Lohnt sich ein Heizungstausch in 2025?

von | 24. Juli 2025 | Altmühlfranken, Gunzenhausen, Pleinfeld, Treuchtlingen, Weißenburg

(red). Bestehen­de, funk­ti­ons­fä­hi­ge Gas­hei­zun­gen müs­sen nicht erneu­ert wer­den. Für defek­te, nicht repa­ra­ble Öl- oder Gas­hei­zun­gen gibt es aus­rei­chen­de Über­gangs­fris­ten. Nur in Neu­bau­ge­bie­ten müs­sen seit 2024 Hei­zun­gen mit einem Anteil von 65 Pro­zent an erneu­er­ba­ren Ener­gien betrie­ben wer­den. Ab Mit­te 2028 wird die­se Rege­lung für alle neu­en Hei­zun­gen ver­bind­lich, so sieht es das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG), bes­ser bekannt als Hei­zungs­ge­setz, vor, wel­ches lan­ge in der Kri­tik der Oppo­si­ti­on stand. Ein Umstieg von fos­si­len Ener­gie­trä­gern auf eine kli­ma­freund­li­che Hei­zung kann sich aber den­noch loh­nen. Es gibt Argu­men­te, war­um gera­de noch in die­sem Jahr ein Hei­zungs­tausch sinn­voll ist: Das der­zeit gül­ti­ge Hei­zungs­ge­setz bie­tet his­to­risch hohe För­de­run­gen von bis zu 70 Pro­zent der Kos­ten.

Wie geht es mit dem Hei­zungs­ge­setz wei­ter?

Vor der Bun­des­tags­wahl war von einer Rück­nah­me des Hei­zungs­ge­set­zes die Rede. Inzwi­schen sind die Plä­ne der Bun­des­re­gie­rung gemä­ßig­ter. Der Koali­ti­ons­ver­trag gibt Auf­schluss dar­über, wohin die Rei­se gehen soll. Die SPD hat sich mit einer Bei­be­hal­tung der bis­he­ri­gen Linie durch­ge­setzt. Einer Refor­ma­ti­on des Hei­zungs­ge­set­zes stimmt sie aber zu. Die CDU will eine grö­ße­re Tech­no­lo­gie­of­fen­heit beim Aus­bau der erneu­er­ba­ren Ener­gien errei­chen. Zudem wird der Aus­bau kon­ven­tio­nel­ler Kraft­werks­ka­pa­zi­tä­ten bevor­zugt an bereits bestehen­den Stand­or­ten mit einem Bau von bis zu 20 GW an Gas­kraft­werks­leis­tung ange­strebt. Der Fokus soll auf markt­wirt­schaft­li­chen CO2-Prei­sen lie­gen, die als zen­tra­les Steue­rungs­in­stru­ment ihre Wir­kung ent­fal­ten sol­len. Ein Hei­zungs­tausch soll wei­ter­hin geför­dert wer­den, aber mit nied­ri­ge­ren För­der­sät­zen.

Wel­che Aus­wir­kun­gen hat das auf Haus­be­sit­zer?

Ent­schei­dend ist der Zeit­plan für die Geset­zes­än­de­run­gen. Schon zum Jah­res­en­de soll die Novel­le ver­ab­schie­det wer­den, so dass sie im Janu­ar 2026 in Kraft tre­ten kann. So lan­ge gilt das Hei­zungs­ge­setz in sei­ner jet­zi­gen Form. Und die groß­zü­gi­gen staat­li­chen För­de­run­gen sind bis dahin sicher. Da stellt sich für vie­le Haus­be­sit­zer die Fra­ge, ob sie nun schnell han­deln soll­ten, um die För­de­run­gen zu nut­zen. Fach­ex­per­ten raten zu einer indi­vi­du­el­len Hei­zungs­be­ra­tung, bevor eine Ent­schei­dung zum Hei­zungs­tausch getrof­fen wird. Die BAFA för­dert übri­gens die Kos­ten einer Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de mit bis zu 50 Pro­zent. Bei Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern mit maxi­mal 650 Euro. Nach­weis­lich qua­li­fi­zier­te Fach­kräf­te für ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en und Sanie­ren kön­nen auf der Online-Platt­form Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten­lis­te aus­fin­dig gemacht wer­den. Beim Ein­bau einer neu­en Gas-Hei­zung ist seit letz­tem Jahr eine fach­kun­di­ge Bera­tung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Aktu­el­le KfW-För­de­run­gen beim Hei­zungs­tausch

