Die Rentenerhöhung seit 1. Juli und ihre Folgen

von | 24. Juli 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Seit dem  1. Juli ist die gesetz­li­che Ren­te ange­stie­gen. Im Wes­ten kommt es zu einer Ren­ten­er­hö­hung von 4,39 Pro­zent und im Osten von 5,86 Pro­zent. Rund 21 Mil­lio­nen Rent­ner kön­nen sich freu­en. Doch für zehn­tau­sen­de Rent­ner mit einer über­durch­schnitt­li­chen Ren­te mün­det die Erhö­hung in eine erst­ma­li­ge Steu­er­pflicht. „Die Erhö­hung der Brut­to­ren­te allein ent­schei­det zum Glück aber nicht über die Steu­er­last”, erklärt die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern. Von ihr gehen noch die Beträ­ge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ab. Auch wer dann über dem Grund­frei­be­trag liegt, kann Steu­ern ver­mei­den oder redu­zie­ren, indem mit der Steu­er­erklä­rung ver­schie­de­ne Aus­ga­ben in Abzug gebracht wer­den.

So viel Geld bekom­men Rent­ner seit Juli mehr

Bei einer Brut­to­ren­te in Höhe von bis­her 500 Euro gibt es ab sofort 521,95 Euro im Wes­ten und 529,30 Euro im Osten. Wur­de bis dato eine Brut­to­ren­te in Höhe von 1.000 Euro über­wie­sen, flie­ßen ab Juli 1.043,90 Euro im Wes­ten und 1.058,60 Euro im Osten aufs Kon­to. Betrug die Brut­to­ren­te 1.500 Euro, so sind jetzt 1.565,85 Euro im Wes­ten und 1.587,90 Euro im Osten zu erwar­ten. Die deut­li­che Ren­ten­er­hö­hung ist auf die gute Ent­wick­lung von Löh­nen und Gehäl­tern und die Anhe­bung des Min­dest­lohns auf 12 Euro zurück­zu­füh­ren. Jedoch zeh­ren die der­zeit hohe Infla­ti­on und die teu­ren Ener­gie­prei­se das Ren­ten­plus wie­der auf. Tat­säch­lich haben Rent­ner also nicht unbe­dingt mehr als zuvor von ihrem Geld übrig.

Wo beginnt die Steu­er­pflicht für Rent­ner?

Für den Fis­kus sind Rent­ner erst dann inter­es­sant, wenn eine bestimm­te Ein­kom­mens­gren­ze über­schrit­ten wird. Die­se heißt jähr­li­cher Grund­frei­be­trag und liegt im Jahr 2023 bei 10.908 Euro pro Per­son bzw. bei 21.816 Euro für Zusam­men­ver­an­lag­te. Der Frei­be­trag bezieht sich auf das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men, zu dem neben der gesetz­li­chen Ren­te auch Ein­künf­te aus pri­va­ten Alters­vor­sor­ge­maß­nah­men, Miet­ein­nah­men, Kapi­tal­ein­künf­te und Ein­nah­men aus einem Neben­job zäh­len. Auf­grund der Ren­ten­er­hö­hung kann das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men den Grund­frei­be­trag erst­mals über­stei­gen. Doch auch die­ser stieg gegen­über dem Vor­jahr um 561 Euro bzw. 5,42 Pro­zent an. Bei gerin­gen Ren­ten ändert sich steu­er­lich gese­hen also nichts.

Wei­ter­hin wird ein Ren­ten­frei­be­trag berück­sich­tigt, was bedeu­tet, dass nur ein Teil der Ren­te steu­er­lich rele­vant ist. Für Ren­ten­ein­stei­ger liegt der Frei­be­trag in die­sem Jahr bei 17 Pro­zent. Die­ser Anteil an der Alters­ren­te wird steu­er­lich nicht betrach­tet. Der Pro­zent­satz rich­tet sich nach dem Ren­ten­ein­tritts­jahr und wird vom Finanz­amt von der ers­ten Brut­to­ren­te in einen Euro-Betrag umge­rech­net. Die­ser Betrag bleibt für den Rest des Ruhe­stands unver­än­dert gül­tig. Ren­ten­er­hö­hun­gen wie zum 1. Juli die­ses Jah­res sind dem­nach nicht inklu­diert und wer­den in vol­ler Höhe dem zu ver­steu­ern­den Ein­kom­men ange­rech­net. Mit jedem künf­ti­gen Jahr fällt der Ren­ten­frei­be­trag um einen Pro­zent­punkt bis auf null ab. Ab dem Jahr 2040 gibt es somit für Neur­ent­ner kei­nen Frei­be­trag mehr.

Damit kön­nen Rent­ner ihre Steu­er­last drü­cken

Neben dem Ren­ten­frei­be­trag zieht das Finanz­amt die Bei­trä­ge zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung von der zu ver­steu­ern­den Ren­te ab. Ruhe­ständ­ler kön­nen aber wei­te­re Pos­ten mit einer Steu­er­erklä­rung in Abzug brin­gen. Dazu gehö­ren Aus­ga­ben für Hand­wer­ker und haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen, z.B. für eine Haus­halts­hil­fe oder Wasch­ma­schi­nen­re­pa­ra­tur. Wer zur Mie­te wohnt, fin­det bei den Miet­ne­ben­kos­ten Posi­tio­nen, wie den Schorn­stein­fe­ger oder die Trep­pen­haus­rei­ni­gung, in der Abrech­nung. Oft kön­nen Senio­ren mit Krank­heits­kos­ten bei der Steu­er punk­ten. Aus­ga­ben für Medi­ka­men­te, Zahn­ersatz, Bril­len, Pro­the­sen, Kur- oder Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te kön­nen die Steu­er­last min­dern. Dar­über hin­aus auch Spen­den. Wer einen Behin­de­rungs­grad nach­wei­sen kann, pro­fi­tiert von einem Behin­der­ten-Pausch­be­trag, der bei 384 Euro beginnt und bis zu 7.400 Euro betra­gen kann.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.: Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist in über 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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