Kommunalwahl in Bayern – Probestimmzettel zur Stadtratswahl

von | 2. Februar 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen

Gun­zen­hau­sen — Am 8. März 2026 wer­den in Bay­ern die Kom­mu­nal­par­la­men­te gewählt. Für Gun­zen­hau­sen wird nicht nur eine Ers­te Bür­ger­meis­te­rin oder ein Ers­ter Bür­ger­meis­ter gesucht, son­dern auch der Stadt­rat muss neu bestimmt wer­den. Nun ist es bei der baye­ri­schen Kom­mu­nal­wahl so, dass jede Wahl­be­rech­tig­te bzw. jeder Wahl­be­rech­tig­te genau­so vie­le Stim­men ver­ge­ben kann, wie das betref­fen­de Gre­mi­um Sit­ze hat. In Gun­zen­hau­sen also 24 für 24 Stadt­rats­sit­ze. Die Anzahl steht gut les­bar und deut­lich auf Ihrem Stimm­zet­tel. Liegt Ihnen die­ser vor, ent­we­der am 8. März im Wahl­lo­kal oder weil Sie sich für die Brief­wahl ent­schie­den haben schon vor­her, kön­nen Sie nach Her­zens­lust und/oder Über­zeu­gung drauf los Kumu­lie­ren, Pana­schie­ren oder gar Kom­bi­nie­ren. Klingt kom­pli­ziert, sagen Sie? Kei­ne Sor­ge, damit Sie den Über­blick behal­ten, wird ab Ende Febru­ar 2026 auf unse­rer städ­ti­schen Home­page www.gunzenhausen.de ein inter­ak­ti­ver Übungs- bzw. Test­stimm­zet­tel zur Stadt­rats­wahl zum Selbst­ver­such für Sie bereit­ge­stellt.

Solch ein inter­ak­ti­ver Mus­ter­stimm­zet­tel ist eine tol­le Mög­lich­keit zur Vor­be­rei­tung und eine bür­ger­freund­li­che Ser­vice­leis­tung der Stadt Gun­zen­hau­sen. In ihm sind die­sel­ben Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten auf­ge­führt wie auf dem „rich­ti­gen“ Stimm­zet­tel, er dient aber allein der Übung und ist auch als sol­cher deut­lich gekenn­zeich­net. Sie kön­nen sich damit ohne Druck und bequem von zu Hau­se aus mit den Wahl­vor­schlä­gen ver­traut machen und mit weni­gen Maus­klicks gleich über­prü­fen, ob die per­sön­li­che Stimm­ab­ga­be am Wahl­tag Gül­tig­keit hat. Der Übungs­stimm­zet­tel ist jedoch kei­ne tat­säch­li­che Stimm­ab­ga­be, Sie kön­nen also nichts falsch machen.

Erfah­rungs­ge­mäß gibt es typi­sche Feh­ler, die zur Ungül­tig­keit eines Kom­mu­nal­wahl-Stimm­zet­tels füh­ren. Etwa, wenn falsch kumu­liert wird und am Ende mehr Kreu­ze gemacht wer­den, als Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler Stim­men haben. Auch dür­fen ein­zel­ne Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten nur maxi­mal drei Ihrer Stim­men von Ihnen bekom­men. Dies und noch viel mehr kön­nen Sie mit­tels der Test­stimm­zet­tel über­prü­fen.

Wer nach dem Test­bal­lon bzw. dem Mus­ter­stimm­zet­tel immer noch Fra­gen hat, für die oder den ste­hen der Gemein­de­wahl­lei­ter plus Team selbst­ver­ständ­lich ger­ne zur Ver­fü­gung. Bit­te nut­zen Sie hier­für die E‑Mail-Adres­se hauptamt@gunzenhausen.de. 

Foto: Pix­a­bay