Der­zeit kön­nen Haus­ei­gen­tü­mer und Ver­mie­ter durch den Umstieg auf kli­ma­freund­li­che Heiz­sys­te­me von einer Grund­för­de­rung in Höhe von 30 Pro­zent der Inves­ti­ti­ons­kos­ten pro­fi­tie­ren. Selbst­nut­zer kön­nen zusätz­lich einen fünf-Pro­zent-Bonus für beson­ders effi­zi­en­te Wär­me­pum­pen oder einen Emis­si­ons­min­de­rungs­zu­schlag von 2.500 Euro für beson­ders effi­zi­en­te Bio­mas­se-Hei­zun­gen bean­tra­gen. Dazu gesellt sich ein Kli­ma­ge­schwin­dig­keits­bo­nus von 20 Pro­zent, wenn eine alte Öl‑, Koh­le- oder Nacht­spei­cher­hei­zung oder eine über 20 Jah­re alte Gas­hei­zung ersetzt wird. Wei­te­re 30 Pro­zent ein­kom­mens­ab­hän­gi­ge För­de­rung gibt es für Haus­hal­te, deren zu ver­steu­ern­den Jah­res­ein­kom­men unter 40.000 Euro liegt. Im bes­ten Fall sind durch eine Kom­bi­na­ti­on der Boni 70 Pro­zent För­de­rung mög­lich. Der Geld­be­trag ist jedoch auf maxi­mal 21.000 Euro gede­ckelt, was bei einem Ein­fa­mi­li­en­haus för­der­fä­hi­gen Kos­ten von 30.000 Euro gleich­kommt. Der Antrag auf die För­de­run­gen ist bei der KfW zu stel­len.

KfW-Kre­dit oder Steu­er­ermä­ßi­gun­gen

Liegt eine KfW-Zusa­ge für eine För­de­rung oder ein BAFA-Bescheid vor, kann als Ergän­zung ein zins­güns­ti­ger Kre­dit für zehn Jah­re bis zu einer Sum­me von 120.000 Euro für den Hei­zungs­tausch und ande­re ener­gie­ef­fi­zi­en­te Maß­nah­men bean­tragt wer­den. Die Vor­aus­set­zun­gen sind ein selbst­be­wohn­tes Eigen­heim und ein maxi­ma­les Jah­res­brut­to­ein­kom­men von bis zu 90.000 Euro. Man­che Bun­des­län­der und Kom­mu­nen bie­ten dar­über hin­aus noch eige­ne För­der­pro­gram­me von bis zu 2.000 Euro an. „Alter­na­tiv zur KfW-För­de­rung kann eine Steu­er­ermä­ßi­gung von 20 Pro­zent genutzt wer­den“, dar­auf weist die Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern hin. Für Eigen­heim­nut­zer, deren Haus älter als zehn Jah­re alt ist, sind bis zu 40.000 Euro drin. Die Anschaf­fungs­kos­ten wer­den dabei auf drei Jah­re ver­teilt. Vor­aus­ge­setzt wird eine Beschei­ni­gung des Fach­un­ter­neh­mens. Die Kos­ten für eine Ener­gie­be­ra­tung sind zur Hälf­te und sofort absetz­bar.

Alt gegen neu: Was spricht dafür, was dage­gen?

