Inwieweit sind Versicherungen steuerlich absetzbar?

von | 27. Oktober 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Ein Jahr mit extre­men Wet­ter­ereig­nis­sen liegt bald hin­ter uns. So vie­le Bun­des­län­der und Men­schen waren noch nie zuvor von andau­ern­den Regen­fäl­len mit gro­ßen Regen­men­gen und Hoch­was­ser betrof­fen. Unzäh­li­ge Häu­ser wur­den geflu­tet, Stra­ßen über­schwemmt und PKWs rui­niert. Vie­le haben ihr Hab und Gut in den ver­hee­ren­den Flu­ten ver­lo­ren. Rund die Hälf­te der Hoch­was­ser­ge­schä­dig­ten war immer­hin dage­gen ver­si­chert. Elementarschaden‑, Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­run­gen hel­fen in die­ser Situa­ti­on. Doch sie machen in Sum­me oft meh­re­re tau­send Euro aus. Ist das absetz­bar? Tobi­as Gerau­er, Vor­stand der Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern (Lohi), stand als Inter­view­part­ner zur Ver­fü­gung.

Sind Ver­si­che­run­gen rund ums Woh­nen absetz­bar?

„Es kön­nen vie­le Ver­si­che­run­gen von der Steu­er abge­setzt wer­den, aber genau die drei genann­ten, also Elementarschaden‑, Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­run­gen in der Regel nicht. Zumin­dest nicht von Pri­vat­per­so­nen und Mie­tern. Ver­mie­ter kön­nen hin­ge­gen alle Ver­si­che­run­gen rund um die Immo­bi­lie schon abset­zen. Das liegt dar­an, dass die­se Per­so­nen durch die Ver­mie­tung Ein­nah­men gene­rie­ren. Damit ist ein steu­er­li­cher Abzug als Wer­bungs­kos­ten mög­lich.“

Gibt es noch ande­re Aus­nah­men?

„Oh ja, das Steu­er­recht ist sehr dif­fe­ren­ziert. So stellt das häus­li­che Arbeits­zim­mer eine wei­te­re Aus­nah­me dar. Wird ein steu­er­lich aner­kann­tes Arbeits­zim­mer zu Hau­se beruf­lich mit Tätig­keits­mit­tel­punkt genutzt, dann kön­nen die Bei­trä­ge für die Haus­rat- und Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung antei­lig den Wer­bungs­kos­ten zuge­rech­net wer­den. Bei­spiel: Bei einem Arbeits­zim­mer mit einer Grö­ße von 20 qm in einer Woh­nung mit 100 qm wären das 20 Pro­zent der Bei­trä­ge. Aller­dings ist zu prü­fen, ob die Home­of­fice-Pau­scha­le an die­ser Stel­le güns­ti­ger ist. Dann kann die­se statt­des­sen gel­tend gemacht wer­den.“

Wel­che Ver­si­che­run­gen kön­nen Pri­vat­per­so­nen gene­rell abset­zen?

„Alle Ver­si­che­run­gen, die mit dem Beruf oder Ein­kom­mens­quel­len in Ver­bin­dung ste­hen, sind durch Ange­stell­te absetz­bar. Das betrifft die Berufshaftpflicht‑, Berufs­un­fall- und Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen. Aber auch ein Arbeits­rechts­schutz ist steu­er­lich begüns­tigt. Da die­ser oft in einem Paket mit ande­ren Rechts­schutz­be­rei­chen ver­kauft wird, ist es not­wen­dig, den Anteil her­aus­zu­rech­nen. Idea­ler­wei­se lässt man sich den beruf­li­chen Anteil von der Ver­si­che­rung bestä­ti­gen, das machen die in der Regel auch. Bei der Unfall­ver­si­che­rung darf man ein­fach 50 Pro­zent dem beruf­li­chen Bereich zuord­nen, wenn pri­va­te und beruf­li­che Risi­ken abge­deckt sind.“

Gibt es wei­te­re Ver­si­che­run­gen, die jeder abset­zen kann?

„Grund­sätz­lich kön­nen alle per­so­nen­be­zo­ge­nen Ver­si­che­run­gen und sol­che, die der Gesund­heit und Vor­sor­ge die­nen, von Pri­vat­per­so­nen gel­tend gemacht wer­den. Das ist ein brei­tes Feld und umfasst ver­schie­de­ne Haftpflicht‑, Zusatzkranken‑, Zahn‑, Pflege‑, Unfall‑, Risi­ko­le­bens- und Ster­be­geld­ver­si­che­run­gen. Aller­dings ist der Vor­sor­ge­auf­wand auf 1.900 Euro je Arbeit­neh­men­den und 3.800 Euro bei Ehe­paa­ren begrenzt. Die­ses Volu­men ist oft­mals schon durch die Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung auf­ge­braucht. Die gehen vor. Pri­va­te Zusatz­ver­si­che­run­gen ste­hen hin­ten an.“

Was für Ver­si­che­run­gen sind denn nicht absetz­bar?

„Aus­ge­schlos­sen sind übli­cher­wei­se jeg­li­che Arten von Sach­ver­si­che­run­gen, die Gegen­stän­de erset­zen. Neben der Gebäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung sind das bei­spiels­wei­se eine KFZ Kasko‑, Fahr­rad- oder Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung. Auch Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen, die nach 2004 abge­schlos­sen wur­den, sind nicht mehr absetz­bar. Sie wer­den inzwi­schen nicht mehr als Alters­vor­sor­ge, son­dern als Kapi­tal­an­la­ge gewer­tet. Privat‑, Mie­ter- und Ver­kehrs­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen wer­den vom Fis­kus eben­falls nicht aner­kannt. Für Selbst­stän­di­ge kön­nen aber ande­re Rege­lun­gen in Bezug auf Betriebs­aus­ga­ben grei­fen.“

Wie ver­hält es sich mit Alters­vor­sor­ge­ver­si­che­run­gen?

„Hier sind die gesetz­li­chen Rege­lun­gen für den Lai­en ver­wir­rend, weil es an Ein­heit­lich­keit fehlt. Die Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung oder Rürup-Ren­te sind wie­der als Vor­sor­ge­auf­wand zuge­las­sen. Sie haben aber einen eige­nen Höchst­be­trag. Alters­vor­sor­ge­auf­wand wird von jedem Steu­er­pflich­ti­gen bis maxi­mal 27.566 Euro für das Jahr 2024 akzep­tiert. Die Bei­trags­zah­lun­gen für einen staat­lich geför­der­ten Ries­ter-Ver­trag wer­den hin­ge­gen in der Anla­ge Alters­vor­sor­ge inklu­si­ve der Zula­gen bis zu einem Höchst­be­trag von 2.100 Euro ein­ge­tra­gen. Das Finanz­amt führt anhand der Steu­er­erklä­rung dann eine Güns­ti­ger­prü­fung durch und legt fest, ob die Abzugs­fä­hig­keit gege­ben ist.“

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.

Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

Foto: Pix­a­bay