Gesundheitsamt: Badeverbot für das Seezentrum Muhr am See am Altmühlsee aufgehoben

von | 10. August 2023 | Altmühlfranken, Gunzenhausen

(red). Das am ver­gan­ge­nen Frei­tag ange­ord­ne­te Bade­ver­bot am See­zen­trum Muhr am See am Alt­mühl­see konn­te wie­der auf­ge­ho­ben wer­den. Die letz­ten Bepro­bun­gen zeig­ten eine deut­li­che Ver­bes­se­rung der Wer­te sowie der Sicht­tie­fe.

Wäh­rend der Bade­sai­son kon­trol­liert das Gesund­heits­amt am Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen zum einen regel­mä­ßig die hygie­ni­sche Bade­was­ser­qua­li­tät (Fäkal­kei­me) an den Bade­stel­len im Land­kreis und ist zum ande­ren für die Ein­schät­zung des Sicher­heits­ri­si­kos und des gesund­heit­li­chen Risi­kos (Cya­no­bak­te­ri­en) für Baden­de zustän­dig.

Ins­ge­samt wer­den alle Bade­stel­len am Alt­mühl­see, Hah­nen­kamm­see sowie am Klei­nen und Gro­ßen Brom­b­ach­see auf ihre Was­ser­qua­li­tät nach der EU-Bade­ge­wäs­ser­richt­li­nie beprobt. Die zustän­di­gen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Gesund­heits­am­tes sind wöchent­lich min­des­tens ein­mal unter­wegs, um die Bade­stel­len im Land­kreis zu über­prü­fen.
Wenn auf­fäl­li­ge Wer­te zu ver­zeich­nen sind, die ent­we­der eine Gefahr für die Baden­den dar­stel­len oder wenn gesetz­li­che Grenz­wer­te über­schrit­ten wer­den, muss das Gesund­heits­amt ggfs. eine Bade­war­nung oder ein Bade­ver­bot aus­spre­chen.

Baden­de sol­len immer die Beschil­de­rung direkt an den Bade­stel­len beach­ten und sich auch direkt auf der Home­page des Land­rats­am­tes unter www.landkreis-wug.de/badegewaesser über die Bade­ge­wäs­ser­qua­li­tät infor­mie­ren, da Bade­ver­bo­te oder –war­nun­gen auch kurz­fris­tig bei Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on auf­ge­ho­ben wer­den kön­nen.