bei einer Über­schrei­tung des Ter­mins setzt das Finanz­amt auto­ma­tisch einen Ver­spä­tungs­zu­schlag fest. Die­ser beträgt ein Vier­tel Pro­zent der fest­ge­setz­ten Steu­er für jeden ange­fan­ge­nen Monat und min­des­tens 25 Euro pro Monat.
Bay­ern.

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Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.
Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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