Ein großer Erfolg für die CSU: Das Heizungsgesetz wird abgeschafft und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Die Zeit der grünen Bevormundung ist vorbei. Der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer begrüßt die Neuregelung ausdrücklich und sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu mehr Vernunft in der Energiepolitik: „Das Heizgesetz hat viele Menschen massiv verunsichert und Investitionen ausgebremst. Mit der Abschaffung dieser ideologisch geprägten Vorgaben schaffen wir endlich wieder Vertrauen und Planungssicherheit. Eigentümer brauchen klare und verlässliche Rahmenbedingungen statt ständig neuer Vorschriften.“
Gerade im ländlichen Raum seien praktikable Lösungen entscheidend. Viele Gebäude hätten andere Voraussetzungen als in den Städten, etwa größere Wohnflächen, ältere Bausubstanz oder fehlende Fernwärmeanschlüsse. Auernhammer betont deshalb: „Gerade auf dem Land funktioniert Klimaschutz nur mit den Menschen und nicht gegen sie. Technologieoffenheit bedeutet, dass jede Familie die für sie passende Lösung wählen kann – ob Wärmepumpe, Biomasse oder eine moderne Gasheizung.“
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz werde Klimaschutz künftig stärker mit wirtschaftlicher Vernunft verbunden. Statt pauschaler Verbote setze die Politik künftig auf Innovation, Förderung und marktwirtschaftliche Anreize. Dadurch könnten auch regionale Wertschöpfungsketten gestärkt werden, etwa in der Land- und Forstwirtschaft durch Biomasse oder bei Handwerksbetrieben vor Ort.
Auernhammer unterstreicht außerdem die Bedeutung für Hausbesitzer und Familien: Wohneigentum ist für viele Menschen die wichtigste Altersvorsorge. Deshalb dürfen Sanierungen und Heizungserneuerungen niemanden finanziell überfordern. Wir sorgen dafür, dass Klimaschutz bezahlbar bleibt.“
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt.
- Das absolute Betriebsverbot für Gas- und Ölheizungen ab 2045 wird gestrichen.
- Künftig können neben Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizungen (insbesondere Pellets) weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, wenn diese einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen („Biotreppe“). Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein. Ab 2029 muss dieser Anteil bei 10 Prozent liegen; der Endverbraucher muss dann einen entsprechenden Tarif wählen. Auf diesen Anteil soll kein CO₂-Preis fällig werden.
- Ab 2028 gilt eine Grüngas/Grünöl-Quote von bis zu einem Prozent. Dann müssen Versorger in Gas und Öl bis zu ein Prozent Biokraftstoff beimischen. Damit setzen wir Anreize für die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe und unterstützen den Hochlauf von Biomethan und Wasserstoff.
- Neubau, Sanierung und neue Heizungen werden auch künftig gefördert: Die Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.
- Die kommunale Wärmeplanung für kleine Kommunen bis zu 15.000 Einwohnern wird deutlich vereinfacht. Wärmeplanung und Heizungsregulierung werden entkoppelt.
Der Gesetzentwurf soll bis 1. Juli 2026 verabschiedet werden. Wir werden damit auch die Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie 1:1 umsetzen und die dortigen Spielräume ausschöpfen.Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird Klimaschutz wieder praktikabel und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt. Eigentümer erhalten die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche Heizung zu ihrem Haus passt – unterstützt durch Förderung statt Bevormundung. So gelingt der Spagat zwischen moderner Energiepolitik, Versorgungssicherheit und bezahlbarem Wohnen.
Foto: Tobias Koch


