Ferienjobs – Chancen für Schülerinnen, Schüler und Betriebe

von | 28. Juli 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Mit­tel­fran­ken (red). Die Som­mer­fe­ri­en wer­den von Schü­le­rin­nen und Schü­lern ger­ne genutzt, um sich Geld dazu­zu­ver­die­nen. Feri­en­jobs bie­ten zudem gute Mög­lich­kei­ten zur Berufs­ori­en­tie­rung: Jugend­li­che sam­meln ers­te Erfah­run­gen in der Arbeits­welt und kön­nen für sich selbst her­aus­fin­den, wel­che Beru­fe den eige­nen Inter­es­sen ent­spre­chen. Für Betrie­be eröff­net sich die Chan­ce, Kon­tak­te zu zukünf­ti­gen Aus­zu­bil­den­den zu knüp­fen und dadurch die Lehr­stel­len­ver­ga­be zu erleich­tern.

Grund­sätz­lich müs­sen Arbeit­ge­ber berück­sich­ti­gen, dass Schü­le­rin­nen und Schü­ler über man­geln­de Erfah­rung und ein gerin­ge­res Sicher­heits­be­wusst­sein ver­fü­gen. Außer­dem befin­den sie sich noch in der Ent­wick­lung und dür­fen des­halb nicht mit Tätig­kei­ten beschäf­tigt wer­den, die ihre Leis­tungs­fä­hig­keit über­stei­gen.  Das Gewer­be­auf­sichts­amt der Regie­rung von Mit­tel­fran­ken infor­miert des­halb über die wich­tigs­ten Vor­aus­set­zun­gen und Rah­men­be­din­gun­gen, die von Jugend­li­chen und Arbeit­ge­bern im Rah­men des Jugend­ar­beits­schut­zes ein­zu­hal­ten sind:

  • Jugend­li­che ab einem Alter von 15 Jah­ren dür­fen maxi­mal vier Wochen wäh­rend der Schul­fe­ri­en pro Kalen­der­jahr an je fünf Tagen pro Woche beschäf­tigt wer­den. Nicht mehr voll­zeit­schul­pflich­ti­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler (in Bay­ern nach neun Schul­jah­ren) dür­fen auch län­ger als vier Wochen im Jahr arbei­ten.
  • Die Arbeits­zeit ist auf acht Stun­den täg­lich zwi­schen 06:00 und 20:00 Uhr begrenzt. Wer im Gast­stät­ten­ge­wer­be jobbt und bereits 16 Jah­re alt ist, darf dort sogar bis 22:00 Uhr arbei­ten.
  • Wochen­end­ar­beit am Sams­tag oder Sonn­tag ist grund­sätz­lich nicht erlaubt. Gesetz­li­che Aus­nah­men bestehen z. B. für die Gas­tro­no­mie, für Sport­ver­an­stal­tun­gen oder für die Land­wirt­schaft. Min­des­tens zwei Sonn­ta­ge im Monat müs­sen jedoch immer beschäf­ti­gungs­frei blei­ben.
  • Jugend­li­che dür­fen nur mit Tätig­kei­ten beschäf­tigt wer­den, die nicht mit beson­de­ren Unfall­ge­fah­ren ver­bun­den sind (z.B. ist das Fah­ren eines Gabel­stap­lers oder das Bedie­nen einer Kreis­sä­ge nicht als Feri­en­job geeig­net). Außer­dem sind Fleiß­band- und Akkord­ar­beit ver­bo­ten und Tätig­kei­ten, bei denen die Jugend­li­chen außer­ge­wöhn­li­cher Hit­ze, Käl­te, Näs­se oder Lärm aus­ge­setzt sind.
  • Die Erho­lung der Jugend­li­chen durch Pau­sen ist wesent­lich. Bei einer Arbeits­zeit bis maxi­mal sechs Stun­den muss die Pau­se min­des­tens 30 Minu­ten betra­gen. Arbei­tet der Jugend­li­che mehr als sechs Stun­den muss die Pau­se min­des­ten 60 Minu­ten betra­gen. Wich­tig ist außer­dem, dass nach spä­tes­tens vier­ein­halb Stun­den eine Pau­se ein­ge­legt wer­den muss, die min­des­tens 15 Minu­ten andau­ert.
  • Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab 13 Jah­ren gel­ten stren­ge­re Vor­aus­set­zun­gen. Sie dür­fen nur mit Zustim­mung der Eltern oder Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten mit leich­ten und geeig­ne­ten Frei­zeit­jobs (z.B. Baby­sit­ten, Zei­tun­gen aus­tra­gen oder Nach­hil­fe­un­ter­richt) zwi­schen 08:00 und 18:00 Uhr für bis zu zwei Stun­den und in land­wirt­schaft­li­chen Fami­li­en­be­trie­ben für bis zu drei Stun­den täg­lich beschäf­tigt wer­den.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Web­site der Baye­ri­schen Gewer­be­auf­sicht unter https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsschutz/sozialer_arbeitsschutz/kinder_jugendarbeitsschutz/index.htm

und im dor­ti­gen Fly­er „Sicher star­ten im Prak­ti­kum, im Job oder in der Aus­bil­dung“.

Foto: Pix­a­bay