Die Bayerische Staatsregierung will ihre neu entwickelte Steuersoftware ELSTER-App in einem Pilotprojekt testen. In der Pressemitteilung 259 wurde bekannt gegeben, dass sich das Konzept „Steuererklärung mit einem Klick“ vorerst nur an die steuerpflichtigen ledigen kinderlosen Arbeitnehmenden in Steuerklasse 1 richtet. Schon 2026 könnte die ELSTER-App bundesweit zum Einsatz kommen, erklärt der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Doch hält die simple Lösung eines automatischen Vorschlags der Steuererklärung durch das Finanzamt, was sie verspricht? Wer profitiert wirklich davon, wenn das Finanzamt die Steuererklärung für die Steuerzahlenden erstellt? Tobias Gerauer, Vorstand und Steuerberater der Lohnsteuerhilfe Bayern, bezieht dazu als Interviewpartner Stellung.
Herr Gerauer, was halten Sie von den Plänen?
Wir begrüßen grundsätzlich alle Bestrebungen, das Steuerverfahren zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Eine digitale Lösung per App klingt zunächst modern und bürgerfreundlich. Allerdings darf man nicht übersehen, dass sich hinter der scheinbar bequemen „Steuererklärung mit einem Klick“ eine Vielzahl offener Fragen und möglicher Nachteile verbirgt. Können nur Steuerpflichtige, die zu einer Abgabe verpflichtet sind, diese nutzen oder auch jene, die freiwillig abgeben können? Wären letztere nicht inkludiert, würde es für diese Steuerzahlenden eine größere Hürde darstellen, eine Steuererklärung abzugeben.
Der größte Kritikpunkt aus unserer Sicht ist, dass nicht gewährleistet wäre, dass die automatisch vorgeschlagene Steuererklärung nicht nur auf Basis von wenigen, der Finanzverwaltung bereits vorliegenden Daten erfolgt. Wenn der Staat lediglich die Daten verarbeitet, die ihm ohnehin vorliegen, bleiben wesentliche Aspekte, etwa Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, außen vor. Wird die individuelle Situation der Steuerpflichtigen nicht berücksichtigt, droht die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger am Ende zu viel Steuern zahlen. Nur durch rechtssichere Beratung lässt sich vermeiden, dass Ansprüche verloren gehen. Digitalisierung ist sinnvoll, aber sie darf nicht zulasten der Steuergerechtigkeit gehen. Es läuft dann irgendwie darauf hinaus: Vertraue ich als Steuerzahlender dem Staat oder übernehme ich selbst die Verantwortung für meine finanziellen Angelegenheiten.
Welche Auswirkungen hat das auf die Steuerberatungsbranche?
Für klassische Steuerberatungskanzleien, die überwiegend komplexere Fälle mit betrieblichen Einkünften bearbeiten, hat das Vorhaben zunächst keine unmittelbare Relevanz. Tangiert wären eher Lohnsteuerhilfevereine, die näher an der Zielgruppe Arbeitnehmende liegen. Wird die App genutzt, wäre es entscheidend, dass weiterhin geprüft wird, ob die Vorschläge des Finanzamts tatsächlich gerecht und vollständig sind. Die Rolle der steuerberatenden Berufe könnte sich dadurch verändern: Weg von der reinen Erstellung von Steuererklärungen hin zur Überprüfung und Ergänzung staatlicher Veranlagungsvorschläge. Rechtssicherheit, individuelle Beratung und eine faire Steuerlast, das kann keine App ersetzen, erst recht keine staatliche App. Steuerzahlende brauchen hier einen verlässlichen Partner, der ihre individuelle Situation kennt und im Zweifel für sie eintritt.
Wie könnte eine Vereinfachung Ihrer Meinung nach aussehen?
Eine echte Entlastung sollte nicht einseitig „über die Köpfe hinweg“ gestaltet werden, sondern im Dialog mit allen Beteiligten, insbesondere mit den steuerberatenden Berufen und den Lohnsteuerhilfevereinen, die täglich mit dieser Zielgruppe arbeiten. Denkbar wäre etwa, dass Steuererklärungen, die über Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine eingereicht werden, automatisiert durch die Finanzämter verarbeitet werden. Damit würde Prüfungsaufwand bei den Finanzämtern entfallen und diese würden wirksam entlastet werden, was ja das eigentliche Ziel des Bürokratieabbaus auf Seiten der Finanzverwaltung ist. Es geht nicht nur darum, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, sondern auch die Finanzverwaltung selbst, die vor hohen pensionsbedingten Abgängen in der Belegschaft steht.
So könnte die Digitalisierung eine echte Chance für die Bürgerinnen und Bürger werden. Diese erhalten einfache digitale Angebote, aber wer Beratung sucht, kann sicher sein, dass auch dieser Weg unkompliziert und effizient abgewickelt wird. Entscheidend ist, dass die Vereinfachung nicht einseitig von der Verwaltung bestimmt, sondern gemeinsam entwickelt wird. Das Ziel muss sein, Steuergerechtigkeit und Bürgernähe gleichermaßen zu sichern. Wir sind offen für moderne Verfahren, aber entscheidend ist, dass Digitalisierung partnerschaftlich mit der Beratungspraxis gestaltet wird. Nur so entsteht Vertrauen und echte Vereinfachung für beide Seiten, die Verwaltung und die Steuerpflichtigen.
Über die Lohi — Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist mit rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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