Leitungs- und Trägerkonferenz der Kindertagesstätten im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
(red). Kindertagesstätten sind Orte des Vertrauens: für die Kinder, die Eltern und für unsere ganze Gesellschaft. Doch wie schützt man Kinder in einer Kindertageseinrichtung und was ist zu tun, wenn man eine Grenzüberschreitung oder eine Kindeswohlgefährdung bemerkt hat? Diese Fragestellung nahm das Amt für Jugend und Familie am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zum Anlass, bei der jährlichen Leitungs- und Trägerkonferenz das Thema Kinderschutz, insbesondere den Schutz vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch, zum Thema zu machen.
Aus den über 80 Kindertageseinrichtungen im Landkreis waren Leitungen und Träger eingeladen und gekommen, um sich diesem sensiblen Thema zu widmen. Inhaltlichen Impuls gab es hier zunächst durch die Fachaufsicht des Amts für Jugend und Familie: „Zu den drei Formen von Kindeswohlgefährdung gehören neben Gewalt bzw. Misshandlungen auch Vernachlässigung sowie sexualisierte Gewalt. Diese drei Formen können sich nicht nur in der Beziehung zwischen Kindern und ihren Eltern ereignen. Auch das Verhältnis und Verhalten der Kinder untereinander oder zwischen Kindern und ihren Betreuern kann zu Grenzüberschreitungen führen“, so Diana Werzinger vom Amt für Jugend und Familie.
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Initiativen und Fortbildungen das Thema Kinderschutz in den Kitas vorangetrieben. In jeder Kita gibt es mittlerweile ein Schutzkonzept für Kinder. Trotzdem bleibt der richtige Umgang mit der Thematik eine Herausforderung: Denn Pädagogen erleben einen Vorfall von Kindeswohlgefährdung – insbesondere von sexualisierter Gewalt – auch selbst als aufwühlend und belastend, sollen und müssen aber gleichzeitig professionell handeln. „Sexualisierte Gewalt kann in der Kita auch unter Kindern vorkommen. Deshalb ist das Thema Sexualpädagogik ein sehr wichtiges im Kindergartenalltag. Der Schutz des eigenen Körpers, aber auch das Anerkennen der Grenzen des Gegenübers sind wichtige Aspekte bei der Prävention von sexualisierter Gewalt“, so Karin Weichselbaum, ebenfalls Mitarbeiterin im Amt für Jugend und Familie.
Doch was genau ist zu tun, wenn sexualisierte Gewalt von einem Erwachsenen ausgeht? Dazu gab Kriminalkommissarin Kirstin Kasecker von der Kriminalpolizei Ansbach wichtige Informationen an die Teilnehmenden der Konferenz weiter. Die erfahrene Beamtin referierte zum Thema „(Sexualisierter) Missbrauch in Kindertageseinrichtungen – Umgang mit Verdachtsfällen, Informationen zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden, Schutz der Opfer“. Wichtig zu wissen ist, dass sexualisierte Gewalt nicht nur mit, sondern auch ohne Körperkontakt stattfinden kann. Sexualisierte Gewalt beginnt bereits bei Situationen und Grenzverletzungen, die von Kindern als unangenehm empfunden werden oder Scham auslösen.
Nach einer gelungenen Veranstaltung waren sich alle Teilnehmenden über die Wichtigkeit des Themas einig: Kinderschutz betrifft jeden zu jeder Zeit.
Denn Kitas sollen weiterhin ein Ort des Vertrauens sein. Eltern sollen darauf vertrauen dürfen, dass Pädagogen vor Ort für das Thema sensibilisiert sind, es ernst nehmen und im Ernstfall wissen, wie sie angemessen reagieren und handeln können.
Bildunterschrift: Kriminalkommissarin Kirstin Kasecker sensibilisierte mit ihrem Vortrag die Pädagogen für den richtigen Umgang mit dem Thema. Foto: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen / Karin Weichselbaum