Einfachheit auf Kosten der Steuerzahler

von | 4. November 2025 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung will ihre neu ent­wi­ckel­te Steu­er­soft­ware ELS­TER-App in einem Pilot­pro­jekt tes­ten. In der Pres­se­mit­tei­lung 259 wur­de bekannt gege­ben, dass sich das Kon­zept „Steu­er­erklä­rung mit einem Klick“ vor­erst nur an die steu­er­pflich­ti­gen ledi­gen kin­der­lo­sen Arbeit­neh­men­den in Steu­er­klas­se 1 rich­tet. Schon 2026 könn­te die ELS­TER-App bun­des­weit zum Ein­satz kom­men, erklärt der baye­ri­sche Finanz- und Hei­mat­mi­nis­ter Albert Für­a­cker. Doch hält die simp­le Lösung eines auto­ma­ti­schen Vor­schlags der Steu­er­erklä­rung durch das Finanz­amt, was sie ver­spricht? Wer pro­fi­tiert wirk­lich davon, wenn das Finanz­amt die Steu­er­erklä­rung für die Steu­er­zah­len­den erstellt? Tobi­as Gerau­er, Vor­stand und Steu­er­be­ra­ter der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern, bezieht dazu als Inter­view­part­ner Stel­lung.

Herr Gerau­er, was hal­ten Sie von den Plä­nen?

Wir begrü­ßen grund­sätz­lich alle Bestre­bun­gen, das Steu­er­ver­fah­ren zu ver­ein­fa­chen und Büro­kra­tie abzu­bau­en. Eine digi­ta­le Lösung per App klingt zunächst modern und bür­ger­freund­lich. Aller­dings darf man nicht über­se­hen, dass sich hin­ter der schein­bar beque­men „Steu­er­erklä­rung mit einem Klick“ eine Viel­zahl offe­ner Fra­gen und mög­li­cher Nach­tei­le ver­birgt. Kön­nen nur Steu­er­pflich­ti­ge, die zu einer Abga­be ver­pflich­tet sind, die­se nut­zen oder auch jene, die frei­wil­lig abge­ben kön­nen? Wären letz­te­re nicht inklu­diert, wür­de es für die­se Steu­er­zah­len­den eine grö­ße­re Hür­de dar­stel­len, eine Steu­er­erklä­rung abzu­ge­ben.

Der größ­te Kri­tik­punkt aus unse­rer Sicht ist, dass nicht gewähr­leis­tet wäre, dass die auto­ma­tisch vor­ge­schla­ge­ne Steu­er­erklä­rung nicht nur auf Basis von weni­gen, der Finanz­ver­wal­tung bereits vor­lie­gen­den Daten erfolgt. Wenn der Staat ledig­lich die Daten ver­ar­bei­tet, die ihm ohne­hin vor­lie­gen, blei­ben wesent­li­che Aspek­te, etwa Wer­bungs­kos­ten, Son­der­aus­ga­ben oder außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen, außen vor. Wird die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on der Steu­er­pflich­ti­gen nicht berück­sich­tigt, droht die Gefahr, dass Bür­ge­rin­nen und Bür­ger am Ende zu viel Steu­ern zah­len. Nur durch rechts­si­che­re Bera­tung lässt sich ver­mei­den, dass Ansprü­che ver­lo­ren gehen. Digi­ta­li­sie­rung ist sinn­voll, aber sie darf nicht zulas­ten der Steu­er­ge­rech­tig­keit gehen. Es läuft dann irgend­wie dar­auf hin­aus: Ver­traue ich als Steu­er­zah­len­der dem Staat oder über­neh­me ich selbst die Ver­ant­wor­tung für mei­ne finan­zi­el­len Ange­le­gen­hei­ten.

Wel­che Aus­wir­kun­gen hat das auf die Steu­er­be­ra­tungs­bran­che?

Für klas­si­sche Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei­en, die über­wie­gend kom­ple­xe­re Fäl­le mit betrieb­li­chen Ein­künf­ten bear­bei­ten, hat das Vor­ha­ben zunächst kei­ne unmit­tel­ba­re Rele­vanz. Tan­giert wären eher Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne, die näher an der Ziel­grup­pe Arbeit­neh­men­de lie­gen. Wird die App genutzt, wäre es ent­schei­dend, dass wei­ter­hin geprüft wird, ob die Vor­schlä­ge des Finanz­amts tat­säch­lich gerecht und voll­stän­dig sind. Die Rol­le der steu­er­be­ra­ten­den Beru­fe könn­te sich dadurch ver­än­dern: Weg von der rei­nen Erstel­lung von Steu­er­erklä­run­gen hin zur Über­prü­fung und Ergän­zung staat­li­cher Ver­an­la­gungs­vor­schlä­ge. Rechts­si­cher­heit, indi­vi­du­el­le Bera­tung und eine fai­re Steu­er­last, das kann kei­ne App erset­zen, erst recht kei­ne staat­li­che App. Steu­er­zah­len­de brau­chen hier einen ver­läss­li­chen Part­ner, der ihre indi­vi­du­el­le Situa­ti­on kennt und im Zwei­fel für sie ein­tritt.

Wie könn­te eine Ver­ein­fa­chung Ihrer Mei­nung nach aus­se­hen?

Eine ech­te Ent­las­tung soll­te nicht ein­sei­tig „über die Köp­fe hin­weg“ gestal­tet wer­den, son­dern im Dia­log mit allen Betei­lig­ten, ins­be­son­de­re mit den steu­er­be­ra­ten­den Beru­fen und den Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­nen, die täg­lich mit die­ser Ziel­grup­pe arbei­ten. Denk­bar wäre etwa, dass Steu­er­erklä­run­gen, die über Steu­er­be­ra­ter oder Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne ein­ge­reicht wer­den, auto­ma­ti­siert durch die Finanz­äm­ter ver­ar­bei­tet wer­den. Damit wür­de Prü­fungs­auf­wand bei den Finanz­äm­tern ent­fal­len und die­se wür­den wirk­sam ent­las­tet wer­den, was ja das eigent­li­che Ziel des Büro­kra­tie­ab­baus auf Sei­ten der Finanz­ver­wal­tung ist. Es geht nicht nur dar­um, die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu ent­las­ten, son­dern auch die Finanz­ver­wal­tung selbst, die vor hohen pen­si­ons­be­ding­ten Abgän­gen in der Beleg­schaft steht.

So könn­te die Digi­ta­li­sie­rung eine ech­te Chan­ce für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den. Die­se erhal­ten ein­fa­che digi­ta­le Ange­bo­te, aber wer Bera­tung sucht, kann sicher sein, dass auch die­ser Weg unkom­pli­ziert und effi­zi­ent abge­wi­ckelt wird. Ent­schei­dend ist, dass die Ver­ein­fa­chung nicht ein­sei­tig von der Ver­wal­tung bestimmt, son­dern gemein­sam ent­wi­ckelt wird. Das Ziel muss sein, Steu­er­ge­rech­tig­keit und Bür­ger­nä­he glei­cher­ma­ßen zu sichern. Wir sind offen für moder­ne Ver­fah­ren, aber ent­schei­dend ist, dass Digi­ta­li­sie­rung part­ner­schaft­lich mit der Bera­tungs­pra­xis gestal­tet wird. Nur so ent­steht Ver­trau­en und ech­te Ver­ein­fa­chung für bei­de Sei­ten, die Ver­wal­tung und die Steu­er­pflich­ti­gen.

Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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