Ein Rentenbeginn vor Jahresende spart Steuern

von | 27. November 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Mit der Ren­te beginnt ein neu­er Lebens­ab­schnitt. Meist machen sich künf­ti­ge Rent­ner vie­le Gedan­ken dar­über, wie die Zeit nach dem Arbeits­le­ben sinn­voll gestal­tet wer­den kann. Die wenigs­ten aber pla­nen aktiv den Ein­tritts­zeit­punkt in die Ren­te. Herr Mai­er möch­te zum Bei­spiel am 1. Febru­ar 2025 in Ren­te gehen. Doch das ist steu­er­lich gese­hen unklug, weiß die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern (Lohi). Denn das Jahr des Ren­ten­ein­tritts ent­schei­det lebens­läng­lich über die Ren­ten­be­steue­rung. Wer bis spä­tes­tens 1. Dezem­ber eines Jah­res in Ren­te geht, spart Steu­ern. Bei der deut­schen Durch­schnitts­ren­te von 1.550 Euro beträgt die jähr­li­che Steu­er­erspar­nis rund 33 Euro. Wird die­se Erspar­nis über 20 Jah­re auf­sum­miert, lässt sich der gan­ze Vor­teil erken­nen. Fällt die Ren­te höher als die Durch­schnitts­ren­te aus, lässt sich mehr her­aus­ho­len.

Wie sieht die Ren­ten­be­steue­rung aktu­ell aus?

Seit dem Jahr 2005 wird in Deutsch­land die Ren­te besteu­ert. Um einen Über­gang zu die­ser neu­en Besteue­rung zu schaf­fen, wur­de mit einer mode­ra­ten Ren­ten­be­steue­rung in Höhe von 50 Pro­zent ange­fan­gen. Im Jahr der Ein­füh­rung wur­den 50 Pro­zent der Ren­te steu­er­pflich­tig und die ande­re Hälf­te als steu­er­frei­er Betrag fest­ge­schrie­ben. Mit jedem Jah­res­wech­sel erhöht sich der steu­er­pflich­ti­ge Anteil der Ren­te und der Ren­ten­frei­be­trag schmilzt ent­spre­chend ab. Wer zum Bei­spiel 2010 in Ren­te ging, erhielt einen Steu­er­frei­be­trag von 40 Pro­zent. Zehn Jah­re spä­ter betrug der Steu­er­frei­be­trag nur mehr die Hälf­te. Je frü­her man in Ren­te geht, des­to höher fällt die Net­to­ren­te aus. Und das ein Leben lang.

Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­de die Abschmel­zung des Ren­ten­frei­be­trags ver­lang­samt. Den­noch macht es einen Unter­schied, ob man im Novem­ber 2024 oder im Janu­ar 2025 in den Ruhe­stand ein­tritt. Der Ren­ten­frei­be­trag sinkt in die­ser Zeit von 17 auf 16,5 Pro­zent ab. Im Jahr 2026 wird er wei­ter auf 16 Pro­zent fal­len. Mit jedem Jahr, in dem der Ren­ten­ein­tritt spä­ter erfolgt, wird es teu­er. Der Ren­ten­frei­be­trag wird ein­ma­lig zu Ren­ten­be­ginn fest­ge­legt und bleibt dann über die gesam­te Ren­ten­zeit fix. Auch Ren­ten­er­hö­hun­gen ver­än­dern die­sen Frei­be­trag nicht. Durch einen geschickt gewähl­ten Ren­ten­be­ginn kön­nen der­zeit also Steu­ern gespart wer­den.

Kann der Ren­ten­be­ginn indi­vi­du­ell gewählt wer­den?

Vie­le den­ken, dass der Tag des Ren­ten­be­ginns exakt fest­steht. Das liegt dar­an, dass erst ab einem bestimm­ten Zeit­punkt die Vor­aus­set­zun­gen für den Erhalt einer Regel­al­ters­ren­te gege­ben sind. Die Alters­ren­te tritt aber nicht auto­ma­tisch ein. Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DRV) über­weist nur auf Antrag eine Ren­te. Der Zeit­punkt der Ren­te kann dabei durch­aus selbst bestimmt wer­den. So kann mit dem Arbeit­ge­ber ein Ren­ten­ein­tritt zum Wunsch­zeit­punkt ver­ein­bart wer­den. „Sind die Vor­aus­set­zun­gen für die Ren­te erfüllt, kann der Ren­ten­an­trag inner­halb von drei Mona­ten sogar rück­wir­kend noch gestellt wer­den“, weiß Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohi.

Also, wer beschließt, ab dem 1. Dezem­ber in Ren­te zu gehen und die Vor­aus­set­zun­gen für den Ren­ten­be­zug erfüllt, kann sich Zeit las­sen. Um den Ren­ten­frei­be­trag und die Steu­er­last zu opti­mie­ren, reicht es aus, wenn der Ren­ten­an­trag bis Ende Febru­ar bei der DRV ein­ge­reicht wird. Bis zu drei Monats­ren­ten wer­den in die­sem Fall nach­träg­lich noch aus­be­zahlt. Wird der Ren­ten­an­trag nach der Drei­mo­nats­frist ein­ge­reicht, begin­nen die Ren­ten­zah­lun­gen erst mit dem Antrags­mo­nat und rück­wir­ken­de Ansprü­che ver­fal­len.

TIPP: Vor­ge­zo­ge­ne Alters­ren­te mit einer Teil­ren­te

Wer vor dem Errei­chen der Regel­al­ters­gren­ze von 67 Jah­ren in Ren­te gehen möch­te, kann das tun. Dafür müs­sen min­des­tens 35 Ver­si­che­rungs­jah­re zusam­men­ge­kom­men und ein Alter von 63 Jah­ren erreicht sein. Aber ein Abschlag muss in Kauf genom­men wer­den. 0,3 Pro­zent für jeden Monat frü­her und die­ser Abschlag gilt genau­so wie der Ren­ten­frei­be­trag lebens­läng­lich. Zwei Mona­te Abschlag mit 0,6 Pro­zent bei der Voll­ren­te ste­hen somit einem Steu­er­vor­teil von 0,5 Pro­zent gegen­über. Das lohnt sich so erst­mal nicht.

Um den finan­zi­el­len Nach­teil einer vor­ge­zo­ge­nen Ren­te mini­mal zu hal­ten und den­noch in den Genuss des höhe­ren Ren­ten­frei­be­trags zu kom­men, gibt es eine Lösung. Die Ren­ten­ära kann mit einem Antrag auf Teil­ren­te gestar­tet wer­den. Die­se kann im Mini­mum zehn Pro­zent der Voll­ren­te betra­gen. Wer nun zum 1. Dezem­ber in Teil­ren­te geht, zahlt den Ren­ten­ab­schlag auf ein Zehn­tel sei­ner Ren­te. Die monat­li­chen Ren­ten­zah­lun­gen wür­den sich dadurch nur um 0,06 Pro­zent bei zwei Mona­ten frü­her redu­zie­ren. Im Fall der Durch­schnitts­ren­te sind das gera­de mal 93 Cent. Die Voll­ren­te kann dann spä­ter bean­tragt wer­den. Der höhe­re Ren­ten­frei­be­trag ist so aber lebens­läng­lich gesi­chert.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.: Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

Foto: Pix­a­bay