Hohe Spritpreise machen den Umstieg aufs Jobbike attraktiv

von | 28. Mai 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Krie­ge­ri­sche Eska­la­tio­nen im Nahen Osten sor­gen welt­weit für Ner­vo­si­tät auf den Ener­gie­märk­ten und tref­fen Auto­fah­rer direkt. Wer ein­mal voll­tankt, spürt eine deut­li­che Mehr­be­las­tung im Geld­beu­tel. Gera­de in sol­chen Zei­ten rückt eine Alter­na­ti­ve stär­ker in den Fokus, die nicht nur umwelt­freund­lich, son­dern auch steu­er­lich sehr inter­es­sant ist: das Dienst­rad. Ob klas­si­sches Fahr­rad oder E‑Bike mit Motor­un­ter­stüt­zung bis 25 km/h, mit einem Dienst­rad kön­nen je nach Modell und Ver­trags­ge­stal­tung meh­re­re Hun­dert Euro im Jahr gespart wer­den.

Das Grund­prin­zip erin­nert an den Dienst­wa­gen. Der Arbeit­ge­ber least ein Fahr­rad und über­lässt es dem Arbeit­neh­men­den zur Nut­zung. Spe­zia­li­sier­te Lea­sing­an­bie­ter sind bei­spiels­wei­se Job­rad, Busi­ness­bike, Euro­rad, Mein Dienst­rad, lea­se a bike oder Bikelea­sing. „Aus steu­er­li­cher Sicht wird dabei zwi­schen zwei Model­len unter­schie­den“, erklärt die Lohi. Der finan­zi­el­le Auf­wand bleibt bei bei­den Model­len des Bike-Lea­sings sowohl für den Arbeit­ge­ber als auch für den Arbeit­neh­men­den über­schau­bar.

Steu­er­frei auf zwei Rädern unter­wegs

Bei der ers­ten Vari­an­te trägt der Arbeit­ge­ber die Kos­ten für das Lea­sing des Dienst­rads zu hun­dert Pro­zent und über­lässt es dem Ange­stell­ten zur Nut­zung. Erfolgt dies zusätz­lich zum ver­ein­bar­ten Arbeits­lohn, dann ist die pri­va­te Nut­zung des Fahr­rads für den Arbeit­neh­men­den bis Ende 2030 kom­plett steu­er- und sozi­al­ab­ga­ben­frei. Auf den Umfang der pri­va­ten oder beruf­li­chen Nut­zung kommt es nicht an. Die Über­las­sung des Job­bikes muss aber ver­trag­lich sau­ber gere­gelt sein, idea­ler­wei­se in einem geson­der­ten Über­las­sungs­ver­trag als Anla­ge zum Arbeits­ver­trag. Obwohl Arbeit­ge­ber die Kos­ten als Betriebs­aus­ga­be abset­zen kön­nen, kom­men so spen­da­ble Fir­men in der Pra­xis eher sel­ten vor.

Steu­er­be­güns­ti­gung bei Ent­gelt­um­wand­lung

Weit ver­brei­tet ist die zwei­te Vari­an­te, die Gehalts­um­wand­lung. Hier for­dert der Arbeit­ge­ber eine Eigen­be­tei­li­gung des Beschäf­tig­ten. Zur Finan­zie­rung des Job­bikes wird dem Arbeit­neh­men­den die Lea­sing­ra­te vom Brut­to­lohn abge­zo­gen. Bei einem E‑Bike mit einem Lis­ten­preis von 4.000 Euro sind das rund 70 Euro monat­lich. In die­sem Fall greift zwar nicht die völ­li­ge Steu­er­frei­heit, aber eine attrak­ti­ve Steu­er­ver­güns­ti­gung für bei­de Sei­ten. Damit es die­se gibt, muss der Arbeit­ge­ber der Lea­sing­neh­mer sein und sich in irgend­ei­ner Form finan­zi­ell betei­li­gen, z.B. indem er die Kos­ten für die Ver­si­che­rung oder War­tung über­nimmt.

