Erwachsenenbildung muss bezahlbar bleiben – Vorsicht bei Umsatzsteuerpflicht und Zwang zur Festanstellung!

von | 10. April 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Im Bereich der Erwach­se­nen­bil­dung hat es zuletzt viel Ver­un­si­che­rung gege­ben – einer­seits wegen der Beschäf­ti­gung bis­lang selb­stän­di­ger Dozen­tin­nen und Dozen­ten, ande­rer­seits wegen der Umsatz­steu­er­pflicht. Die­se bei­den Pro­blem­fel­der hät­ten – jedes für sich – ver­hee­ren­de Aus­wir­kun­gen auf die Land­schaft der Erwach­se­nen­bil­dung in Bay­ern. Dass Bil­dungs­an­ge­bo­te bezahl­bar blei­ben und Ein­rich­tun­gen wie Lehr­kräf­te nicht über­for­dert wer­den, ist daher Ziel eines inter­frak­tio­nel­len Antrags, dem heu­te der Land­tags-Aus­schuss für Bil­dung und Kul­tus ein­stim­mig zuge­stimmt hat. Der Antrag soll bei nächs­ter Gele­gen­heit im Ple­num beschlos­sen wer­den.

Stimm­kreis­ab­ge­ord­ne­ter Hel­mut Schnotz (CSU) begrüßt die dar­in ent­hal­te­nen For­de­run­gen: „Das ist ganz im Sin­ne der Volks­hoch­schu­len in unse­rer Regi­on. Folgt man den zuletzt vom Bun­des­so­zi­al­ge­richt ver­schärf­ten Kri­te­ri­en, müss­ten die Ein­rich­tun­gen der Erwach­se­nen­bil­dung künf­tig nahe­zu alle Dozen­tin­nen und Dozen­ten sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig anstel­len. Das wür­de die meis­ten Ein­rich­tun­gen kom­plett über­for­dern, vie­le wür­den ver­mut­lich ihren Betrieb ein­stel­len. Gleich­zei­tig ist es auch nicht im Sin­ne der häu­fig neben­amt­li­chen Dozen­tin­nen und Dozen­ten, für die fle­xi­ble­re Model­le oft­mals die bes­se­re Wahl sind. Ich freue mich, dass wir im Baye­ri­schen Land­tag kla­re Kan­te zei­gen. Der Bund muss prag­ma­ti­sche Lösun­gen schaf­fen und sei­ne Geset­ze pra­xis­taug­lich anpas­sen. Wir wol­len, dass die Lehr­tä­tig­kei­ten wei­ter­hin sowohl in abhän­gi­ger Beschäf­ti­gung als auch selbst­stän­dig aus­ge­übt wer­den kön­nen.“

Auch bei der Umsatz­steu­er­pflicht wünscht sich Schnotz ein schnel­les Han­deln des Bun­des: „Es wäre scha­de, wenn die Umset­zung der Euro­päi­schen Mehr­wert­steu­er­richt­li­nie jetzt zulas­ten der Erwach­se­nen­bil­dung geht. Der Ansatz, Erwach­se­nen­bil­dung umsatz­steu­er­pflich­tig und damit um 19 Pro­zent teu­rer zu machen, darf nicht erfolg­reich sein. Volks­hoch­schul­kur­se sind kei­ne x‑beliebige Dienst­leis­tung, son­dern die­nen der Selbst­be­stim­mung des Men­schen und sei­nem Recht auf lebens­lan­ge Bil­dung.“ Wie Schnotz betont, erar­bei­tet das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um der­zeit eine Erläu­te­rung der Vor­schrif­ten, die den Inter­es­sen der Erwach­se­nen­bil­dung ent­ge­gen­kommt: „Beim The­ma Umsatz­steu­er bewegt sich also etwas. Die anhal­ten­den Pro­tes­te haben Wir­kung gezeigt. In Zei­ten, in denen lebens­lan­ges Ler­nen pro­pa­giert wird, ist es doch gera­de­zu absurd, wenn der Staat die Erwach­se­nen­bil­dung künst­lich ver­teu­ert. Sprach­kur­se, Fort­bil­dun­gen und Co. müs­sen für alle bezahl­bar blei­ben. Dabei kommt es auf jeden Euro an.“

Die Steu­er­be­frei­ung für Ein­rich­tun­gen der Erwach­se­nen­bil­dung wur­de zum 1. Janu­ar 2025 auf­ge­ho­ben, soweit es sich nicht um beruf­li­che Bil­dung han­delt. Anlass war die Umset­zung der euro­päi­schen Mehr­wert­steu­er-Sys­tem­richt­li­nie. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat­te fest­ge­stellt, dass die Steu­er­be­frei­ung für Bil­dungs­leis­tun­gen bis­her unzu­rei­chend umge­setzt war. Nahe­zu zeit­gleich hat das Bun­des­so­zi­al­ge­richt sei­ne Recht­spre­chung zur Selb­stän­dig­keit von Lehr­kräf­ten ver­schärft. Dem­nach könn­te sich bei Dozen­tin­nen und Dozen­ten immer öfter eine abhän­gi­ge Beschäf­ti­gung erge­ben, selbst bei gerin­gem Stun­den­um­fang.

Foto: MdL Hel­mut Schnotz