Keuchhusten-Fälle im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

von | 12. Juni 2024 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

Alt­mühl­fran­ken (red). Der­zeit wer­den dem Gesund­heits­amt am Land­rats­amt Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen ver­mehrt Fäl­le von Keuch­hus­ten (Per­tus­sis) gemel­det. Die­se Ent­wick­lung zeich­net sich der­zeit auch über­re­gio­nal ab. Die bak­te­ri­el­le Infek­ti­ons­krank­heit ist hoch­an­ste­ckend und wird durch Tröpf­chen über­tra­gen. Das Gesund­heits­amt emp­fiehlt die Über­prü­fung des Impf­schut­zes.

Die Krank­heits­zei­chen sind zu Beginn leich­te Erkäl­tungs­be­schwer­den und im Ver­lauf vor­ran­gig krampf­ar­ti­ge Hus­ten­an­fäl­le. Vor allem bei Säug­lin­gen kön­nen schwe­re Kom­pli­ka­tio­nen auf­tre­ten. Daher ist es wich­tig, dass Per­so­nen aus dem Umfeld von Neu­ge­bo­re­nen geimpft sind.

Laut Emp­feh­lung der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO) sol­len sowohl Kin­der als auch Erwach­se­ne gegen Keuch­hus­ten geimpft sein. Gemäß dem Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit, Pfle­ge und Prä­ven­ti­on ist das Ziel eine mög­lichst früh­zei­ti­ge und voll­stän­di­ge Grund­im­mu­ni­sie­rung der beson­ders gefähr­de­ten Säug­lin­ge und Klein­kin­der sowie Auf­frisch­imp­fun­gen im Vor­schul- und Jugend­al­ter. Die Imp­fung Erwach­se­ner dient zum einen als Selbst­schutz sowie auch als Her­den­schutz für die beson­ders gefähr­de­ten Jüngs­ten. Abwehr­stof­fe gegen Keuch­hus­ten kön­nen Neu­ge­bo­re­ne nur durch eine Imp­fung der Mut­ter eini­ge Wochen vor der Geburt bekom­men, daher wird für Schwan­ge­re eine Imp­fung zu Beginn des letz­ten Schwan­ger­schafts­drit­tels emp­foh­len.

Laut Robert Koch Insti­tut soll­ten unge­impf­te Per­so­nen nach Kon­takt mit einem Erkrank­ten vor­sorg­lich mit einem Anti­bio­ti­kum behan­delt wer­den. Des Wei­te­ren wird emp­foh­len, dass enge Bezugs­per­so­nen zu gefähr­de­ten Grup­pen wie Säug­lin­gen und unge­impf­ten Klein­kin­dern nach Kon­takt mit einem Erkrank­ten trotz Imp­fung vor­sorg­lich anti­bio­tisch behan­delt wer­den soll­ten.

Das Gesund­heits­amt emp­fiehlt allen Bür­gern, ihren Impf­schutz beim Haus­arzt über­prü­fen zu las­sen, ins­be­son­de­re, wenn Kon­takt zu Säug­lin­gen und Schwan­ge­ren besteht und die Imp­fung gege­be­nen­falls auf­fri­schen zu las­sen.

Bei Fra­gen und Anlie­gen kön­nen sich die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger des Land­krei­ses unter 09141 902–401 an das Gesund­heits­amt wen­den.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Keuch­hus­ten fin­den Sie unter https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/keuchhusten/.

Foto: Pix­a­bay