Hundesteuer steigt — was gibt das Finanzamt zurück?

von | 29. April 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Die Hun­de­hal­tung wird vie­ler­orts teu­rer. In Nord­rhein-West­fa­len haben zum Bei­spiel 27 Kom­mu­nen ihre Hun­de­steu­er 2026 erhöht, im Schnitt um 23 Pro­zent. In Lünen fällt der Anstieg mit 44 Pro­zent beson­ders hoch aus. Wäh­rend in Verl laut dem Bund der Steu­er­zah­ler ver­gleichs­wei­se güns­ti­ge 24,60 Euro für den ers­ten Hund fäl­lig wer­den, zah­len Hal­ter in Hagen bis zu 180 Euro jähr­lich. Wer dar­auf hofft, sich die Hun­de­steu­er über die Steu­er­erklä­rung zurück­zu­ho­len, wird ent­täuscht. Denn genau die­se Abga­be bleibt steu­er­lich außen vor. Ande­re Aus­ga­ben rund um den Vier­bei­ner las­sen sich laut Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern durch­aus abset­zen.

Die Hun­de­steu­er wird von Städ­ten und Gemein­den erho­ben und spült bun­des­weit jähr­lich Hun­der­te Mil­lio­nen Euro in die Kas­sen der Kom­mu­nen. Für die Steu­er­erklä­rung spielt sie jedoch kei­ne Rol­le, denn Hun­de­hal­tung gehört übli­cher­wei­se zur pri­va­ten Lebens­füh­rung und ist damit nicht absetz­bar. Das gilt für auch für vie­le ande­re typi­sche Kos­ten rund ums Tier wie Fut­ter, Lei­ne, Spiel­zeug oder Tier­arzt­be­su­che.

Wo das Finanz­amt doch mit­be­zahlt

Vor allem dort, wo Dienst­leis­tun­gen ins Spiel kom­men, betei­ligt sich das Finanz­amt indi­rekt an der Tier­hal­tung. Wird der Hund wäh­rend der Abwe­sen­heit des Hal­ters im des­sen Haus­halt ver­sorgt und betreut, kön­nen die­se Aus­ga­ben als haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen ange­setzt wer­den. Glei­ches gilt für einen Gas­si-Ser­vice, der den Hund zu Hau­se abholt und wie­der zurück­bringt. Auch die Fell‑, Zahn- und Kral­len­pfle­ge ist begüns­tigt, wenn der Hun­de­fri­seur ins Haus kommt. In sol­chen Fäl­len kön­nen 20 Pro­zent der Lohn- und Anfahrts­kos­ten direkt von der Steu­er­schuld abge­zo­gen wer­den. Vor­aus­ge­setzt, es liegt eine Rech­nung des Dienst­leis­ters vor und die Zah­lung erfolgt unbar. Wer dage­gen den Hund in einen Salon bringt, geht steu­er­lich leer aus.

„Hand­werk­li­che Arbei­ten rund um die Tier­hal­tung kön­nen sich eben­falls loh­nen“, erklärt Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohi. Wer sich etwa ein Gehe­ge bau­en oder den Gar­ten ent­spre­chend von einem Fach­be­trieb anpas­sen lässt, kann die Arbeits­kos­ten antei­lig steu­er­lich berück­sich­ti­gen. Bis zu 1.200 Euro sind jähr­lich drin. Auch hier sind eine ord­nungs­ge­mä­ße Rech­nung und eine Zah­lung per Über­wei­sung erfor­der­lich. Die Mate­ri­al­kos­ten blei­ben außen vor. Ein klei­ner Steu­er­bo­nus ist zudem bei der Hun­de­hal­ter­haft­pflicht-Ver­si­che­rung mög­lich. Die Bei­trä­ge zäh­len zu den Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und kön­nen in der Steu­er­erklä­rung ange­ge­ben wer­den. Eine steu­er­li­che Aus­wir­kung ist aber nur dann zu ver­zeich­nen, wenn die ent­spre­chen­den Höchst­gren­zen nicht durch ande­re Ver­si­che­run­gen aus­ge­schöpft sind. Die Tier­kran­ken­ver­si­che­rung wird hin­ge­gen nicht berück­sich­tigt.

Wenn der Hund zum Kol­le­gen wird

Anders sieht es steu­er­lich aus, wenn der Hund nicht nur Fami­li­en­mit­glied ist, son­dern beruf­lich ein­ge­setzt wird. Spür‑, Wach- oder Ret­tungs­hun­de gel­ten als Arbeits­mit­tel. Daher kön­nen die gesam­ten Kos­ten für die Hal­tung und Pfle­ge als Wer­bungs­kos­ten abge­setzt wer­den. Selbst die Kos­ten für den Tier­arzt wer­den aner­kannt. Die Anschaf­fungs­kos­ten kön­nen über die vor­aus­sicht­li­chen Dienst­jah­re des Tie­res ver­teilt abge­schrie­ben wer­den. Die Aus­ga­ben für einen Blin­den­hund wer­den regel­mä­ßig von der Kran­ken­kas­se über­nom­men, sofern ein sol­cher vor dem Kauf ärzt­lich ver­ord­net wur­de. Für die gro­ße Mehr­heit der Hun­de­hal­ter bleibt Bel­lo in ers­ter Linie ein Pri­vat­ver­gnü­gen. Hohe Kos­ten ste­hen immer­hin einem klei­nen Zuschuss vom Finanz­amt gegen­über. Ein Blick auf die Steu­er­erklä­rung lohnt sich da.

Über die Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

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