Weni­ger Abga­ben und Steu­ern für Arbeit­neh­men­de

Durch den Ver­zicht auf einen Teil des Brut­to­ge­halts sin­ken die Steu­ern- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge. Bei einem Brut­to­ein­kom­men von 5.000 und einer Lea­sing­ra­te von 70 Euro sinkt das Net­to­ein­kom­men in Steu­er­klas­se 1, ledig, kon­fes­si­ons­los gerun­det um 35 Euro. Die monat­li­che Belas­tung durch das Lea­sing hal­biert sich sozu­sa­gen. Der finan­zi­el­le Vor­teil ist umso grö­ßer, je höher das Brut­to­ge­halt ist. Aller­dings sin­ken auch die Bemes­sungs­grund­la­gen für Lohn­er­satz­leis­tun­gen wie Arbeits­lo­sen- oder Eltern­geld und die Ein­zah­lun­gen in die Ren­ten­ver­si­che­rung leicht.

Im Gegen­satz zu her­kömm­li­chen Dienst­wä­gen, bei denen die pri­va­te Nut­zung mit 1 Pro­zent ver­steu­ert wer­den muss, fällt für das Dienst­fahr­rad seit 2020 nur mehr ein geld­wer­ter Vor­teil von 0,25 Pro­zent an. Die­ses Vier­tel­pro­zent berech­net sich von der unver­bind­li­chen Preis­emp­feh­lung des Her­stel­lers inklu­si­ve der Mehr­wert­steu­er. Damit ist die Pri­vat­nut­zung mit der monat­li­chen Lohn­ab­rech­nung, ersicht­lich als geld­wer­ter Vor­teil, steu­er­lich abge­gol­ten. „Folg­lich muss das Dienst­rad nicht mehr in der Steu­er­erklä­rung ange­ge­ben wer­den“, teilt die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern mit.

Bei unse­rem Bei­spiel muss der geld­wer­te Vor­teil von 10 Euro im Monat bei einem Lohn­steu­er­satz von 37 Pro­zent mit 3,72 Euro ver­steu­ert wer­den. Auf den Lea­sing­zeitrum von drei Jah­ren sind somit ins­ge­samt 134 Euro Lohn­steu­er bzw. 180 Euro inklu­si­ve Sozi­al­ab­ga­ben gezahlt wor­den, anstatt 1.260 Euro an Steu­ern und Abga­ben auf das Brut­to­ge­halt. Das ergibt eine Steu­er­erspar­nis auf Sei­ten des Arbeit­neh­men­den von 1.080 Euro.

Vor­teil­haft gegen­über dem Dienst­wa­gen

Ein wei­te­rer Plus­punkt des Dienst­rads ist sei­ne steu­er­li­che Behand­lung auf dem Arbeits­weg. Anders als beim Dienst­wa­gen muss beim Job­bike kein Zuschlag für Fahr­ten zwi­schen der Woh­nung und der Arbeit ver­steu­ert wer­den. Rad­ler sind also ganz klar im Vor­teil. Gleich­zei­tig kann trotz Steu­er­be­güns­ti­gung die Ent­fer­nungs­pau­scha­le von 38 Cent pro Kilo­me­ter Arbeits­weg gel­tend gemacht wer­den. Bei einer Ent­fer­nung von 6 km und 210 Arbeits­ta­gen sind das 478,80 Euro, die abge­setzt wer­den kön­nen. Das macht das Dienst­rad­lea­sing noch attrak­ti­ver. Das Job­bike kann auch nur rein pri­vat genutzt wer­den. Die Ent­fer­nungs­pau­scha­le bleibt in jedem Fall bestehen, egal ob die Arbeit mit dem Kfz, dem Fahr­rad oder öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln auf­ge­sucht wird.

Auch für Arbeit­ge­ber hat das Dienst­rad Vor­tei­le

Nicht nur Arbeit­neh­men­de pro­fi­tie­ren vom Dienst­rad. Für Unter­neh­men ist es ein moder­nes Instru­ment zur Mit­ar­bei­ter­bin­dung. Wer Beschäf­tig­ten ein Job­bike als Bene­fit anbie­tet, ver­bes­sert sei­ne Attrak­ti­vi­tät als Arbeit­ge­ber. Gera­de in Zei­ten des Fach­kräf­te­man­gels sind sol­che Zusatz­leis­tun­gen mehr als net­te Extras. Sie spie­geln Wert­schät­zung wider. Zudem kann der Arbeit­ge­ber alle Aus­ga­ben von Lea­sing­ge­büh­ren bis Ver­si­che­rungs­ra­ten als Betriebs­aus­ga­ben gel­tend machen und senkt zusätz­lich sei­ne Bei­trä­ge für die Sozi­al­ver­si­che­run­gen. Neben dem finan­zi­el­len Nut­zen erhöht ein Job­bike die Zufrie­den­heit und Gesund­heit der Mit­ar­bei­ten­den. Eine nie­der­län­di­sche Stu­die zeigt, dass durch die Bewe­gung an der fri­schen Luft die Krank­heits­ta­ge im Unter­neh­men gesenkt wer­den kön­nen.