Die Mög­lich­kei­ten kli­ma­freund­lich zu hei­zen, sind mit ver­schie­de­nen Wär­me­pum­pen, Pel­let­hei­zung, Solar­ther­mie, Hybrid­hei­zun­gen und H2-rea­dy-Hei­zun­gen man­nig­fal­tig. Die Wahl der rich­ti­gen Hei­zung hängt von den Umbau­mög­lich­kei­ten im Gebäu­de und den Anschaf­fungs­kos­ten ab, über die ein Fach­mann Aus­kunft ertei­len kann. Es ist zudem sinn­voll, die ener­ge­ti­sche Situa­ti­on des Hau­ses ins­ge­samt über­prü­fen zu las­sen, denn manch­mal sind ande­re ener­ge­ti­sche Maß­nah­men, wie eine bes­se­re Däm­mung, sinn­vol­ler. Wei­ter­hin soll­ten die Plä­ne der Kom­mu­ne bezüg­lich eines Anschlus­ses an ein Fern­wär­me­netz in Betracht gezo­gen wer­den. Es macht Sinn nach­zu­fra­gen, ob und wann das im betrof­fe­nen Stadt­vier­tel mög­lich sein könn­te. Damit erhal­ten Haus­ei­gen­tü­mer die Gewiss­heit, ob sie auf eine eige­ne Lösung set­zen müs­sen. In Groß­städ­ten müs­sen die kom­mu­na­len Plä­ne jedoch erst ab Mit­te 2026 und in klei­ne­ren Städ­ten ab Mit­te 2028 vor­lie­gen.

Die stei­gen­den Prei­se für Ener­gie­kos­ten wer­den all­jähr­lich den Druck erhö­hen, die Hei­zung aus­zu­tau­schen. Ange­sichts der CO2-Preis-Ent­wick­lung und der ein­ma­lig hohen För­der­quo­ten, bie­ten moder­ne­re Heiz­sys­te­me lang­fris­tig wirt­schaft­li­che Vor­tei­le. Eine Wär­me­pum­pe z.B. senkt die Heiz­kos­ten im Ver­gleich zu einer Erd­gas- oder Ölhei­zung im Schnitt um 30 bis 45 Pro­zent und bie­tet einen drei- bis fünf­fa­chen höhe­ren Wir­kungs­grad. Zudem för­dern die neu­en Tech­no­lo­gien die Unab­hän­gig­keit vom Ener­gie­markt. Ab 2027 müs­sen auch Pri­vat­per­so­nen CO2-Emis­si­ons­zer­ti­fi­ka­te kau­fen, wenn sie mit fos­si­len Brenn­stof­fen hei­zen. Die Kos­ten hän­gen vom eige­nen CO2-Aus­stoß und der Anzahl der ver­füg­ba­ren Zer­ti­fi­ka­te ab. Da die Anzahl der Zer­ti­fi­ka­te begrenzt ist, wird der Preis zwangs­läu­fig immer wei­ter stei­gen.

Wenn die Hei­zung schon sehr alt ist oder Pro­ble­me macht, soll­ten die der­zei­ti­gen För­de­run­gen auf jeden Fall mit­ge­nom­men wer­den. Eine Pla­nungs­si­cher­heit besteht bis zum Ende des Jah­res, daher soll­te schnell gehan­delt wer­den. Auf­grund der Zuschüs­se sind die Unter­schie­de bei den Anschaf­fungs­kos­ten gering­fü­gi­ger gewor­den, so dass über einen Aus­tausch einer noch gut lau­fen­den Hei­zung nach­ge­dacht wer­den soll­te. Der Umstieg auf nach­hal­ti­ge­re Ener­gie­quel­len ist in vol­lem Gan­ge und spä­tes­tens ab 2045 ist der Betrieb einer Hei­zung mit fos­si­len Ener­gie­trä­gern dann ver­bo­ten. Es ist also nur eine Fra­ge der Zeit, bis eine effi­zi­en­te­re und wirt­schaft­li­che­re Hei­zung ins Haus ein­zie­hen wird.

Lohi — Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.

Die Lohi (Lohn­steu­er­hil­fe Bay­ern e. V.) mit Haupt­sitz in Mün­chen wur­de 1966 als Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein gegrün­det und ist mit rund 300 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit aktiv. Mit über 700.000 Mit­glie­dern ist der Ver­ein einer der größ­ten Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­ne in Deutsch­land. Die Lohi zeigt Arbeit­neh­mern, Rent­nern und Pen­sio­nä­ren – im Rah­men einer Mit­glied­schaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Mög­lich­kei­ten auf, Steu­er­vor­tei­le zu nut­zen.

Foto: Pix­a­bay