Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse

von | 23. Januar 2026 | Allgemein, Altmühlfranken, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Weißenburg

10.100 Mini-Job­ber im Kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen

Der Min­dest­lohn steigt um 1,08 Euro auf 13,90 Euro Mini-Job­ber bekom­men etwas mehr Geld: Rund 10.100 Mini-Job­ber gibt es im
Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen. Sie kön­nen ab Janu­ar 603 Euro pro Monat ver­die­nen. Dar­auf hat die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) hin­ge­wie­sen. „Die meis­ten Mini-Job­ber bekom­men nur den gesetz­li­chen Min­dest­lohn. Und der steigt ab Janu­ar um 1,08 Euro auf dann 13,90 Euro pro Stun­de. Für die Mini Job­ber bedeu­tet das: Wenn sie 10 Stun­den pro Woche arbei­ten, müs­sen sie ab dem Jah­res­wech­sel 47 Euro pro Monat mehr auf dem Kon­to haben“, erklärt Regi­na Schle­ser.

Die Geschäfts­füh­re­rin der NGG Nürn­berg-Fürth appel­liert an die Men­schen, die gering­fü­gig beschäf­tigt sind, das „Lohn-Plus“ im Blick zu haben. Und Regi­na Schle­ser stärkt ihnen den Rücken: „Mini-Job­ber sind kei­ne Beschäf­tig­ten 2. Klas­se – und sie dür­fen auch nicht so behan­delt wer­den.“ Kon­kret kri­ti­siert die NGG Nürn­berg-Fürth, dass Mini-Job­ber „häu­fig als Aus­hil­fen mit weni­ger Rech­ten behan­delt wer­den“. Dabei gehe es auch um den Lohn: „Wenn ein Mini-Job­ber bei glei­cher Qua­li­fi­ka­ti­on die glei­che Arbeit wie eine Voll­zeit­kraft leis­tet, dann hat er dafür auch den glei­chen Stun­den­lohn ver­dient. Denn Mini-Job bedeu­tet nicht immer gleich Min­dest­lohn.

Außer­dem steht auch Mini-Job­bern Urlaub zu“, so Regi­na Schle­ser. Wer gering­fü­gig beschäf­tigt sei und für län­ge­re Zeit krank wer­de, habe zudem – genau­so wie jeder ande­re Beschäf­tig­te im Betrieb auch – Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung. „Wenn es im Unter­neh­men Zuschlä­ge bei Wochen­end- oder Nacht­ar­beit gibt, dann dür­fen Mini-Job­ber auch dabei nicht leer aus­ge­hen. Genau­so wie beim Urlaubs- und Weih­nachts­geld“, macht NGG-Geschäfts­füh­re­rin Regi­na Schle­ser deut­lich. Sie rückt dabei gera­de auch Restau­rants, Gast­stät­ten und Hotels in den Fokus: „1.680 Mini Job­ber arbei­ten allein in der Gas­tro­no­mie im Land­kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen.

Das ist eine Bran­che, die stark auf Mini-Jobs setzt.“ Die Gewerk­schaf­te­rin beruft sich dabei auf Zah­len der Arbeits­agen­tur. „Egal, ob jetzt auf dem Weih­nachts­markt oder im Som­mer im Bier­gar­ten – ob in der Restau­rant­kü­che, in der Kan­ti­ne, an der Bäcke­rei- oder Fleisch­the­ke: Unter­neh­men nut­zen Mini-Jobs, um es wirt­schaft­lich im Kreis Wei­ßen­burg-Gun­zen­hau­sen rund­lau­fen zu las­sen“, sagt Regi­na Schle­ser.

Die NGG Nürn­berg-Fürth sieht die hohe Zahl der Mini-Jobs dabei aller­dings kri­tisch: „Mini-Jobs ver­drän­gen Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Stel­len. Dabei bie­ten nur die regu­lä­ren Jobs den Beschäf­tig­ten einen kom­plet­ten Sozi­al­ver­si­che­rungs­schutz – von der Ren­te über die Pfle­ge bis zur Arbeits­lo­sig­keit“, so Regi­na Schle­ser. Die Gewerk­schaft spricht sich dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bis­he­ri­gen Form abzu­schaf­fen. „Mit Mini-Jobs wird häu­fig die Hoff­nung ver­bun­den, dass die­se ein
Sprung­brett in den Arbeits­markt sind. Die­se Hoff­nung kön­nen wir lei­der nicht tei­len. Mini-Jobs sind oft pre­kä­re Beschäf­ti­gun­gen im Nied­rig­lohn­be­reich“, betont NGG Geschäfts­füh­re­rin Schle­ser.

Die NGG Nürn­berg-Fürth kri­ti­siert beson­ders die Fol­gen, die Mini-Jobs für Frau­en haben kön­nen. „57 Pro­zent aller gering­fü­gig Beschäf­tig­ten im Land­kreis Wei­ßen­burg Gun­zen­hau­sen sind Frau­en. Oft machen gera­de jun­ge Müt­ter den Mini-Job anfangs
neben­bei, um spä­ter wie­der voll in den Beruf ein­zu­stei­gen. Genau das gelingt vie­len aber nicht. Gera­de dann, wenn der Betrieb nicht mit­zieht und ihnen kei­ne Jobs mit mehr Wochen­stun­den anbie­tet. Der Mini-Job wird so zur beruf­li­chen Sack­gas­se – mit allen
Fol­gen, die das dann hat. Bis hin zur deut­lich gerin­ge­ren Ren­te“, warnt Regi­na Schle­ser.

Infor­ma­tio­nen rund um Mini-Jobs erhal­ten Beschäf­tig­te der Ernäh­rungs­wirt­schaft und der Gas­tro­no­mie bei der NGG Nürn­berg-Fürth: Tel. 091120 90 12 0, region.nuernberg-fuerth@ngg.net.

Bild­un­ter­schrift: Bald mehr Geld auf dem Zet­tel: Bei 10 Arbeits­stun­den pro Woche müs­sen Mini-Job­ber, die den gesetz­li­chen Min­dest­lohn ver­die­nen, künf­tig 603 Euro pro Monat ver­die­nen. Denn zum Jah­res­wech­sel steigt der gesetz­li­che Min­dest­lohn auf
13,90 Euro pro Stun­de. Foto: Flo­ri­an Göri­cke