Kauf nach Ablauf des Lea­sing­ver­trags

Lea­sing­ver­trä­ge lau­fen typi­scher­wei­se nach drei Jah­ren aus. Danach kann das Job­bike zurück­ge­ge­ben und über den Arbeit­ge­ber ein neu­es Fahr­rad­mo­dell geleast wer­den. Alter­na­tiv zur Rück­ga­be kann das Dienst­rad am Ende der Lea­sing­zeit oft zu einem extrem güns­ti­gen Preis gekauft wer­den. Anbie­ter wer­ben häu­fig mit einem Rest­kauf­preis von 17 bis 22 Pro­zent. So kann ein teu­res Traum­bike schließ­lich kos­ten­güns­tig in das Eigen­tum des Nut­zers über­ge­hen.

Jedoch ent­steht durch den güns­ti­gen Kauf erneut ein geld­wer­ter Vor­teil, der als Arbeits­lohn ver­steu­ert wer­den muss. Die Finanz­ver­wal­tung geht grund­sätz­lich davon aus, dass der Rest­wert des Fahr­rads bei 40 Pro­zent liegt und räumt dem Arbeit­ge­ber die Mög­lich­keit ein, die Dif­fe­renz zum tat­säch­lich gezahl­ten Kauf­preis mit 25 Pro­zent pau­schal zu ver­steu­ern. Die gute Nach­richt ist, dass in der Pra­xis vie­le Lea­sing­an­bie­ter die Besteue­rung des geld­wer­ten Vor­teils über­neh­men, so dass der Nut­zer das Rad ohne Steu­ern zu zah­len erwer­ben kann.

In unse­rem Bei­spiel hat der Arbeit­neh­men­de für das 4.000 Euro Job­bike am Ende der Lea­sing­zeit ins­ge­samt 1.394 Euro bezahlt. Der Händ­ler gewährt ihm bei Kauf einen Nach­lass von 20 Pro­zent. Der gesetz­lich fest­ge­leg­te Rest­wert beträgt 1.600 Euro. Da der Händ­ler es dem Arbeit­neh­men­den für 700 Euro über­lässt, ist die Dif­fe­renz von 900 Euro pau­schal mit 225 Euro zu ver­steu­ern. Die­se Kos­ten über­nimmt der Händ­ler. Der Beschäf­tig­te hat für sein 4.000 Euro Bike somit nur 2.140 Euro bezahlt und darf es am Ende sein Eigen nen­nen.

Dienst­rad: Gewin­ner der Mobi­li­täts­wen­de?

Auf­grund der mehr­fa­chen Steu­er­vor­tei­le sind das Dienst­rad­lea­sing und der nach­ge­la­ger­te Kauf finan­zi­ell recht inter­es­sant. Der Mit­ar­bei­ten­de hat einen deut­li­chen Preis­vor­sprung von 47 Pro­zent gegen­über einer pri­va­ten Anschaf­fung und muss den Kauf­preis nicht kom­plett sofort bezah­len, sofern der Arbeit­ge­ber mit­spielt. Das Job­bike ver­bin­det finan­zi­el­le Ent­las­tung in Zei­ten hoher Ben­zin­prei­se mit prak­ti­scher All­tags­taug­lich­keit. Es ist umwelt- und kli­ma­freund­lich, för­dert die Gesund­heit und ist dem Dienst­wa­gen im all­mor­gend­li­chen Stau im Stadt­ver­kehr und bei der Park­platz­su­che über­le­gen. Es ist somit weit mehr als ein Life­style-Ange­bot für urba­ne Rad­fans. 

Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

Foto: Pix­a­bay